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Getöteter 14-Jähriger in Memmingen Mutmaßlicher Täter seit 2023 ausreisepflichtig - Meldeadresse in Senden

Der 14-jährige Jermaine B. wurde im bayerischen Memmingen Opfer eines Gewaltverbrechens. Jetzt werden neue Details über den Tatverdächtigen bekannt, der bei einem Polizeieinsatz in Memmingen erschossen wurde. Der Fall löste auch einen SEK-Einsatz in Senden im Landkreis Neu-Ulm aus. Hier war der 37-jährige, mutmaßliche Täter in einer Flüchtlingsunterkunft zugewiesen und gemeldet. Offenbar ist aber nicht einmal bekannt, ob er dort jemals war.
Getöteter 14-Jähriger in Memmingen: Mutmaßlicher Täter seit 2023 ausreisepflichtig - Meldeadresse in Senden

Inhalt

Junge wurde getötet – Tatverdächtiger von Polizisten erschossen

Nachdem der 14-jährige Junge seit vergangenem Samstag, 2. Mai 2026 als vermisst gemeldet war, fanden Einsatzkräfte der Polizei den Jugendlichen in einem leerstehenden Gebäude in Memmingen tot auf. Mittlerweile ist bekannt, dass der Junge erwürgt wurde. Außerdem sollen sich das Opfer und der Tatverdächtige gut gekannt haben. Der 37-Jährige hielt sich ebenfalls in dem Gebäude auf und soll sich in einem Schrank versteckt haben. Ihm gelang es zu fliehen, nachdem er die Beamten mit einem Messer bedroht haben soll.

Später am selben Tag erhielt die Polizei einen Hinweis, dass sich der Gesuchte in der Nähe eines Hallenbads in Memmingen aufhält. Nachdem Polizeibeamte den mutmaßlichen Täter ausfindig machen konnten, soll dieser die Polizisten mit einem Messer bedroht haben. Die Beamten schossen auf den Mann, der später an den Verletzungen in einer Klinik verstarb.

Geduldet wegen unklarer Identität

Der Tatverdächtige reiste 2020 nach Deutschland ein und war eigentlich seit 2023 ausreisepflichtig, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Weil er aber keine Ausweispapiere besaß und offensichtlich bei der Klärung seiner Identität und der Nationalität nicht mitgewirkt hat, erhielt er eine Duldung eben weil seine Identität nicht feststand. Ein Aufenthalt über Jahre hinweg war so also möglich, gerade weil er seine Identität nicht preisgab.

SEK Einsatz in Flüchtlingsunterkunft in Senden

Der Tod des 14-jährigen Jermaine B. löste am Montagnachmittag auch einen SEK-Einsatz in Senden, Kreis Neu-Ulm aus, als der Tatverdächtige noch auf der Flucht war. Seit Anfang März diesen Jahres hätte der Tatverdächtige sich eigentlich in Senden aufhalten sollen, da er dort im Stadtteil Wullenstetten einer Asylunterkunft zugewiesen wurde, wie ein Sprecher der Regierung Schwaben gegenüber der SWP bestätigte. Offensichtlich gibt es jedoch in den staatlichen Unterkünften keine Kontrolle darüber, wer sich dort aufhält oder wer eigentlich dort gemeldet ist, aber nicht auffindbar ist.

So erklärt die Bürgermeisterin von Senden, Claudia Schäfer-Rudolf, dass der Tatverdächtige am Montag nicht in der Unterkunft war und außerdem sei unklar, ob er sich überhaupt jemals dort aufhielt. Man würde die Leute da ja nicht festhalten, so die Bürgermeisterin. Auch der städtische Flüchtlingsbeauftrage kannte den mutmaßlichen Täter nicht. Es sei ein ständiges “Kommen und Gehen” in den staatlichen Unterkünften. In Kontakt mit den Personen komme man nur dann, wenn die Heimleitung darum bittet und ein Problem besteht.

Wie auch bekannt ist, wurde der Tatverdächtige in Deutschland bereits zweimal zu einer Geldstrafe wegen Sachbeschädigung und wegen des Aufenthalts in Deutschland ohne Ausweispapiere verurteilt. Wie der Fall des getöteten, 14 Jahre alten Jermaine B. zeigt, muss hinterfragt werden, ob die Sicherheit tatsächlich gewährleistet werden kann, wenn den deutschen Behörden nicht einmal der regelmäßige Aufenthalt von ausreisepflichtigen und bereits strafffälligen Personen, die als Asylbewerber ins Land kamen, bekannt ist.

Update 28. Juli 2026

Eine Antwort der Landesregierung Bayern auf eine Anfrage der AfD liefert neue Erkenntnisse zu diesem Fall. So weigerte sich der 37-Jährige trotz verhängter Geldstrafen gegen ihn, an der Klärung seiner Identität und der Beschaffung von Passersatzpapieren mitzuwirken.

Auf Drängen der zuständigen Ausländerbehörde nahm der Tatverdächtige an einer sogenannten Sammelanhörung der Palästinensischen Autonomiebehörde teil. Dort gab er an, zwar in den palästinensischen Autonomiegebieten (Westjordanland) geboren zu sein, aber die nötige Registrierung hätte nicht stattgefunden. Diese Angaben wurden selbst von den Vertretern der palästinensischen Mission angezweifelt, da besagte Registrierung immer erfolgen würde. In Folge scheiterte dieses Identifizierungsverfahren, da die Mitarbeiter der Mission in Berlin mitteilten, dass der Betroffene kein “Palästinenser” sei.

Daraufhin erklärte der Tatverdächtige, dass er ja doch vielleicht aus Jordanien stamme. Die Ausländerbehörde lud den 37-Jährigen daraufhin mehrfach zu Befragungen vor und forderte ihn zur Mitwirkung an der Passbeschaffung auf, was jedoch erfolglos blieb, da sich der Mann schlichtweg verweigerte.

Aufgrund der Aussage von ihm, dass er möglicherweise aus Jordanien stamme, startete die Ausländerbehörde ein Passersatzverfahren für Jordanien, was aber ebenfalls scheiterte, weil der Tatverdächtige sich weigerte, den hierzu von jordanischer Seite nötigen Antrag auszufüllen. Einzige Konsequenz für den späteren Mörder von Jermaine war ein Strafbefehl über eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen die Passbeschaffungspflicht.

Täter erhielt bereits in Griechenland Asyl

Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, wurde dem 37-Jährigen bereits in Griechenland der Flüchtlingsstatus gewährt. Laut Mitteilung des BAMF an die Ausländerbehörde war aber eine Rücküberstellung nach Griechenland nicht möglich, weil im Urlaubsland Griechenland jedoch eine Verletzung von Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) drohen würde. In Folge wurde Deutschland für den 37-Jährigen zuständig. Bei Asylantragstellung in Deutschland hatte der Tatverdächtige angegeben, dass sein zwischenzeitlich verstorbener Vater Dschihadist gewesen sei.

Anzeige einer Angehörigen wegen Bedrohung

Drei Monate vor der Tat, im Februar 2026, zeigte eine Angehörige den 37-Jährigen bereits wegen Beleidigung und Bedrohung an. In diesem Zusammenhang gab eine weitere Angehörige an, dass der Tatverdächtige in auffälliger Weise Kontakt zu Kindern gesucht habe.

Der 14-jährige Jermaine und der Tatverdächtige sollen sich seit mindestens November 2022 gekannt haben. Der Kontakt sei auf Spiel- bzw. Sportplätzen zustande gekommen.

Anzumerken ist, dass es ganz offensichtlich grob fahrlässig ist und tödliche Folgen haben kann, wenn Personen, die Asylantrag ohne Identitätsnachweis stellen und sich an der Mitwirkung zur Klärung der Identität sowie zur Passersatzbeschaffung verweigern, nicht nur mit einer Duldung belohnt werden, sondern sie auch sich frei in Deutschland bewegen können. Der 14 Jahre alte Jermaine könnte noch leben, würde man Personen mit unklarer Identität wie der Tatverdächtige, bis zur Klärung selbiger in gesicherte Unterkünfte unterbringen.

 

 

 

 

 


Foto: © Google Maps Screenshot

 

 

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