Anrufer melden Mann mit Messer
Gegen 16 Uhr riefen Passanten die Polizei. Ein mit einem Messer bewaffneter Mann, der sich offensichtlich psychisch auffällig verhielt, war in der Innenstadt von Bad Oeynhausen unterwegs.
Trotz Polizei konnte Tatverdächtiger zuerst flüchten
Polizeibeamte konnten den 43-Jährigen im Rahmen der Fahndung im Bereich Westkorso / Luisenstraße antreffen und sprachen ihn an. Auf die Aufforderung der Beamten, das Messer hinzulegen reagierte der Mann mehrfach nicht und ging stattdessen in bedrohlicher Weise auf die Polizisten zu. Ihre folgende Androhung, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, beeindruckte den 43-Jährigen offensichtlich nicht.
Die Androhung des Schusswaffengebrauchs wurde sodann auch nicht in die Tat umgesetzt, weswegen der Mann zuerst in Richtung Kurpark Bad Oeynhausen zu Fuß fliehen konnte. Der Kurpark von Bad Oeynhausen erlangte schon einmal im Zusammenhang mit einem schweren Gewaltdelikt traurige Berühmtheit, als im Juni 2024 der 20-jährige Philippos T. von einem 18-jährigen Syrer totgeschlagen wurde.
Kurze Zeit nachdem er fliehen konnte, trafen die Einsatzkräfte erneut auf den 43-jährigen Mann, der immer noch das Messer bei sich trug und durch die Straßen von Bad Oeynhausen lief. Wiederum bedrohte er damit die Polizisten, die daraufhin ein Reizstoffsprühgerät gegen ihn einsetzten. In Folge ließ der Mann das Messer fallen und ging zu Boden. Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz nicht verletzt.
Aufgrund seines psychischen Zustands wurde der 43-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Auf der Polizeiwache wurde ihm zuvor eine Blutprobe entnommen.
Wohnort wird mitgeteilt aber Staatsangehörigkeit nicht – Anfrage liefert weitere Informationen
Laut Polizeibericht handelt es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 43-jährigen Mann, der in Bad Oeynhausen wohnt. Es dürfte sich jeglicher Logik entziehen, warum davon ausgegangen wird, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Information zum Wohnort eines Tatverdächtigen hat, aber die Staatsangehörigkeit nicht von öffentlichem Interesse bei Bedrohungslagen im öffentlichen Raum ist.
Auf Nachfrage teilt die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke mit, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Senegalesen handelt. Die Beantwortung weiterer Fragen zur Person und zur Frage, ob es bereits in der Vergangenheit zu ähnlich begründeten Einweisungen in psychiatrische Kliniken kam wurden unter Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte des 43-Jährigen verweigert.
Kurzfristige Einweisung – und dann?
Auf Nachfrage teilte die Polizeibehörde mit, dass der 43-jährige Senegalese auf Grundlage des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKG) in eine “Fachklinik für seelische Gesundheit” eingewiesen wurde.
Derartige Einweisungen können angeordnet werden, wenn bei einer Person Eigen- und/oder Fremdgefährlichkeit vorliegt. Also wenn davon auszugehen ist, dass das Risiko besteht, dass die betreffende Person sich entweder selbst oder Dritten Schaden zufügt.
Die Aufenthalte, die auf Basis des PsychKG erfolgen, sind jedoch in den meisten Fällen von sehr kurzer Dauer. Sobald keine Fremd- oder Eigengefährlichkeit für den aktuellen Moment mehr festgestellt wird, muss die Person entlassen werden. Das kann schon nach wenigen Stunden der Fall sein, wie es zum Beispiel beim Messerangreifer von Aschaffenburg mehrfach der Fall war.
Als dieser beispielsweise im August 2024 wegen psychisch auffälligem Verhalten in der Öffentlichkeit – er sprang unter anderem vor fahrende Autos und schlug auf diese ein- in eine Klinik eingewiesen werden sollte, griff er im Krankenwagen die Rettungskräfte derart aggressiv an, dass ein hinzugerufener Notarzt ihn sedieren musste. Rund 12 Stunden später entließ man den Afghanen wieder, weil keine Eigen- und Fremdgefährlichkeit festgestellt wurde. Fünf Monate später tötete er dann im Stadtpark in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Familienvater.
Auch der 43-jährige Senegalese, der gestern Nachmittag mit einem Messer bewaffnet in der Innenstadt von Bad Oeynhausen unterwegs war, dürfte bald schon wieder entlassen werden. Wenn er nicht schon bereits wieder auf freiem Fuß ist. Bleibt zu hoffen, dass man nicht bald schon wieder von dem 43-Jährigen berichten und lesen muss.
Foto: © Google Maps Screenshot
