Jedes Jahr kommen tausende Asylbewerber als sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach Deutschland.
Ob die Angaben der Asylbewerber aber tatsächlich stimmen, ist häufig fraglich. Jetzt bringt die Antwort der Landesregierung Baden-Württemberg auf eine Anfrage der AfD neue Erkenntnisse.
Seit 1. Januar 2023 reisten alleine in Baden-Württemberg fast 9.000 unbegleitete minderjährige Ausländer ein und stellten Asylantrag.
Im Jahr 2023 kamen 5.359 UMA in Baden-Württemberg an, in diesem Jahr wurden, Stand 20. November 3.334 Personen als UMA erfasst.
Verfahren zu medizinischen Altersfeststellung wird kaum genutzt
Seit 2018 steht den Behörden ein gemeinsames zentrales Verfahren zur medizinischen Altersfeststellung in der aktuellen Form zu Verfügung. Es umfasst mehrere Stufen, nach Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Forensische Altersdiagnostik.
Hierzu zählen: die körperliche Untersuchung, Orthopantomogramm/CT-Kiefer (DVT), Röntgenaufnahme der linken Hand und bei Bedarf die MRT-Untersuchung oder CT-Untersuchung des Schlüsselbeins.
Aus der Anfrage wird ersichtlich, dass seit Jahresbeginn 2023 lediglich 309 Personen einer medizinischen Altersfeststellung unterzogen wurden. Bei einer Gesamtzahl von 8.693 Personen, die beim Asylantrag angaben, minderjährig zu sein, ist das gerade mal ein Anteil von 3,55 Prozent. Angesichts der Tatsache, dass ein Asylbewerber, der als minderjährig und unbegleitet erfasst wird, das bis zu vierfache an monatlichen Kosten bei der Unterbringung und Versorgung verursacht, stellt sich die Frage, warum dieses Instrument der Kontrolle nicht öfter eingesetzt wird. Die Ergebnisse bei den wenigen durchgeführten Untersuchungen sprechen jedenfalls dafür.
Mehrheit der untersuchten angeblich minderjährigen machte unwahre Angaben
Wie das Ministerium für Justiz und Migration auf die Anfrage erklärt, wurde bei 309 Personen seit Anfang 2023 eine medizinische Altersfeststellung vollzogen. Hiervon wurde bei 159 Personen festgestellt, dass sie bereits volljährig sind.
Konkret wurden 106 Personen als 21 Jahre alt eingestuft, 1 Person als 26 Jahre, 1 Person als 20 Jahre, 35 Personen als 19 Jahre und 16 Personen als 18 Jahre.
Die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern verursacht enorme Kosten
Mit 159 Personen hat also mehr als die Hälfte der überprüften Asylbewerber beim Asylantrag unwahre Angaben über das Alter gemacht. Dies entspricht einem Anteil von rund 51,5 Prozent.
Das Land Baden-Württemberg stellte den Kommunen und Jugendämtern im Jahr 2023 insgesamt rund 106 Millionen Euro als Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zur Verfügung. Im Jahr 2024 stehen hierfür 134,7 Millionen im Haushaltsplan.
Angesichts dieser Summen, die der Steuerzahler tragen muss und der offensichtlich hohen Zahl an unwahren Angaben von Asylbewerbern hinsichtlich des Alters, sollte jeder einzelne Fall, sofern nicht eindeutig offensichtlich, mittels medizinischer Altersfeststellung überprüft werden.
Quelle: Drucksache 17 / 7849, Staatshaushaltsplan BW Einzelplan 09

Ist ja alles gut und schön, aber wo sind die Quellen?
Die Quellen stehen im Artikel: Drucksache 17 / 7849, Staatshaushaltsplan BW Einzelplan 09