Deutschland gewährt seit über neun Jahren einem Mann aus dem Irak Asyl, der in seiner Heimat von den Behörden wegen Kindesentführung gesucht wird. Den deutschen Behörden ist der Fall bekannt, eine Auslieferung wird jedoch wegen möglicher Verletzung der Menschenrechte des Tatverdächtigen durch die Strafverfolgung im Irak verweigert.
Junge wurde entführt als er fünf Jahre alt war
Abdullah wurde im Jahr 2015 im Irak entführt, als er fünf Jahre alt war. Heute wäre er 14 Jahre alt. Seine Mutter Nalah, mit der ich in Kontakt stehe, geht davon aus, dass ihr Sohn durch den Entführer auch getötet wurde. Aber wie jede Mutter gibt auch Nalah ihr Kind nicht auf und sucht seither nach ihm. Schnell wurde klar, um wen es sich bei dem gesuchten Entführer handeln soll: Imaad A., der sich seit 2015 auf der Flucht vor den irakischen Behörden befindet.
Tatverdächtiger lebt seit neun Jahren als Asylbewerber in Deutschland
Seine Flucht vor der heimischen Justiz brachte Imad A. nach Deutschland. Mitten in der großen Flüchtlingswelle konnte er im Oktober 2015 hier einreisen. Das damalige Chaos bei der Registrierung der unzähligen Asylbewerber kam ihm dabei wohl zugute.
Durch die Flucht nach Deutschland war der Tatverdächtige für die irakischen Behörden nicht mehr greifbar. Imaad A. lebt seit mehreren Jahren im Raum Hessen. Die mir selbst letztbekannte Wohnanschrift ist eine Asylunterkunft in der Nähe von Frankfurt.
Deutschland liefert den Tatverdächtigen nicht aus
Imaad A. kann hier sein neun Jahren frei und unbekümmert leben. Deutschland verweigert seine Auslieferung an den Irak unter Verweis auf seine Menschenrechte. Auch ein Haftbefehl, ausgestellt durch ein irakisches Gericht, ein Auslieferungsersuchen des irakischen Außenministeriums, sowie die Tatsache, dass zwischenzeitlich auch Interpol nach ihm gesucht hatte, änderte nichts an der Haltung der deutschen Behörden.
Politiker der CDU versucht seit Jahren der Mutter zu helfen
Ein mir bekannter Politiker der CDU, der selbst aus dem Irak stammt, versucht seit mehreren Jahren, der Mutter des entführten Kindes zu helfen. Selbst ihm gelang es bis dato nicht, Bewegung in den Fall zu bringen. Gespräche mit dem irakischen Botschaft führten nur zu einem Ergebnis:
Deutschland liefert keine Asylbewerber aus, denen Strafverfolgung in deren Heimat droht.
Wenn das Asylrecht Straftäter schützt delegitimiert es sich selbst
Es wird also offensichtlich bei der Beurteilung eines Auslieferungsersuchens nicht unterschieden, ob der gesuchten Person Strafverfolgung wegen oppositioneller Aktivität droht oder die Person selbst schwere Straftaten in seinem Herkunftsland begangen hat, die auch bei uns zur Strafverfolgung führen würde.
Durch die Verweigerung, den gesuchten Imaad A. an sein Herkunftsland Irak auszuliefern, beteiligen sich deutsche Behörden damit an der Entziehung eines Tatverdächtigen vor Aufklärung und Strafverfolgung. Das kann nicht im Sinne eines Asylrechts sein, das von Menschlichkeit geprägt sein sollte. Wird dann noch die Auslieferung unter Verweis auf möglicher Verletzung der Menschenrechte begründet, delegitimiert sich die Auslegung des Asylrechts selbst.
Auch für Deutschland eine Zumutung
Ein weiterer Punkt ist die Tatsache, dass der Verbleib von Imaad A. in Deutschland auch eine Zumutung für die aufnehmende Gesellschaft darstellt. Die Mehrheit der Deutschen wird es mit Sicherheit ablehnen, dass in Deutschland ein im Ausland gesuchter Kindesentführer auf freiem Fuß unter ihnen weilen kann. Zudem drängt sich die Frage auf, wer Verantwortung übernimmt, sollte Imaad A. auch hier Straftaten begehen oder gar ein Kind entführen.
Das Interesse der politisch Verantwortlichen an dem Fall ist übrigens äußerst gering, um nicht zu sagen, gar nicht vorhanden.
Der Fall ist mir seit 2020 bekannt. Im Laufe der Jahre habe ich mehrfach diverse Politiker angeschrieben und um Aufklärung und Unterstützung gebeten. Eine Antwort habe ich nie erhalten.
Gleichzeitig kontaktierten mich mehrere Menschen aus dem Irak, die mir von vielen ähnlichen Fällen berichteten. Auch hier sollen die gesuchten Straftäter in Deutschland unter dem Deckmantel Asyl untergetaucht sein.
Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt mit Einverständnis der Mutter des entführten Kindes.




