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CDU will Asylbewerber nach zwei Straftaten abschieben Warum das in der Realität immer noch nicht ausreicht

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Die CDU rührt angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen die Werbetrommel. Kanzlerkandidat Merz setzt auf einen harten Migrationskurs, den man nach den Wahlen angeblich umsetzen will. Generalsekretär Carsten Linnemann will Asylbewerber abschieben, wenn sie zwei Straftaten begangen haben. Das ist ein gut gemeinter Vorschlag, aber immer noch zu wenig, wie die Vergangenheit zeigt. Denn bis es zu einer Verurteilung kommt, vergehen oft Monate oder gar Jahre. viel Zeit, in der Straftäter nicht selten erneut zuschlagen.

Eingestellte Strafverfahren bleiben ohne Folgen

Oftmals werden Strafverfahren gegen Asylbewerber eingestellt. Ein Beispiel ist der Angeklagte im Prozess um den getöteten Philippos aus  Bad Oeynhausen. Der angeklagte, 18-jährige Syrer Mwafak S. ist zwar wegen achtfachem Diebstahls, Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung polizeibekannt. Auch wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll bereits gegen den Syrer ermittelt worden sein. In Baden-Württemberg, wo der Angeklagte vor dem Umzug nach Bad Oeynhausen bis 2023 lebte, galt der 18-jährige als sogenannter „Schwellentäter“, was die Vorstufe zum Intensivtäter ist.
Aber laut Staatsanwaltschaft wurde der Syrer noch nie verurteilt.

Käme also der Vorschlag der CDU tatsächlich zum Tragen, wäre ein Täter Mwafak S. immer noch in Deutschland und würde nicht abgeschoben, da er nicht verurteilt wurde.

Straffällig gewordene Asylbewerber müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden

Ein weiteres Beispiel, das aufzeigt, das Asylbewerber, die Straftaten begehen, nicht erst nach zweiter Verurteilung abgeschoben werden sollten, sondern sofort aus dem Verkehr gezogen müssen, ist der Mörder des Arztes aus Offenburg.
Der Somalier wurde Tage vor dem Mord an Dr. Tüncher bereits straffällig. In seiner Unterkunft bedrohte er Bewohner mit einem Messer.
Die betroffenen Bewohner gaben an, dass sie in der Vergangenheit bereits mehrfach durch den Somalier bedroht wurden.
Die hinzugerufenen Polizeibeamten nahmen daraufhin den späteren Mörder zwar mit aufs Revier. Weil aber bei dem Messerangriff niemand verletzt wurde, kam der Somalier noch in der gleichen Nacht wieder auf freien Fuß und wurde zurück in die Unterkunft verbracht.

Eine Woche später tötete er den Arzt in seiner Praxis – mit einem Messer.
Um es klar zu sagen: Dr. Tüncher würde noch leben, hätte man den Somalier nach dem ersten Messerangriff Tage zuvor nicht wieder frei gelassen.

Deutschland sollte sich ein Beispiel an Südtirol nehmen

Angesicht der steigenden Gewaltkriminalität in Deutschland und der Tatsache, dass Zuwanderer in sämtlichen Kriminalstatistiken bei den Tatverdächtigen massiv überrepräsentiert sind, sollte sich Deutschland an Südtirol ein Beispiel nehmen. Dort hat der Quästor, eine Position ähnlich der eines deutschen Polizeichefs, weitreichende Befugnisse. So kann er Aufenthaltsgenehmigungen widerrufen, Abschiebehaft anordnen, Ausweisungen verfügen und die sofortige Überstellung von straffällig gewordenen Asylbewerbern in Abschiebezentren anordnen.

Ein Beispiel von gestern. In Bozen entzog der Quästor einem Mann, der kein EU-Bürger ist, aber über einen legalen Aufenthaltstitel verfügt, die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und angeordnet, dass nach der Untersuchungshaft die Ausreise vollzogen wird.
Der Mann wurde mehrfach gegenüber seiner Ex-Partnerin gewalttätig, und ging gestern in der Öffentlichkeit mehrfach auf sie los, nachdem er sie verfolgt hatte.

Genau dieses, schnelle und unbürokratische Vorgehen brauche es in Deutschland jetzt auch. Denn es rettet Leben.
Hätte man den Somalier Saleban A. nach dem ersten Messerangriff aus dem Verkehr gezogen, wäre Dr. Tüncher noch am leben.
Wäre Mwafak S. nicht jedes Mal, wenn er straffällig wurde, wieder auf freien Fuß, sondern in Abschiebegewahrsam gekommen, könnte Philippos noch leben.

Die wichtigste Frage an die CDU: Mit wem soll das umgesetzt werden?

Bei all den Ansagen, die man von CDU/CSU gerade hört, stellt sich die Frage, mit wem die Partei, sollte sie die Wahl gewinnen, diese Änderungen in der Asylpolitik umsetzen will. SPD und die Grünen werden das nicht mittragen. Einzig die FDP wird zu Zusagen bereit sein, um sich irgendwie im Bundestag zu halten.

Der einzige Koalitionspartner, mit dem ein harter Asyl- und Migrationskurs umsetzbar wäre, ist die AfD.
Mit der Brandmauer gegen die AfD hat sich die CDU aber selbst nicht nur den Weg verbaut, um die nötigen Änderungen in der Asylpolitik umzusetzen. Sie hat sich auch erpressbar gemacht, denn eine absolute Mehrheit wird sie bei den kommenden Wahlen nicht erreichen. Die anderen Parteien wissen das. Somit bleibt für den Wähler: Was vor der Wahl versprochen wird, hat wenig mit der Realität nach den Wahlen zu tun.


Foto: CDU / Tobias Koch

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