Zahl der Asylanträge stark gesunken
Nach Auskunft des Justizministeriums BW stellten 775 Personen im August 2025 einen Asylantrag oder Folgeantrag, die dann auch in Baden-Württemberg blieben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um 62 Prozent, im Vergleich zum Jahr 2023 sogar ein Rückgang um 80 Prozent. Dennoch ist die Zahl der Zuzüge weit höher als die Zahl der Abschiebungen.
63 Prozent aller geplanten Abschiebungen scheitern
Grund dafür ist die hohe Zahl der gescheiterten Abschiebungen. Von insgesamt 793 geplanten Abschiebungen im August 2025 konnten tatsächlich nur 294 Abschiebungen vollzogen werden. Unter den 294 abgeschobenen Personen befanden sich 109 Straftäter. Rund 37 Prozent aller geplanten Abschiebungen können tatsächlich auch vollzogen werden, während 63 Prozent der geplanten Abschiebungen scheitern.
Stellt man die Zahlen der Zuzüge und tatsächlichen Abschiebungen gegenüber, bedeutet das also einen Zuwachs von 481 Personen. Es werden also in Summe nicht weniger Personen, die sich aufgrund eines Asylantrags im Land aufhalten, sondern mehr.
Gründe für gescheiterte Abschiebungen
Die Gründe für insgesamt 499 gescheiterte Abschiebungen sind vielfältig. Häufigster Grund ist, dass die Person von den Polizeibeamten nicht angetroffen wurde. Dies war in 303 Fällen Grund für das Scheitern, gefolgt von 46 Fällen, wo die betreffende Person gänzlich untergetaucht ist. Damit scheitern 70 Prozent der Abschiebungen weil die Person nicht auffindbar ist.
Weitere Gründe sind: sonstige organisatorische Gründe (39 Fälle), Storno durch das BAMF (24 Fälle), sonstige rechtlichen Gründe (22 Fälle), renitentes Verhalten (19 Fälle), freiwillige Ausreise oder Überstellung ohne Verwaltungszwang (17 Fälle), fehlendes Dokument (10 Fälle), medizinische Gründe (5 Fälle), familiäre Gründe (3 Fälle), Storno durch Bundespolizei (3 Fälle) gefolgt von Mitnahmeverweigerung durch Airline, Härtefallkommission und Rechtsmittel mit jeweils 2 Fällen und Stellen eines Asylfolgeantrags und Flugstorno mit jeweils einem Fall.
Quelle: Drucksache 17/9425
