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Friedland – Liana K. vor Zug gestoßen Tatverdächtiger erhielt in Deutschland die Diagnose paranoide Schizophrenie

Der 31-jährige Iraker Muhammad A. soll am 11. August 2025 die 16-jährige Ukrainerin Liana K. im niedersächsischen Friedland vor einen Güterzug gestoßen haben. Das Mädchen starb. Wie bekannt wurde, ist der Tatverdächtige bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Aber es gibt auch die Diagnose paranoide Schizophrenie, die in Deutschland gestellt wurde. Der Iraker ist aktuell einstweilig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dabei hätte er längst abgeschoben werden müssen.
Friedland – Liana K. vor Zug gestoßen Tatverdächtiger erhielt in Deutschland die Diagnose paranoide Schizophrenie

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Fall beschäftigt den Landtag

Am morgigen Donnerstag wird sich der Innenausschuss des niedersächsischen Landtags mit dem schrecklichen Fall beschäftigen. In erster Linie wird es darum gehen, warum der Tatverdächtige noch in Deutschland war. Denn sein Asylantrag war seit 2022 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Göttingen wies die Klage des Irakers gegen die Ablehnung im Februar 2025 ab. Damit wurde der 31-Jährige im März vollziehbar ausreisepflichtig. Nach der Dublin-Regelung hätte er dann nach Litauen überstellt werden müssen, da er dort bereits 2021 einen Asylantrag gestellt hatte. Im Innenausschuss wird es darum gehen, warum die Abschiebung nicht vollzogen wurde.

Tatverdächtiger soll mehrere Aliasnamen verwendet haben

Wie der “Spiegel” berichtet, soll der Iraker nach der Abweisung seiner Klage durch das Verwaltungsgericht Göttingen kurzzeitig in der Schweiz untergetaucht sein und mehrere Aliasnamen verwendet haben. Nachdem er wieder nach Deutschland einreiste wurde er am 1. Juli 2025 festgenommen. Er verbüßte eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte.

Geldstrafe wegen eines Sexualdelikts

Die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen musste der Iraker antreten, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Im November 2024 wurde er vom Amtsgericht Einbeck wegen eines Sexualdelikts zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Laut der Staatsanwaltschaft Göttingen hatte der Iraker im April 2024 einen Arm und eine Frau gelegt, gleichzeitig seine Hose geöffnet und seinen Penis hervorgeholt.

Die begangene Tat steht im Widerspruch zu den Angaben des Tatverdächtigen in seiner Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrages. Vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gab er an, homosexuell zu sein. In Litauen sei er vergewaltigt, inhaftiert und misshandelt worden. Auch in seinem Heimatland Irak sei er mehrfach vergewaltigt worden. Das Gericht schenkte den Angaben jedoch keinen Glauben.

In Deutschland paranoide Schizophrenie diagnostiziert

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen sei bei dem Tatverdächtigen in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Nach unserer Recherche muss die Diagnose erst kürzlich erfolgt sein. Denn das Verwaltungsgericht Göttingen stellte in seinem Urteil von Februar 2025 fest, dass für die Behauptung des 31-Jährigen, er sei psychisch krank, keine Belege wie ärztliche Bescheinigungen vorgelegt wurden.

Diagnose nicht im Zusammenhang mit einer Straftat

Wie Oberstaatsanwalt Andres Buick auf meine Anfrage mitteilt, wurde bei dem Tatverdächtigen in Deutschland die Diagnose paranoide Schizophrenie gestellt, jedoch nicht im Zusammenhang mit einer von ihm begangenen Straftat. Meine weiteren Fragen, ob der Iraker bereits in der Vergangenheit nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz oder nach §126 a StPO einstweilig zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht war, wollte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen mit Verweis auf den morgigen Untersuchungsausschuss im niedersächsischen Landtag zu der Sache nicht beantworten.

Ob der Tatverdächtige aufgrund der Diagnose paranoide Schizophrenie aktuell oder in der Vergangenheit in psychiatrischer Behandlung war, konnte Buick nicht sagen.

Die Amadeo Antonio Stiftung hatte in einem Beitrag auf X behauptet, der Tatverdächtige hätte trotz der Diagnose keine psychologische Betreuung erhalten. Meine Frage, woher die Stiftung das wisse, wurde nicht beantwortet. Da in Deutschland bei einer Diagnose paranoide Schizophrenie immer eine Behandlung angeboten wird, ist davon auszugehen, dass die Behauptung der Stiftung nicht den Tatsachen entspricht. Möglich ist auch, dass der Iraker eine angebotene Behandlung abgelehnt hat. Denn in Deutschland kann niemand zu einer medizinischen Behandlung gezwungen werden.

Wer übernimmt Verantwortung für den Tod von Liana?

Aktuell sieht es danach aus, dass weder der Tatverdächtige noch die rund um die Abschiebung des Irakers zuständigen Behörden Verantwortung für den Tod von Liana übernehmen muss. Seit seiner Festnahme ist der 31-Jährige einstweilig nach § 126a StPO in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das geschieht immer dann, wenn davon ausgegangen wird, dass die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der bedingten Schuldfähigkeit begangen wurde und weitere Straftaten von der Person zu erwarten sind. Es muss zu erwarten sein, dass im späteren Prozess die dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet wird. Gleichwohl handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Sollte ein forensisch-psychiatrischen Gutachten ergeben, dass der Tatverdächtige voll schuldfähig ist, wird er in die Untersuchungshaft überstellt und im späteren Prozess steht einer Verurteilung nichts im Wege.

Bezüglich der nicht erfolgten Abschiebung schieben sich im Moment das Amtsgericht Hannover und die zuständige Ausländerbehörde die Verantwortung gegenseitig zu. Die Ausländerbehörde hatte, nachdem sie von der Inhaftierung des Irakers erfahren hatte, Antrag auf Abschiebehaft gestellt. Diesen Antrag lehnte das Amtsgericht Hannover mit der Begründung ab, die Behörde hätte den Haftgrund “erhebliche Fluchtgefahr” nicht ausreichend begründet. Außerdem hätte die Ausländerbehörde dem Iraker keine Frist zur Ausreise gesetzt. Diese Vorwürfe wies das niedersächsische Innenministerium, stellvertretend für die Ausländerbehörde zurück. Der Antrag sei umfassend begründet, und auch auf richterlichen Hinweis nachgebessert worden. Hierauf reagiert wiederum das Amtsgericht Hannover, dass die Mängel im Antrag an den entscheidenden Stellen nicht behoben wurden.

Festzuhalten ist: Was auch immer im morgigen Innenausschuss besprochen wird. Liana ist tot. Mutmaßlich von einem irakischen Asylbewerber, der gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen. Die Tat reiht sich ein in eine lange Liste ähnlich gelagerter Fälle, die seit 2015 in Deutschland geschehen sind und die juristische Aufarbeitung nicht selten mit einem Freispruch wegen Schuldunfähigkeit endete. Bleibt zu hoffen, dass es im Fall der getöteten Liana am Ende doch noch einen Verantwortlichen gibt.


Foto: Simon-Martin Friedland-Bahnhof, Straßenseite, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

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1 Kommentar
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Mathias Markert

Ich habe drei Verantwortliche schon angezeigt.
Vielleicht macht irgendwer noch die anderen? Oder nicht? Wäre jedenfalls schon schön.
Danke.
Hier zu lesen:
https://x.com/MathiasMarkert/status/1963278566751420795

Strafanzeige gegen Stephan Weil, ehem. Ministerpräsident Niedersachsen, Innenministerin Daniela Behrens und Bürgermeister von Friedland Andreas Friedrichs wegen §§ 223 ff, 211 ff, 240 241 StGB im Fall Liana K. die vor den Zug gestoßen wurde durch wohl einen Iraker.
https://ram-in-sachen-aufarbeitung.blogspot.com/2025/09/strafanzeige-223ff-211ff-240-241-stgb.html

Grüße aus Obergiesing, München. Markert, Rechtsanwalt.

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