Mord im öffentlichen Raum
Es war der Nachmittag des 11. Februar 2025 als Offenburg erneut von einem schrecklichen Gewaltverbrechen erschüttert werden sollte. Im August 2018 tötete ein somalischer Asylbewerber den Allgemeinarzt Dr. Tüncher in dessen Praxis mit mehreren Messerstichen. Der Täter wurde im späteren Prozess wegen Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Rund fünf Jahre nach der Tat reiste der Mörder des Arztes freiwillig in seine Heimat zurück.
Im Mai 2019 wurde der 76-jährige Rentner Detlef J. von einem somalischen Asylbewerber auf der Straße derart schwer durch Schläge und Tritte verletzt, dass er Monate später verstarb. Auch dieser Täter wurde wegen paranoider Schizophrenie für schuldunfähig erklärt – übrigens vom selben Gutachter wie der Mörder von Dr. Tüncher – in Folge freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Auch er durfte rund fünf Jahre nach der Tat als freier Mann in seine Heimat Somalia zurückreisen.
Den beiden schrecklichen Verbrechen folgte im Februar 2025 der Mord an der 37-jährigen Psychotherapeutin. Elena C. war schwanger, als sie von ihrem ehemaligen Patienten mitten auf der Straße erstochen wurde. Die verheiratete Frau hinterlässt außerdem ein weiteres kleines Kind. Mit mehr als 30 Messerstichen tötete sie der 42-Jährige, als sie gerade von ihrer Arbeitsstelle nach Hause wollte. Elena C. pendelte zur Arbeit nach Offenburg, lebte im Elsass. Elena C. hatte keine Chance und verstarb noch am Tatort.
Täter war Patient des Opfers
Die 37-jähirge Elena C. war kein Zufallsopfer. Bis im Jahr 2023 arbeitete sie in einer psychiatrischen Einrichtung, in der ihr späterer Mörder als Patient behandelt wurde. Der Mann soll gegen seine Therapeutin Aggressionen entwickelt und sie im Jahr 2023 verbal angegriffen haben. Im Jahr 2024 kam es dann in Offenburg zu einem Vorfall, bei dem auch die Polizei hinzugezogen wurde. Es folgte eine Gefährderansprache durch die Polizei. Damals hätte es jedoch keine Anhaltspunkte gegeben, dass von dem Mann eine Gefahr ausgehe. Elena C. gab hingegen gegenüber Bekannten an, dass sie sich von ihrem ehemaligen Patienten bedroht fühle.
Täter tötete schon einmal
Der 42-J-jährige Tatverdächtige tötete vor rund zwanzig Jahren schon einmal einen Menschen. Im Alter von 22 Jahren tötete der gebürtige Franzose seinen Nachbarn. Für die Tat saß er in Frankreich elf Jahre in Haft. Nach seiner Entlassung siedelte er nach Deutschland um. Hier scheinen die Behörden mit dem Mann hoffnungslos überfordert gewesen zu sein, wie eigene Anfragen belegen.
Tatverdächtiger galt bei den Behörden als psychisch auffällig
Schon seit 2023 war den Behörden bekannt, dass der Tatverdächtige psychisch auffällig ist. Er stand deswegen auch unter rechtlicher und ambulanter Betreuung. Unter anderem soll es zu Körperverletzungsdelikten gekommen sein. Die Stadt Offenburg wollte bereits zweimal die Unterbringung des 42-Jährigen erwirken.
Zwei Gutachter sahen keine Gefahr
Auf Anfrage teilte uns die Stadt Offenburg kurz nach dem Mord an Elena C. mit, dass es Mitte Dezember 2023 und Ende Mai sowie Anfang Juni Hinweise aus dem nahem Umfeld des Tatverdächtigen gegeben hätte. Die Stadt Offenburg sei umgehend tätig geworden, hat die entsprechenden Behörden involviert und selbst zweimal wegen des Verdachts einer Fremdgefährdung eine psychiatrische Untersuchung an, mit dem Ziel der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.
Beide Gutachten kamen jedoch zum Ergebnis, dass weder eine Eigengefährdung noch eine Fremdgefährdung bei dem 42-Jährigen vorliegen würde. Damit war eine zwangsweise Unterbringung rechtlich nicht umsetzbar. Auf Nachfrage teilte uns die Stadt Offenburg mit, dass die Gutachten von zwei unterschiedlichen Sachverständigen erstellt wurden. Die getötete Elena C. war nicht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.
Stadt Offenburg machte falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit
In den Tagen nach dem Mord an Elena C. wurde in den Medien berichtet, dass der Tatverdächtige Deutscher sei. In Anbetracht der Tatsache, dass der Beschuldigte jedoch in Frankreich geboren wurde, fragten wir an, seit wann der 42-Jährige im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Auch auf zweimalige Nachfrage teilte uns die Stadt Offenburg mit, dass der Tatverdächtige ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Mit der Anklage der Staatsanwaltschaft wird klar, dass diese Antwort nicht korrekt ist. Der Tatverdächtige ist im Besitz der deutschen und der französischen Staatsangehörigkeit. Ob die Antwort der Stadt Offenburg, dass der Tatverdächtige ausschließlich über die deutsche Staatsangehörigkeit verfüge versehentlich zweimal falsch übermittelt wurde oder absichtlich, wird sich jetzt nicht mehr aufklären lassen.
Mordmerkmal Heimtücke
Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht in ihrer Anlage das Mordmerkmal Heimtücke verwirklicht, da die schwangere 37-Jährige ahnungslos war keinen Angriff erwartete. Das Motiv soll Rache sein. Der zur Tatzeit 42-Jährige soll die Psychotherapeutin für seine unbefriedigende Lebenssituation verantwortlich gemacht haben. Dem Tatverdächtigen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da es sich nicht um eine Antragsschrift für ein Sicherungsverfahren handelt, geht die Staatsanwaltschaft offensichtlich aktuell davon aus, dass der Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war.
Das Landgericht Offenburg muss nun darüber entscheiden, ob und wann es zu einem Prozess kommt. Bis dahin gilt für den Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung.
Foto: Stadt Offenburg

Auch bei erheblich vermindert Schuldfähigen wird eine Anklage erhoben und kein Sicherungsverfahren durchgeführt. Bei sicherem §21 StGB ist auch die Unterbringung nach § 63 StGB möglich.