Insgesamt wurden laut BAMF zwischen Januar und November 304.581 Erstanträge gestellt, davon 71,4 Prozent von Männern und Jungen.
Von vielen Asylantragstellern ist die Identität nicht bekannt
Wie eine kleine Anfrage der AfD im an die Landesregierung Baden-Württemberg ergeben hat, befinden sich unter den Erstantragsstellern des Jahres 2023 insgesamt 22.607 Personen, denen von den Behörden das Geburtsdatum 1. Januar zugeordnet wurde, weil das tatsächliche Geburtsdatum nicht bekannt ist.
Das sind immerhin knapp 7,5 Prozent aller Erstantragssteller in diesem Jahr.
Rund die Hälfte aller Asylbewerber ohne Ausweisdokumente
Wie aus verschiedenen Anfragen an die Bundesregierung bekannt ist, kommt rund die Hälfte aller Asylbewerber ohne Ausweisdokumente in Deutschland an. So hat eine Anfrage der FDP Politikerin ergeben, dass im Jahr 2020 insgesamt bei 51,8 Prozent.
2017 waren es insgesamt 61 Prozent der Antragssteller, die lediglich mündliche Angaben zu ihrer Identität machten.
Im Jahr 2022 lag die Anzahl der Erstantragssteller ohne Pass bei rund 50 Prozent.
40 Prozent der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge machten unwahre Angaben bei Antragsstellung
Das Institut für Rechtsmedizin Münster untersuchte im Rahmen einer Studie 600 angeblich minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.
Diese gaben bei Einreise an, minderjährig zu sein.
Nach forensischen Untersuchungen stellte sich heraus, dass rund 40 Prozent der Untersuchten jedoch nachweislich mindestens 18 Jahre oder noch älter waren. Rund 92 Prozent der Untersuchten waren junge Männer aus Afghanistan, Eritrea, Algerien und Guinea.
Konkret konnte durch forensische Untersuchungen bei 234 von insgesamt 594 Untersuchten ein Mindestalter von 18 Jahren eindeutig nachgewiesen werden, was einem Anteil von 39,4 Prozent entspricht. Laut dem Institutsdirektor können sich auch unter den übrigen 60 Prozent weitere Asylbewerber befunden haben, die bereits volljährig sind. Hier konnte der Nachweis aber nicht eindeutig erbracht werden.
Zahlen beruhen auf Annahmen
Die Angabe des BAMF, dass unter den Erstantragstellern im Jahr 2023 ein Drittel Minderjährige befinden, dürften also zumindest in Teilen auf Annahmen beruhen, die sich wiederum größtenteils auf Angaben der Antragssteller berufen müssen.

Kommentare