Wir haben unter anderem nach den Kosten gefragt, die dem Steuerzahler entstehen und nur teilweise Antwort bekommen.
Lehrer und Verwandte können sich beraten lassen
Der Beratungskompass Verschwörungsdenken arbeitet mit sogenannten Verweisberatungen. Das bedeutet, dass man bei Bedarf an eine Beratungsstelle in seiner Nähe verwiesen wird. Angeschlossen an das System sind Einrichtungen mit wohlfeilen Namen wie „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“, eine Einrichtung der evangelischen Kirche. In Baden-Württemberg wird man beispielsweise an den Verein ZEBRA BW, Verein Esoterik und Religionsinfo zur Beratung verwiesen.
Aufgefordert sich bei der Beratungsstelle zu melden, werden zum Beispiel Lehrer, die Unterstützung mit ihren „Schüler+innen“ benötigen.
Jedermann könne sich beraten lassen, wenn sich Personen im nahen Umfeld Verschwörungsdenken hingeben oder man selbst davon betroffen sei und sich davon lösen möchte, heißt es auf der Plattform.
Bei Fragen nach Details hält man sich im Innenministerium bedeckt
Wir haben dem Innenministerium mehrere Fragen rund um den Beratungskompass Verschwörungsdenken gestellt. Unter anderem wollten wir wissen, wie hoch die Fördersumme insgesamt ist. Außerdem wollten wir wissen, welche Art an Fachkräften, wie auf der Webseite beworben wird, die Beratung vornehmen, wie viele Fachkräfte beschäftigt werden und wie hoch deren Kosten sind. Außerdem wollten wir wissen, ob neben der eigentlichen Projektfördersumme zusätzliche Gelder für Werbemaßnahmen bereitgestellt werden. Und wir fragten, was mit den Daten passiert, die Nutzer auf der Website eingeben.
Fördersumme über eine Million Euro
Als erste Antwort auf unsere Anfrage erhielten wir sehr zügig Rückmeldung. Allerdings schickte man uns lediglich die bereits veröffentlichte Pressemitteilung des Innenministeriums zu, ohne auf unsere Fragen einzugehen.
Auf neuerliche Anfrage mit Bitte um Beantwortung der Fragen, wurde uns mitgeteilt, dass im Haushalt 2024 für das Projekt 700.000 Euro und im Haushalt 2025 weitere 500.000 Euro eingestellt sind. Die Kosten werden hälftig vom Innenministerium und vom Familienministerium getragen.
Das Projekt wird damit im Zeitraum von zwei Jahren mit 1,2 Millionen Euro an Steuergeldern gefördert.
Zu unseren weiteren Fragen erhielten wir keine Antwort.
