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DB Mitarbeiter nach Eskalation bei Kontrolle aus fahrendem Zug gestürzt Anwalt des Tatverdächtigen: Aggression ging von Mitarbeiter aus

Im Fall der vermeintlichen Attacke vom 17. Juli in einer Regionalbahn, bei der ein Sicherheitsmitarbeiter der DB bei Ettlingen nach einer eskalierten Fahrzeugkontrolle  infolge einer defekten Tür aus der Bahn stürzte und sich lebensgefährlich verletzte, hat der Anwalt des 36-jährigen deutschen Tatverdächtigen gegenüber den „Badischen Neuesten Nachrichten“ eine Erklärung abgegeben. Nach seiner  Darstellung gibt es ein Video, welches den gesamten Vorfall von Beginn an aufgezeichnet hat. Aus diesem sei ersichtlich, dass die Aggression nicht von seinem Mandanten ausging, sondern von dem später schwer verletzten Angestellten der Bahn. Sein Mandant habe nichts gemacht, erklärt der Verteidiger, der nach eigenen Angaben das Video zweimal vollständig gesehen hat.
DB Mitarbeiter nach Eskalation bei Kontrolle aus fahrendem Zug gestürzt: Anwalt des Tatverdächtigen: Aggression ging von Mitarbeiter aus

Inhalt

Tatverdächtiger hatte ein Deutschland-Ticket

Laut dem Pflichtverteidiger des 36-Jährigen kam es im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle zuerst zu Diskussionen. Sein Mandant sei im Besitz eines Deutschland-Tickets, aber der Akku seines Handys sei zum Zeitpunkt der Kontrolle leer gewesen. Der Sicherheitsmitarbeiter hätte ihn daraufhin aufgefordert, an der nächsten Haltestelle auszusteigen, was der 36-Jährige ablehnte. Sein Mandant sei stark alkoholisiert gewesen, und wollte mit dem Zug zu einem Kumpel fahren. Er lehnte es ab auszusteigen, weil er sich ja im Besitz des Deutschland-Tickets befand. Daraufhin hätte der Mitarbeiter zwei weitere Kollegen hinzugerufen.

Aggression ging von DB-Mitarbeiter aus

Laut dem Anwalt des 36-jährigen Tatverdächtigen zeigt das Video auch, dass die Aggression von dem Sicherheitsmitarbeiter der Bahn ausging und nicht von seinem Mandanten. Auf dem Video sei zu sehen, wie sein Mandant nochmals auf den Sicherheitsmitarbeiter der Bahn zugeht und mit ihm reden will. Daraufhin hätte dieser seinen Mandanten angegriffen. Gegenüber der BNN führt der Anwalt aus: „Er nimmt ihn, packt ihn am Kragen und versetzt ihm einen gewaltigen Stoß, mein Mandant prallt mit voller Wucht gegen die Tür.“

Anschließend sei zu sehen, wie der DB-Mitarbeiter den 36-Jährigen zu Boden reißt und mit Fäusten auf ihn einschlägt, während dieser mit dem Rücken auf dem Boden gelegen habe. Erst dann hätte sein Mandant begonnen, sich zu wehren.

Mitarbeiter aus Tür gestürzt

Nachdem der 36-Jährige sich gewehrt habe, sei der Sicherheitsmitarbeiter in Folge des Gerangels gegen die bereits zuvor beschädigte Tür geflogen. Diese sei dann aus der Verankerung gerissen und einfach aufgegangen. Der Mitarbeiter der Deutschen Bahn stürzte dann bei einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern aus dem Zug und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Mittlerweile sei der 26-Jährige Mitarbeiter zwar noch immer im künstlichen Koma, befände sich aber nicht mehr in Lebensgefahr.

Amtsgericht lehnte Antrag auf Haftbefehl ab

Mit dieser Erklärung widerspricht der Pflichtverteidiger deutlich den Angaben der Staatsanwaltschaft. Nach deren veröffentlichter Pressemitteilung war es der 36-jährige Deutsche, der den Sicherheitsmitarbeiter mit Fäusten und Tritten traktiert haben soll, wodurch der 26-Jährige das Gleichgewicht verlor und gegen die beschädigte Tür knallte, die dann aufging.

Möglicherweise findet sich auch im Video der Ereignisse die Erklärung, warum das zuständige Amtsgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls ablehnte. Laut dem Anwalt des 36-Jährigen dauerte der Termin beim Amtsgericht viereinhalb Stunden. Beim Haftprüfungstermin konnte auch festgestellt werden, dass der Tatverdächtige über einen festen Wohnsitz verfüge, anders als von der Staatsanwaltschaft zuerst dargestellt. Außerdem habe sein Mandant einen festen Arbeitsplatz. Nachdem das Video dann bei Gericht gesichtet wurde, sei alles klar gewesen und sein Mandant wurde entlassen, so der Verteidiger.

Mittlerweile hat der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag gestellt, dass sie eine Stellungnahme zu diesem Video abgibt und selbiges auch veröffentlicht. Vorher sollen die Gesichter der Betroffenen unkenntlich gemacht werden. Aber jeder solle selbst sehen können, was wirklich passiert ist, erklärt der Pflichtverteidiger.

Staatsanwaltschaft rudert zurück

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gab zwischenzeitlich dem Focus gegenüber an, dass dem 36-Jährigen der Sturz des Mitarbeiters nicht als vorsätzliches Handeln zugerechnet werden kann. Die weiteren Ermittlungen bleiben abzuwarten.

 

 


Foto von Christian Meyer-Hentschel

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