Man mag es kaum glauben, was in Deutschland alles möglich ist.
Ein Afghane wird im Oktober 2021 wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu einer lächerlich geringen Haftstrafe von 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt.
Die Haftstrafe muss er jedoch nicht absitzen, weil er angeblich suchtkrank ist. Deshalb ordnete das Amtsgericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Und von dieser bekommt er nicht mal zwei Jahre nach dem Urteilsspruch einen Dauerurlaub genehmigt, mit der Begründung, er habe bei seiner Behandlung so gute Fortschritte erzielt hätte.
Am 25.10.2023 hätte der Afghane sich wieder in der Klinik einfinden müssen. Das passiert aber nicht.
Seitdem ist der Vergewaltiger verschwunden. Nun ist er halt weg.
Jetzt mehr als zwei Monate später fehlt von dem Straftäter immer noch jede Spur, weswegen die Behörden jetzt öffentlich nach ihm fahnden.
Das wäre nicht passiert, würde man Straftäter wie Arasch-Ahmad K. nach solch schweren Straftaten schlichtweg abschieben.


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