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Abgeschobener Gruppenvergewaltiger von Illerkirchberg will zurück nach Deutschland Afghane reicht über deutschen Anwalt Klage ein

Wie mehrere Medien in den letzten Tagen berichteten, will der abgeschobene Afghane aus Illerkirchberg wieder zurück nach Deutschland einreisen. Zur Erinnerung: An Halloween 2019 vergewaltigte der damals 26-Jährige zusammen mit vier weiteren Asylbewerben ein 14-jähriges Mädchen eine ganze Nacht lang in einer Illerkirchberger Asylunterkunft.
Abgeschobener Gruppenvergewaltiger von Illerkirchberg will zurück nach Deutschland Afghane reicht über deutschen Anwalt Klage ein

Inhalt

Die Täter wurden im späteren Prozess vor dem Landgericht Ulm zu Haftstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten, bzw. zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach Verbüßung der Haft wurde der Afghane wieder zurück nach Illerkirchberg in eine Asylunterkunft verbracht. Dagegen gab es massiven Widerstand von Seiten der Bevölkerung. Illerkirchberg war zwischenzeitlich erneut bundesweit wegen des Mordes an der 14-jährigen Ece im Dezember 2022 durch einen 27-jährigen Eritreer, der ebenfalls als Asylbewerber nach Deutschland kam. Er wurde im späteren Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt.

Im August 2024 wurde der verurteilte Vergewaltiger im Rahmen des seit Jahren einzigen Abschiebeflugs nach Afghanistan abgeschoben. Schon damals kündigte sein Anwalt an, dass sein Mandant wiederkommen werde. Zum damaligen Zeitpunkt soll seine Freundin schwanger gewesen sein. Zwischenzeitlich ist das Kind geboren und die Pläne des Afghanen zur Rückkehr nach Deutschland scheinen konkreter zu werden.

Täter will zurück nach Deutschland

RTL suchte den Straftäter in seiner Heimat Afghanistan auf. Eine Journalistin sprach mit ihm. Ihr teilte er mit, dass er sich geändert habe und zu seiner Freundin und zu seinem Kind möchte. Gegen die Wiedereinreise steht jedoch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Wir haben beim Justizministerium von Baden-Württemberg den aktuellen Stand der Dinge erfragt.

Einreise- und Aufenthaltsverbot ist rechtskräftig

Nach Auskunft des Pressesprechers des Justizministeriums liegen den Behörden aktuell keine Erkenntnisse über eine illegale Wiedereinreise des Afghanen vor. Mit Ausweisungsverfügung vom 20.05.2021 wurde gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von sechs Jahren verfügt. Dieses Verbot wurde mit Ausreise des Afghanen bestandskräftig, was bedeutet, dass er dagegen keine Rechtsmittel mehr einlegen kann und er somit ab dem Zeitpunkt der Abschiebung für sechs Jahre nicht nach Deutschland einreisen darf.

Antrag auf Verkürzung des Aufenthaltsverbots gestellt

Am 6. November 2024 stellte der jetzt 32-Jährige lediglich über seinen Anwalt einen Antrag auf Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots. Dieser Antrag wurde jedoch bereits am 28. Januar 2025 durch das Regierungspräsidium Tübingen nicht nur abgelehnt, sondern auch die Dauer des  Einreise- und Aufenthaltsverbots auf acht Jahre verlängert. Gegen diese Ablehnung und gegen die Verlängerung des Einreise- und Aufenthaltsverbots hat der Afghane wiederum über seinen Anwalt am 26. Februar 2025 Klage erhoben.

Aktueller Stand ist also der, dass das Einreise- und Aufenthaltsverbot von sechs Jahren ab Ausreise Bestand hat. Damit dürfte der verurteilte Straftäter nicht vor August 2030 wieder nach Deutschland einreisen. Sollte die jetzt von ihm eingereichte Klage rechtskräftig abgewiesen werden, kann er nicht vor August 2032 nach Deutschland zurückkehren.

Gemeinsames Kind mit einer deutschen Staatsbürgerin

Laut verschiedener Medienberichte soll der Afghane zwischenzeitlich Vater eines Kindes sein, dessen Mutter deutsche Staatsangehörige ist.
Das Justizministerium bestätigt die Anfrage hierzu lediglich als „mutmaßlich ja“, will sich aber nicht dazu äußern, ob die Vaterschaft bereits anerkannt oder durch einen Vaterschaftstest nachgewiesen wurde. Auch Anfragen bezüglich des Wohnorts der Mutter des Kindes oder ob eine Eheschließung in Planung ist, um so ein Aufenthaltsrecht zu erhalten, werden nicht beantwortet. Medienberichte, wonach die Mutter des gemeinsamen Kindes eine deutsche Christin sei, bleiben unbestätigt.

Es stellt sich die Frage, was geschieht, sollte der Afghane einfach illegal wieder nach Deutschland einreisen. Denn bis auf den einen Abschiebeflug, kurz vor der Landtagswahl in Thüringen gab und gibt es keine Abschiebungen nach Afghanistan. Möglich also, dass der Gruppenvergewaltiger eines 14-jährigen Mädchens dann einfach wieder hier ist und wegen der Vaterschaft dann auch hier bleibt.

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