In Baden-Württemberg kamen dieses Jahr bereits 32 suchtkranke Straftäter aus Platzmangel frei.
Weil es in den Entziehungsanstalten nicht genug Plätze gibt, ordneten Gerichte die Freilassung von verurteilten Straftätern, die nach § 64 Strafgesetzbuch zu einer Therapie in einer Entziehungsanstalt verurteilt wurden, an.
Freilassung wegen zu langer Wartezeit auf Therapieplatz
Oftmals kommt es zu langen Wartezeiten für einen Therapieplatz in den Entziehungsanstalten.
Die Gerichte sehen regelmäßig eine Wartezeit von mehr als drei Monaten für unzumutbar an, was die Freilassung der Verurteilten zur Folge hat.
Immer mehr Straftäter im Maßregelvollzug – Dauer der Unterbringung verkürzt sich
Seit 2017 ist die Zahl der Unterbringungen im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg um mehr als ein Drittel angestiegen.
Insgesamt sind aktuell rund 1.400 Straftäter, die nach §63 oder § 64 abgeurteilt wurden, im Maßregelvollzug untergebracht.
Die Dauer der Unterbringung hat sich im Laufe der letzten zehn Jahre auf durchschnittlich 7 Jahre verkürzt.
Stufenweise Lockerungen – Maßregelvollzug für Straftäter attraktiv
Macht der untergebrachte Patient Therapiefortschritte bekommt er stufenweise Lockerungen, bis im Erfolgsfall wieder die Freiheit winkt. Neun Stufen sind es, vom Aufenthalt im Hof über Ausgang auf dem Klinikgelände bis zum Ausgang allein im Ort. Der Staatsanwalt muss ab Stufe 7 immer zustimmen.
Dieser Lockerungsplan gilt für alle Straftäter, die nach § 63 oder § 64 abgeurteilt wurden und in einer Entziehungsanstalt oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind, unabhängig davon, welche Straftat begangen wurde.
So konnte der Somalier, der im Jahr 2018 in Offenburg einen Arzt in Offenburg getötet hatte, bereits im Jahr 2022 wieder tagsüber unbegleiteten Ausgang genießen und schlussendlich als freier Mann im November diesen Jahres abgeschoben werden.
Kliniken kritisieren Fehlanreize
Bereits im Jahr 2021 kritisierten in einer gemeinsamen Mitteilung die forensischen Kliniken an den Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg die Entwicklungen der Unterbringungen nach § 63 und § 64 des Strafgesetzbuchs.
Es gibt Fehlanreize, die beseitigt gehören. Höchstrichterliche Entscheide und schwammige Formulierungen beförderten die Zuweisungen „strafrechtlich schuldfähiger und damit voll verantwortlicher Personen mit hoher krimineller Belastung“.
Hohe Kosten – Ausländer überrepräsentiert
Im Maßregelvollzug in BaWü befanden sich zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt 1.425 Menschen.
Ein Tag Unterbringung nach § 63 oder nach § 64 in einer Entziehungsanstalt oder forensischen Klinik kostet rund 300 Euro.
Der Anteil an Ausländern bei den nach § 63 oder § 64 untergebrachten Straftätern liegt je nach Klinik zwischen 37 und 40 Prozent.
Im Vergleich zum Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung von Baden-Württemberg mit rund 17,8 Prozent sind Ausländer im Maßregelvollzug damit um das rund 2,5 fache überrepräsentiert.
Der Anteil von Menschen mit afrikanischer Staatsangehörigkeit im Maßregelvollzug in BaWü hat seit 2015 (33) zu 2019 (73) um 221 Prozent zugenommen. Bei einem Bevölkerungsanteil von unter 1 Prozent sind Personen mit afrikanischer Herkunft damit im Maßregelvollzug um das sechsfache überrepräsentiert.
Foto/Bild: © Zentrum für Psychiatrie Emmendingen

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