Polizei erfasst durchschnittlich 85 Tatverdächtige pro Tag – über 20.000 ausländerrechtliche Verstöße
Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 30.950 Tatverdächtige zu Straftaten im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) erfasst. Im Durchschnitt registriert die Polizei damit rund 85 Tatverdächtige pro Tag, die eine Straftat im ÖPV begangen haben sollen.
Zu den Straftaten hinzu kommen noch 20.339 ausländerrechtliche Verstöße. Insgesamt wurden damit 51.289 Straftaten im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs registriert. Gleichwohl ausländerrechtliche Verstöße nur von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen werden können, führen Ausländer die Statistiken zu allen anderen Deliktbereichen an.
Ausländer dominieren die Statistik in allen Deliktbereichen
Ein Blick auf die Statistiken der einzelnen Deliktbereiche zeigt, dass im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg zeigt, dass nichtdeutsche Tatverdächtige überall die Mehrheit stellen.
Unter den genannten 30.950 Tatverdächtigen zu Straftaten im öffentlichen Personenverkehr finden sich 11.812 deutsche Tatverdächtige. Sie stellen damit einen Anteil an allen Tatverdächtigen von 38 Prozent. Hingegen wurden 19.138 nichtdeutsche Tatverdächtige erfasst. Ausländer stellen damit die Mehrheit aller Tatverdächtigen mit einem Anteil an allen Tatverdächtigen von 62 Prozent.
Gewaltkriminalität
Im Deliktbereich „Gewaltkriminalität“ wurden im Jahr 2024 insgesamt 1.942 Tatverdächtige erfasst. Hiervon waren 906 Tatverdächtige deutsche Staatsangehörige, was einem Anteil von rund 47 Prozent entspricht. Nichtdeutsche stellen die Mehrheit mit 1.037 Tatverdächtigen und damit einem Anteil von rund 53 Prozent aller Tatverdächtigen.
Zum Deliktbereich „Gewaltkriminalität“ zählen : Mord; Totschlag und Tötung auf Verlangen; Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge; Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Körperverletzung mit Todesfolge; gefährliche und schwere Körperverletzung; Verstümmelung weiblicher Genitalien; erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme; Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
Diebstahldelikte
Bei Diebstahldelikten wurden im Jahr 2024 im ÖPV in Baden-Württemberg insgesamt 2.180 Tatverdächtige registriert. Hiervon stellen Ausländer mit 1.397 Tatverdächtigen und damit einem Anteil von 64 Prozent die Mehrheit. Gleichzeitig wurden 783 deutsche Tatverdächtige erfasst, die damit einen Anteil von 36 Prozent aller Tatverdächtigen stellen.
Rauschgiftdelikte
Auch bei Rauschgiftdelikten stellen ausländische Tatverdächtige die Mehrheit. Mit 1.216 nichtdeutschen Tatverdächtigen von insgesamt 2.189 Tatverdächtigen, die im Jahr 2024 registriert wurden, stellen sie einen Anteil von rund 56 Prozent aller Tatverdächtigen. Daneben wurden 973 deutsche Tatverdächtige registriert, die damit einen Anteil von 44 Prozent aller Tatverdächtigen stellen.
Waffen- und Kriegswaffendelikte
Bei Straftaten nach dem Waffen- und Kriegswaffengesetz wurden im Bereich des ÖPV im Jahr 2024 insgesamt 422 Tatverdächtige erfasst. Hiervon stellen nichtdeutsche Tatverdächtige mit 257 Personen oder einem Anteil von rund 61 Prozent ebenfalls die Mehrheit aller Tatverdächtigen. 165 deutsche Tatverdächtige stellen einen Anteil von rund 39 Prozent aller Tatverdächtigen.
Messerangreifer mehrheitlich Ausländer
Im Jahr 2024 wurden im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Baden-Württemberg insgesamt 224 Tatverdächtige im Deliktbereich Messerangriff registriert. Die Zahl der Tatverdächtigen im ÖPV ist in den letzten drei Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2022 wurden 181 Tatverdächtige zu Messerangriffen im ÖPV gezählt, im Jahr 2023 waren es 184 Tatverdächtige.
Unter den 224 Tatverdächtigen zu Messerangriffen stellen Ausländer mit 127 Tatverdächtige oder einem Anteil von rund 57 Prozent ebenfalls die Mehrheit. Deutsche Tatverdächtige stellen mit 97 Personen einen Anteil von 43 Prozent aller Tatverdächtigen.
Asylbewerber führen Liste der ausländischen Messerangreifer an
Die Liste der ausländischen Messerangreifer im ÖPV wird von Tatverdächtigen aus den Asylherkunftsländern angeführt. Dreißig Tatverdächtige stammen aus Syrien, vierzehn aus Tunesien, dreizehn aus Marokko und neun Tatverdächtige aus Algerien. Es folgen die Türkei und der Irak mit jeweils sechs Tatverdächtigen. Polen und Afghanistan stellen jeweils fünf Tatverdächtige,
Damit eine Tat im Deliktbereich „Messerangriff“ erfasst wird, ist zwingend eine Tathandlung erforderlich, bei der der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird.
Tabelle
Hier können Sie die Liste aller Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit sehen:
| Staatsangehörigkeit | 2022 | 2023 | 2024 |
|---|---|---|---|
| TV gesamt | 181 | 185 | 224 |
| – davon TV deutsch | 114 | 101 | 97 |
| – davon TV nichtdeutsch | 67 | 84 | 127 |
| – hiervon SYRIEN, ARABISCHE REPUBLIK | 13 | 20 | 30 |
| – hiervon TUNESIEN | 3 | 10 | 14 |
| – hiervon MAROKKO | 2 | 2 | 13 |
| – hiervon ALGERIEN | 3 | 2 | 9 |
| – hiervon TÜRKEI | 11 | 5 | 6 |
| – hiervon IRAK | 4 | 5 | 6 |
| – hiervon POLEN | 2 | 0 | 5 |
| – hiervon AFGHANISTAN | 2 | 7 | 5 |
| – hiervon UNGEKLÄRT | 3 | 4 | 4 |
| – hiervon KOSOVO | 0 | 1 | 3 |
| – hiervon RUMÄNIEN | 3 | 3 | 3 |
| – hiervon SERBIEN | 0 | 5 | 3 |
| – hiervon NIGERIA | 0 | 1 | 3 |
| – hiervon RUSSISCHE FÖDERATION | 0 | 2 | 2 |
| – hiervon UKRAINE | 0 | 2 | 2 |
| – hiervon ERITREA | 3 | 1 | 2 |
| – hiervon LIBYEN | 0 | 0 | 2 |
| – hiervon IRAN, ISLAMISCHE REPUBLIK | 2 | 1 | 2 |
| – hiervon BOSNIEN UND HERZEGOWINA | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon BELGIEN | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon BULGARIEN | 1 | 0 | 1 |
| – hiervon GRIECHENLAND | 1 | 1 | 1 |
| – hiervon NIEDERLANDE | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon ÖSTERREICH | 1 | 0 | 1 |
| – hiervon TSCHECHISCHE REPUBLIK | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon UNGARN | 1 | 0 | 1 |
| – hiervon GAMBIA | 0 | 4 | 1 |
| – hiervon GHANA | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon SOMALIA | 2 | 0 | 1 |
| – hiervon SRI LANKA | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon MONGOLEI | 0 | 0 | 1 |
| – hiervon FRANKREICH | 1 | 1 | 0 |
| – hiervon KROATIEN | 0 | 1 | 0 |
| – hiervon ITALIEN | 2 | 3 | 0 |
| – hiervon ÄTHIOPIEN | 1 | 0 | 0 |
| – hiervon MOSAMBIK | 1 | 0 | 0 |
| – hiervon GUINEA | 1 | 1 | 0 |
| – hiervon ÄGYPTEN | 1 | 0 | 0 |
| – hiervon KOLUMBIEN | 1 | 0 | 0 |
| – hiervon GEORGIEN | 0 | 1 | 0 |
| – hiervon JORDANIEN | 1 | 0 | 0 |
| – hiervon PAKISTAN | 1 | 0 | 0 |
| – hiervon STAATENLOS | 0 | 1 | 0 |
Zur Erklärung: Erfasst wurden Tatverdächtige zu Straftaten mit folgenden Tatörtlichkeiten im öffentlichen Raum: Bahn-Anlage, Bahnhof, Bahnkörper (Gleiskörper), Bahnsteig, Eisenbahn (Zug), Fahrscheinautomat, Haltestelle, Omnibus (Bus), S-Bahn (Zug),
sonstige Verkehrsanlage (Schiene), Straßenbahn (Fahrzeug), Straßenbahnanlage, Straßenbahngleisanlage, Straßenbahnhaltestelle, U-Bahn (Zug), U-Bahn-Anlage.
Quelle: Drucksache 17 / 8752 – Landtag Baden-Württemberg
