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Bürgermeister von bayrischer Gemeinde klagt erfolgreich gegen Zwangszuweisung von Asylbewerbern Landrat verärgert über Gerichtsentscheid

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Unser Held der Woche ist der Bürgermeister der bayrischen Gemeinde Greiling, Anton Margreiter (FWG).

Er klagte vor Gericht, um die Zwangszuweisung von Asylbewerbern in seine Kommune zu verhindern. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hatte angekündigt, die im Kreis ankommenden Asylbewerber anteilig zur Einwohnerzahl der einzelnen Gemeinden auf diese zu verteilen. Der Landrat macht klar, dass die Zuweisung unabhängig davon erfolgen werde, ob die Gemeinde überhaupt Unterkünfte habe oder nicht. Man wolle damit den Druck auf die Kommunen erhöhen, die bisher keine Unterkünfte zur Verfügung gestellt hatten. Die Gemeinde Greiling hätte diese Zwangszuweisung als eine der ersten Gemeinden getroffen.
Dagegen klagte der Bürgermeister und bekam vor Gericht Recht.

Zuweisung von Asylbewerbern sind unzulässiger Eingriff in Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

Das Münchner Verwaltungsgericht begründete seinen Eilbeschluss damit, dass die Zwangszuweisung von Asylbewerbern ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden darstelle. Die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern sei jedoch die Aufgabe des Freistaats. Die Gemeinden und Kommunen hätten zwar eine Mitwirkungspflicht. Diese reiche aber nicht soweit, dass das Landratsamt der jeweiligen Gemeinde Asylbewerber einfach zuweisen könne. Der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts München ist bindend, bis ein Urteil im Hauptverfahren gesprochen wurde, was jedoch noch Monate dauern könnte.

Bürgermeister hofft auf Signalwirkung und viele Nachahmer

Er sei dankbar für diese Entscheidung, so der Bürgermeister von Greiling. Die Klage hat er im Interesse seiner eigenen Gemeinde eingereicht, und hofft jetzt, dass sie weite Kreise zieht. Er wünscht sich eine Signalwirkung nach oben, die dazu führt, „die Asylpolitik grundsätzlich zu überdenken“, so Margreiter.

Sprecher des bayrischen Gemeinderats geht von vielen weiteren Klagen aus

Der Sprecher des bayrischen Gemeindetags geht davon aus, dass nach dieser Entscheidung weitere Gemeinden den Klageweg gegen Zuweisungen von Asylbewerbern bestreiten werden. Das Urteil bestätigt die Auffassung, die auch sein Verband immer vertreten habe.

„Die Gemeinden helfen aus Solidarität und nach ihren Möglichkeiten bei der Flüchtlingsunterbringung – aber sie sind nicht der verlängerte Arm des Staates“, betont er. „Die Solidarität geht nicht so weit, dass man ihnen Menschen vor die Rathäuser fahren kann.“ Die Vorgehensweise des Tölzer Landratsamtes sei nicht klug gewesen, urteilt er. „Der Staat ist auf das Miteinander angewiesen.“ Der Eilbeschluss sei nun ein herber Schlag.

Landrat verwundert und verärgert

Der zuständige Landrat Josef Niedermaier sagte, er sei nicht nur verwundert über die Entscheidung, sondern auch verärgert. „Wir werden ohne eine weitreichende Mitwirkung der Gemeinden sehr schnell keine Menschen mehr unterbringen können. Ich frage mich, wie wir die Aufgabe dann bewältigen sollen. Letztlich werden die Unterkünfte immer in den Gemeinden sein.“

Davon kann er jetzt jedoch, zumindest bis zur Hauptverhandlung nicht mehr ausgehen.

Bayrisches Innenministerium sieht sich bestätigt und lässt Kommunikation der Bürgermeister fragwürdig erscheinen

Das bayerische Innenministerium zeigte sich von dem Urteil nicht überrascht und sieht sich bestätigt. „Es entspricht unserer Rechtsauffassung“, erklärte eine Sprecherin. Die Unterbringung von Flüchtlingen sei eine rein staatliche Aufgabe. Die Landratsämter könnten die Gemeinden zwar zur Mitwirkung anhalten, aber nicht zwingen.

Man stellt sich die Frage, auf welcher Basis dann viele Bürgermeister in ganz Deutschland mit der angeblichen Verpflichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern gegen Kritik in ihren Gemeinden argumentieren. Denn wie das Verwaltungsgericht im Eilbeschluss jetzt bestätigt hat, besteht diese Verpflichtung letztendlich nicht.

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