DNA Spuren am Opfer brachten die Wende
Zuerst gingen die Ermittler von einem tragischen Unfall aus, wodurch das 16-jährige Mädchen zu Tode kam. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich jedoch DNA-Spuren an der rechen Schulter des Opfers, die eindeutig dem jetzt festgenommenen Iraker zugeordnet werden konnten. Die Menge an Spuren schließt laut dem Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Göttingen, Andreas Buick aus, dass diese durch eine leichte, zufällige Berührung entstanden sind. Es müsse eine feste und kräftigere Berührung gewesen sein, woraus sich der Tatverdacht gegen den Iraker ergibt, so Buick.
Polizeieinsatz wegen Tatverdächtigen am Tattag
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, gab es wegen dem Tatverdächtigen am Bahnhof Friedland am Tattag einen Polizeieinsatz. Passanten hatten die Polizei wegen eines randalierenden Mannes gerufen. Vor Ort seien die Beamten dann auf drei Personen getroffen, worunter sich auch der jetzt Festgenommene befand. Dieser hätte die Polizisten dann zum Bahnsteig geführt, wo das Mädchen bereits tot gelegen hat. Der Iraker bestritt eine Tatbeteiligung. Ein freiwilliger Alkoholtest habe 1,35 Promille ergeben. Aus Mangel an Beweisen wurde der 31-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.
Abgelehnter Asylantrag und mehrere Namen
Der irakische Tatverdächtige wurde laut Angaben der Staatsanwaltschaft zum ersten Mal im Mai 2022 durch die Bundespolizei bei der Einreise kontrolliert. In diesem Zusammenhang stellte er ein Asylgesuch. Der Asylantrag wurde im Dezember 2022 abgelehnt – eine Abschiebung nach Litauen war seit März 2025 rechtlich möglich, erfolgte aber nicht.
Im Juli 2025 hatte der Tatverdächtige eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe abgesessen. Die zuständige Ausländerbehörde stellte daraufhin Antrag auf Abschiebehaft, was jedoch vom Amtsgericht Hannover abgelehnt wurde. Der Iraker, der auch mit mehren verschiedenen Namen aufgetreten sein soll, kam wieder frei – bis er das 16-jährige Mädchen tötete.
Mädchen gilt als Zufallsopfer – Täter in Psychiatrie
Zum Motiv liegen den Ermittlern keine Erkenntnisse vor. Der Tatverdächtige machte vor dem Haftrichter von seinem Schweigerecht Gebrauch. Laut Oberstaatsanwalt Buck ist das Mädchen ein Zufallsopfer. Die Polizei hatte in den vergangen Tagen noch vor Spekulationen gewarnt, die sich jetzt wohl bewahrheitet haben.
Der Tatverdächtige kam nicht in Untersuchungshaft. Der zuständige Richter ordnete die einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Wie die Staatsanwaltschaft erläutert, hätte der Iraker am Tattag psychische Auffälligkeiten gezeigt. Außerdem sei in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden.
Eine einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wird dann angeordnet, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde und davon ausgegangen wird, dass die betreffende Person im späteren Prozess in einer psychiatrische Klinik oder einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Außerdem muss die öffentliche Sicherheit die einstweilige Unterbringung erfordern.
Foto: Simon-Martin Friedland-Bahnhof, Straßenseite, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
