Ziel: “Ungläubige” töten
Laut Anklage Generalstaatsanwaltschaft Hamburg mitteilt, soll der 17-Jährige geplant haben, in einem Einkaufszentrum, einer Bar oder einer Polizeiwache möglichst viele “Ungläubige” zu töten. Erreichen wollte er sein Ziel mittels Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, dem Einsatz von Molotowcocktails oder auch auch mithilfe eines Messers. Zu diesem Zweck soll er sich bereits flüssigen Grillanzünder, Universaldünger, Messer und eine Sturmhaube besorgt haben.
Diese Gegenstände wurden bei einer im Rahmen der Festnahme am 7. Mai 2026 durchgeführten Durchsuchung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf durch Polizeibeamte gefunden und sichergestellt.
Weitere Ermittlungen liefen bereits
Gegen den 17-jährigen Syrer, der sich seit seiner Festnahme am vergangenen Donnerstag in Untersuchungshaft befindet gab es bereits ein weiteres Ermittlungsverfahren, welches ebenfalls bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg geführt wurde. Bei diesem Verfahren geht es um den Verdacht des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz in drei Fällen sowie weiterer Delikte. Im Rahmen dieser Ermittlungen veranlasste die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg bereits die psychiatrische Begutachtung des Jugendlichen. Vermutlich befand sich der 17-Jährige aus diesem Grund in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Maßgeblich für den Ermittlungserfolg, der die Festnahme des 17-Jährigen zur Folge hatte, waren unter anderem Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie
Untersuchungen des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Hamburg.
Über Familienzusammenführung nach Deutschland eingereist
Laut Behörde für Inneres und Sport Hamburg hält sich der Syrer legal in Deutschland auf. Zusammen mit seiner Mutter reiste er Anfang April 2022 aus der Türkei nach Deutschland ein. Ihm wurde im Rahmen der Familienzusammenführung die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seit Einreise lebte er bis zur Festnahme zusammen mit seinen Eltern in Hamburg.
Prozessbeginn am 5. Oktober vor dem Jugendschöffengericht
Wie das Landgericht Hamburg nun mitteilt, beginnt am kommenden Montag, 5. Oktober 2026 der Prozess gegen den mittlerweile 18-Jährigen vor dem Jugendschöffengericht wegen des Verdachts der Vorbereitung einer terroristischen Straftat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz in drei Fällen.
Laut Anklage der Generalstaatsanwalt Hamburg soll der Beschuldigte zudem auf seinem Instagram-Profil mehrere Videos veröffentlicht haben, auf denen die Fahne des IS zu sehen und die mit dem IS zuzuordnenden Liedern, sogenannte Nashids, unterlegt waren.
Ein vorläufiges forensisch-psychiatrisches Gutachten kam zum Ergebnis, dass der Beschuldigte zu den Tatzeitpunkten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben soll.
Da der Syrer zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tathandlungen zwischen 15 und 17 Jahren alt war, wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Nach Urteil wird nachberichtet.
