Update: Antwort des Verfassungsschutz liegt jetzt vor
Zwischenzeitlich reagierte auch der Verfassungsschutz auf unsere Anfrage und unseren Antrag auf Herausgabe des Gutachtens. Die Antwort fällt allerdings erwartungsgemäß kurz aus. In Anbetracht der Tatsache, dass dem Magazin SPIEGEL laut eigener Berichterstattung das Gutachten vorliegt, ist die Antwort mehr als unbefriedigend.
Wir wollten wissen, ob die Annahme korrekt ist, dass das eigentlich als geheim und nur für den internen Dienstgebrauch bestimmte Gutachten einzelnen Medien, insbesondere dem Spiegel zur Verfügung gestellt wurde. Falls nicht, baten wir um Auskunft, wie und in welcher Form dem SPIEGEL Auszüge aus dem Gutachten bereitgestellt wurden. Gleichzeitig baten wir um Herausgabe des Gutachtens.
Als Antwort teilte man uns lediglich mit, dass “wir uns bezüglich Ihrer Fragen aktuell nicht äußern”. Dafür bat die Pressesprecherin um Verständnis.
Einzelne Medien zitieren aus Gutachten
Einzelne Medien liegen offenbar Auszüge aus dem Gutachten vor. So berichtete die WELT, wie auch der SPIEGEL und die BILD-Zeitung über einzelne Zitate von AfD-Politikern, die in besagtem Gutachten als Beleg zur Einstufung der Partei dienen sollen. Auffälligster Hinweis, dass einzelne Medien offenbar Einblick in das Gutachten hatte, kam von der SPIEGEL Redakteurin Melanie Amann.
Auftritt im Presseclub wirft Fragen auf
Nachdem die Mitteilung über die Einstufung der AfD deutschlandweit für hitzige Diskussionen sorgte, widmete sich auch die Sendung „Presseclub“ der ARD am 4. Mai 2025 dem Thema. Zum Titel „Gesichert rechtsextrem – Soll die AfD jetzt verboten werden?“ debattieren neben Melanie Amann vom SPIEGEL die Journalisten Annika Leistner (T-Online), Ronan Steinke (Süddeutsche Zeitung) und Thomas Vorreyer (Märkische Allgemeine).
Im Gespräch erklärte Melanie Amann dann, dass ihr Kollege, der SPIEGEL Redakteur Wolf Wiedmann-Schmidt, Teamleiter für innere Sicherheit im Deutschland Ressort des Magazins, „Gutachten irgendwie zu sehen bekommen hat“.
Wir haben nachgefragt
Nachdem das Gutachten offiziell nicht veröffentlicht und als Begründung der Quellenschutz angegeben wird, kann es eigentlich nicht sein, dass einzelne Journalisten dennoch Einblick in das Gutachten hatten oder ihnen Teile daraus zur Verfügung gestellt wurden. Unter Umständen wäre das strafbar, denn möglicherweise wurde das Dienstgeheimnis verletzt (§ 353b StGB). Eine andere Möglichkeit ist, dass konkret einzelne Medien bevorzugt wurden, was wiederum ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung der Presseorgane darstellen könnte. Denn das „Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb“ (BVerfGE 80, 124) garantiert eine gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten. Staatliche Stellen dürfen bei der Bereitstellung von Informationen und in ihrer Öffentlichkeitsarbeit keine Medien bevorzugen oder benachteiligen. In diesem Sinne haben wir beim Bundesministerium des Innern und beim dem Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt und die Herausgabe des Gutachtens beantragt. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Ausflüchte und Schweigen
Konkret stellen wir den Antrag auf Herausgabe des Gutachtens und fragen an, wie es möglich ist, dass einzelne Medien Inhalte aus dem Gutachten veröffentlichen sowie Frau Amann ganz offen zugibt, dass ein Spiegel Redakteur „das Gutachten zu sehen bekommen hat“.
Das Innenministerium erklärt mit erster Antwort lediglich das, was ohnehin schon bekannt war. Das Gutachten sei nicht veröffentlicht worden. Darüber hinaus sollen wir uns bitte an den Verfassungsschutz wenden.
Mit dieser Antwort wollten wir uns nicht zufrieden geben und fragten erneut an, wie es aus Sicht des Innenministeriums möglich ist, dass einzelne Medien aus dem Gutachten zitieren und Frau Amann öffentlich erklärt, dass mindestens ein Redakteur Einblick in das Gutachten hatte, wenn selbiges nicht veröffentlicht wurde und ob das Innenministerium hier unter Umständen eine strafbare Handlung nach § 353b StGB „Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht“ sieht.
Die Antwort des Innenministeriums war äußerst kurz: „Wir verweisen auf die gegebene Antwort. Darüber hinaus liegen uns keine Erkenntnisse vor.“ Damit streitet man also weder ab, dass es undichte Stellen gab, noch gibt man es zu. Das Interesse an einer Aufklärung scheint jedoch auch nicht gegeben zu sein.
Verfassungsschutz ignoriert Anfrage
Nachdem das Innenministerium unsere Fragen nicht beantworten wollte und uns auf das dem Ministerium unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz verwies, stellten wir am Montag, 4. Mai dieselbe Anfrage an den Verfassungsschutz. Bis heute blieb die Anfrage jedoch unbeantwortet. Von einer offenen und transparenten Kommunikation kann hier also keine Rede sein.
