Frage der Schuldfähigkeit noch offen
Zur Frage, ob der Tatverdächtige im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der bedingten Schuldfähigkeit die Tat begangen hat, kann die Staatsanwaltschaft derzeit keine Auskunft geben. Das psychiatrische Gutachten zur Klärung der Frage der Schuldfähigkeit ist noch in Bearbeitung und liegt der Anklagebehörde noch nicht vor.
Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim bereits zwei Tage nach der Amokfahrt mitteilte, ist davon auszugehen, dass bei dem Tatverdächtigen seit vielen Jahren eine psychische Erkrankung vorliegt. Dies belegen umfangreiche ärztliche Unterlagen wie auch eine Vielzahl an gegenseitig bestätigenden Zeugenaussagen. Der 40-Jährige befand sich in der Vergangenheit regelmäßig in psychiatrischer Behandlung, im Jahr vor der Tat auch stationär.
Keine neuen Erkenntnisse zu möglichen rechtsextremen Motiven
Auf Nachfrage, ob die Ermittlungen zwischenzeitlich neue Erkenntnisse erbracht haben, dass die Tat im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Ansichten oder möglichen Verbindungen des 40-Jährigen stehe, teilt uns die Staatsanwaltschaft mit, dass über die Pressemitteilung von Anfang März keine weiteren Angaben gemacht werden können.
Aus dieser Mitteilung ging hervor, dass Hinweise auf mögliche Kontakte ins rechtsextreme Milieu im Jahr 2018 den Ermittlungsbehörden bekannt sind und auch im Fokus der Ermittlungen stehen. Abfragen bei verschiedenen Nachrichtendiensten ergaben jedoch keine extremismusrelevanten Rückmeldungen. Auch bei den durch die Ermittler gesammelten Beweismaterialien konnten keine Anhaltspunkte für eine extremistische Gesinnung des Tatverdächtigen gefunden werden. Das Staatsschutz- und Anti-Terrorismuszentrum des Landeskriminalamts Baden-Württemberg recherchiert auch die Social Media Aktivitäten des Tatverdächtigen.
Tatverdächtiger weiter in Untersuchungshaft
Der Tatverdächtige befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Dies dürfte auch ein Anzeichen dafür sein, dass noch nicht ersichtlich ist, ob es zu einer Anklage kommt oder die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren beantragen wird, mit dem Ziel den Tatverdächtigen dauerhaft im Maßregelvollzug unterzubringen.
Es ist jedoch laut Auskunft der Staatsanwaltschat noch nicht absehbar, wann mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahren zu rechnen ist.
Zum aktuellen Gesundheitszustand der Personen, die bei der Amokfahrt verletzt wurden, liegen der Staatsanwaltschaft keine Informationen vor.
