Somalier müssen eigener Abschiebung zustimmen
Will Deutschland ausreisepflichtige Personen nach Somalia abschieben, sind dem Vorhaben gewaltige Hürden entgegengesetzt.
Nicht nur, dass ein großer Teil der Menschen über keine Ausreisepapiere verfügen, was eine Abschiebung unmöglich macht. Auch muss die zur Abschiebung vorgesehene Person eine Freiwilligkeitserklärung vor der somalischen Botschaft abgeben. Damit erklärt der somalische Staatsbürger, dass er zur freiwilligen Ausreise bereit ist.
Dieses Prozedere gilt auch für Personen, die in Deutschland Straftaten begangen haben und rechtskräftig verurteilt wurden. Damit bestimmt der Straftäter also selbst, ob er lieber in Deutschland bleiben will oder in sein Herkunftsland zurückkehren möchte. Die deutschen Behörden standen bis dato dieser dem Völkerrecht entgegenstehenden Willkür des somalischen Staates nahezu hilflos gegenüber.
Scholz verspricht nach Einigung zügige Abschiebung
Bewegung kam im November 2024 nach einem Treffen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und dem somalischen Präsidenten Hassan Sheikh Mohamud. Dieser sagte die Rücknahme von somalischen Staatsbürgern ohne Bleiberecht in Deutschland zu.
Scholz erklärte nach dem Treffen, dass dies beide Regierungen vereinbart hätten und verkündete: „Deswegen können wir davon ausgehen, dass bei denjenigen, die nicht bleiben können, die Rückführung jetzt zügig und schnell gelingt. Insbesondere bei denen, die schwere Straftaten in Deutschland verübt haben, müssen wir zu schnelleren Verfahren kommen.“
Aktuell Informiert hat nachgefragt
Wir wollten wissen, ob sich bezüglich Abschiebungen nach Somalia etwas getan hat und die Einigung, wie der Bundeskanzler sie vor drei Monaten verkündet hatte, Früchte trägt. Schiebt Deutschland nun, insbesondere Straftäter, nach Somalia ab oder ist man immer noch auf den Willen der Ausreisepflichtigen angewiesen?
Das Ergebnis ist ernüchternd. Offensichtlich finden Abschiebungen nach Somalia auch weiterhin immer nur dann statt, wenn die betreffende ausreisepflichtige Person erklärt, dass sie zur freiwilligen Ausreise bereit ist. Diese Voraussetzung gilt auch für Straftäter, die noch in Haft sitzen oder im Maßregelvollzug untergebracht sind.
Auch der somalische Arztmörder aus Offenburg wurde Ende 2023 zwangsweise abgeschoben, sondern er selbst entschied sich zur freiwilligen Ausreise. Erst diese Freiwilligkeit ermöglichte es den deutschen Behörden, den Straftäter in sein Heimatland zurückzubringen.
Gleiches gilt für den Somalier, der im Jahr 2019 den Rentner Detlef J. in Offenburg totgeschlagen hatte. Er wurde Anfang des Jahres nach Somalia zurückgebracht, nachdem er erklärte, in sein Herkunftsland zurückkehren zu wollen.
Keine Abschiebungen aus Baden-Württemberg seit angeblicher Einigung
Auf Nachfrage von Aktuell Informiert, teilt ein Sprecher des Ministeriums für Justiz und Migration Baden-Württemberg mit, dass im Jahr 2024 insgesamt vier Personen nach Somalia abgeschoben wurden. Alle Abschiebungen fanden jedoch vor der angeblichen Einigung statt. Bei allen vier abgeschobenen Personen handelte es sich um Straftäter, die aus der Strafhaft oder aus dem Maßregelvollzug abgeschoben wurden, nachdem sie besagte Freiwilligkeitserklärung abgegeben haben.
Laut Auskunft des Ministeriums können aktuell immer noch ausschließlich Abschiebungen gegen jene Personen durchgesetzt werden, die vor der somalischen Botschaft eine Freiwilligkeitserklärung abgeben. Somalis kommt damit seiner völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme der eigenen Staatsbürger nicht nach.
Das vermeintliche Abkommen mit Somalia besteht bis jetzt daher – wenn überhaupt – nur auf dem Papier oder in Form von ungenauen Zusagen des somalischen Präsidenten. Taten sind den Worten bisher zumindest offensichtlich nicht gefolgt.
Es wäre Sache der Politik, Druck auf Somalia auszuüben. Möglichkeiten dafür sind vorhanden. So könnte man die Visa-Vergabe an Geschäftsleute oder Politiker aus Somalia einschränken oder Zahlungen im Rahmen von Entwicklungshilfe einfrieren, bis Somalia seinen Verpflichtungen nachkommt.
