Deutschlands Behörden sind bei der Erfassung von Asylbewerbern offensichtlich seit Jahren überfordert.
Dies hat zur Folge, dass auch Menschen ohne jeglichen Identitätsnachweis behandelt werden, als seien sie tatsächlich schutzbedürftig. Eine Ausreiseverfügung hat keinerlei Konsequenzen, die Versorgung der Person auf Kosten der Steuerzahler läuft einfach weiter. Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen zeigt auf, welche Folgen dieser Kontrollverlust haben kann.
Brandstifter schon ein halbes Jahr ausreisepflichtig
Am 23. November 2024 wurden bei einem Brand in einer großen Flüchtlingsunterkunft in Schleiden in der Eifel etwa 20 Personen verletzt. Zehn Menschen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Das Gebäude, in dem 18 Personen untergebracht waren, brannte bis auf die Grundmauern ab. In der zentralen Unterkunftseinrichtung lebten zu dem Zeitpunkt rund 380 Menschen.
Einen Tag nach dem Brand wurde ein 35-jähriger Bewohner der Unterkunft wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung festgenommen. Der Tatverdächtige befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt wegen mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung. Die laufenden Ermittlungen deuten darauf hin, dass der Tatverdächtige mit der Brandstiftung eine Verlegung in eine andere Unterkunft erzwingen wollte.
Tatverdächtiger seit Jahren in Deutschland – Behörden kennen Identität nicht
Eine Antwort der Landesregierung NRW auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias liefert nun Hintergründe zum Tatverdächtigen und seinen Aufenthalt in Deutschland. Und wieder einmal wird klar, dass sich Personen auch über Jahre hinweg in Deutschland aufhalten können, Sozialleistungen beziehen und in Asylunterkünfte untergebracht werden, obwohl die Behörden die Identität nicht kennen.
Auf den Tatverdächtigen wurden den deutschen Behörden zum ersten Mal im Dezember 2015 aufmerksam. Damals wurde die Einreise des 35-jährigen im Ausländerzentralregister vermerkt. . Monate später, im März 2016 war der Tatverdächtige auf einmal verschwunden.
Über sieben Jahre später tauchte er dann auf einmal in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum auf.
Im Januar 2024 stellte der Mann dann einen Asylantrag. Wo der Tatverdächtige in all den Jahren war, weiß niemand. Offensichtlich war der Tatverdächtige wenig zur Mitarbeit bereit, denn die Ermittlungen der Ausländerbehörde erbrachten kein Ergebnis.
Asylantrag abgelehnt – ohne Konsequenzen
Im Juni 2024 wurde der Asylantrag des 35-jährigen mit Bescheid durch das BAMF eingestellt. Gleichzeitig wurde dem Algerier eine Ausreisefrist von einer Woche gesetzt. Nach Ablauf drohten die Behörden die Abschiebung an. Passiert ist das natürlich nicht. Denn wie mehr als die Hälfte der Asylantragsteller im Jahr 2024 legte der Mann keine Papiere zur Identitätsfeststellung den Behörden vor.
In diesen Fällen bleibt den Behörden nichts anderes übrig, als den Angaben der Asylbewerber zu glauben. Die Daten werden so erfasst, wie von den Personen angegeben. Anschließend müssen sich die Mitarbeiter der Ausländerbehörden auf die Suche nach Beweisen machen. Ein Detektivspiel, das Unmengen an personellen Kapazitäten bindet und den Steuerzahler jährlich viel Geld kostet.
Und wie dieses Beispiel gut darstellt, vergehen oft Jahre, ohne dass die Behörden ein Ergebnis vorweisen können.
Auswirkungen auf den Aufenthalt und die Versorgung der betreffenden Person hat die Verweigerung, einen Pass vorzulegen, nicht. Anstatt die betreffenden Personen bis zur eindeutigen Identifizierung in gesicherten Unterkünften unterzubringen, lässt man sie unkontrolliert auf die Gesellschaft und auf die anderen Bewohner in den Unterkünften los.
Viele Straftäter hatten keinen Ausweis oder Mehrfach-Identitäten
In diesem Fall haben beinah zwanzig Bewohner der Unterkunft diesen behördlichen Leichtsinn mit ihrem Leben bezahlt. Dass Personen, deren Identität nicht nachgewiesen ist, aber als Asylbewerber aufgenommen wurden, später schwere Straftaten begehen, ist nicht neu.
So war beispielsweise die Identität des Mörders des Arztes aus Offenburg noch während des Prozesses nicht eindeutig geklärt.
Der Schwertmörder von Stuttgart-Fasanenhof hatte mindestens zwei Identitäten. Der Iraner, der im Oktober 2024 mehrere Brandanschläge in Krefeld verübte, und dann im Kino durch Polizisten gestoppt wurde, wo er den nächsten Brandanschlag verüben wollte, war in Deutschland mit 27 Identitäten unterwegs.
Mehrheit der Asylbewerber kommt ohne Ausweis
Es wäre also schon alleine aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Bevölkerung dringend geboten, Asylbewerber, die ohne eindeutigen Identitätsnachweis nach Deutschland einreisen, in überwachte und gesicherte Unterkünfte zu belassen, bis deren Identität eindeutig nachgewiesen ist.
Die Mehrheit der Asylbewerber reist mittlerweile ohne Ausweis nach Deutschland ein. Laut einem Artikel der WELT legten 57 Prozent der Asylbewerber im Jahr 2024 den deutschen Behörden keinen Ausweis vor.
Die Folgen können – wie die Brandstiftung in der Unterkunft Schleiden erneut zeigt – dramatisch sein. Menschen hätten sterben können. Von den Kosten, auf die der Steuerzahler nun sitzen bleibt, ganz zu schweigen.
