Die Polizei Leipzig sucht nach einem 22-jährigen Afghanen Muhamad M., der bereits am Freitag, 25. September aus dem Maßregelvollzug in Schkeuditz geflohen ist. Der Gesuchte konnte bei einem begleiteten Spaziergang auf dem Gelände der Klinik den Betreuern davonrennen und fliehen.
Gesuchter gilt als gefährlich
Laut Angaben der Polizei ist der 22-Jährige seit vergangenem Jahr im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter untergebracht. Aufgrund der begangenen Straftaten ist nicht auszuschließen, dass von dem Gesuchten eine Gefahr für Dritte ausgeht. Deswegen soll bei Sichtung der Mann nicht angesprochen und stattdessen sofort der Notruf 110 gewählt werden. Der Afghane könnte sich im Raum Leipzig aufhalten.
Beschreibung des Gesuchten


- 1,78 Meter groß
- scheinbares Alter: 20 bis 25
- hagere Statur
- schwarzer Igelschnitt, Vollbart
- spricht gebrochen Deutsch, persische Muttersprache
- Bekleidung zum Fluchtzeitpunkt: hellblaue Windjacke | blaue Jeans | Turnschuhe
Wer erkennt den Mann auf den Bildern? Wer hat ihn seit Freitag gesehen? Wer weiß, wo er sich aufhält? Zeugen und Zeuginnen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 zu melden.
Seit 2016 in Deutschland
Muhamad M. wurde 2004 im nordöstlichen Afghanistan geboren. Anfang 2016 reiste er nach Deutschland ein und stellte Asylantrag. Er hatte weder Anspruch auf Asyl noch auf die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Da er jedoch angab, dass ihm in Afghanistan Gewalt drohen würde, wurde ihm durch das BAMF im Oktober 2016 der subsidiäre Schutzstatus zugesprochen. Bis zu seiner Festnahme im August 2025 lebte Muhamad M. in Leipzig bei seiner Mutter.
Vor seiner Festnahme beging Muhamad M. mehrere Straftaten, deren strafrechtliche Verfolgung jedoch größtenteils aufgrund seines jugendlichen Alters eingestellt wurde. So gab es zwei Verfahrenseinstellungen wegen Diebstahls und eine Einstellung wegen eines Verstoßes gegen § 40 des Sprengstoffgesetzes.
Wegen Messerangriff im Maßregelvollzug
Es sind zwei Gewaltdelikte, die Muhamad M. binnen weniger Minuten beging, die schlussendlich die Unterbringung im Maßregelvollzug zur Folge hatte.
Am 9. August 2025 gegen 2.50 Uhr stahl Muhamad M. in Leipzig das Handy eines Mannes, der zu dem Zeitpunkt auf einem Freisitz saß und das Mobiltelefon auf einem Tisch abgelegt hatte. Im Vorbeigehen nahm er das Handy an sich. Der Bestohlene ging dem 22-Jährigen hinterher und forderte ihn auf, das Handy wieder herauszugeben. Daraufhin drehte sich Muhamad M. um, rief Allahu Akbar und hielt sich ein Messer mit einer Schneidenlänge von 20 cm selbst an den eigenen Hals. Der Mann zeigte sich davon offensichtlich wenig beeindruckt. Er nahm Muhamad M. das Handy aus der Hand, wandte sich ab und wollte zurück zu dem Freisitz gehen. Muhamad M. stach dem Mann sodann das Messer in die linke Brustseite.
Das Opfer bemerkte zuerst nichts von der Stichverletzung. Im späteren Prozess gab er an, dass er den Angriff eher als einen Schlag wahrgenommen habe. Muhamad M. flüchtete derweil vom Tatort. Der verletzte Mann bemerkte die lebensgefährliche Verletzung erst, als er kurze Zeit später Schwierigkeiten beim Atmen hatte und ein pfeifendes Geräusch wahrnahm. Der Verletzte rief daraufhin seinen Bruder an, der mit einem Taxi ihn abholte und ihn dann in die Notaufnahme einer Klinik brachte. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen an der Lunge und musste notoperiert werden. Noch während des Prozesses im Juni 2026 litt das Opfer unter Atemproblemen und Schmerzen weswegen er seinen erlernten Beruf als Koch nicht mehr ausüben kann.
Bedrohung in einem Lokal
Nur wenige Minuten nach dem Messerangriff betrat Muhamad M. ein Lokal. Dort bedrohte er einen Kellner und forderte diesen auf, die Kasse zu öffnen und ihm das darin befindliche Bargeld auszuhändigen. Der 22-Jährige rief erneut “Allahu Akbar” und erklärte dem Kellner, er sei von Allah beauftragt, ihn zu bestrafen. Er würde alle töten, wenn er ihm nicht das Geld aushändige.
Nachdem der Kellner die Herausgabe des Geldes zuerst verweigerte, zog Muhamad M. erneut ein Messer und hielt es sich wieder an den eigenen Hals. Wieder rief er “Allahu Akbar” und sagte dem Kellner: “Du kannst mich nicht töten, aber ich kann dich töten. Ich bin der Teufel.” Der Kellner nahm sich derweil eine Stabtaschenlampe zur Verteidigung und ein Gast der Bar griff sich eine Art Baseballschläger, um den Angreifer abzuwehren. Zusammen mit einem weiteren Gast drängten sie Muhamad M. aus dem Lokal, der dann flüchtete.
Der Prozess
Das Landgericht Leipzig stellte mit Urteil vom 30.06.2026 fest, dass Muhamad M. die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Die Steuerungsfähigkeit sei zum Tatzeitpunkt aufgrund einer paranoiden Schizophrenie aufgehoben gewesen. Nach dieser Feststellung war Muhamad M. zwar in der Lage das Unrecht seiner Handlungen zu erkennen, war aber nicht fähig, nach dieser Erkenntnis handeln.
In rechtlicher Sicht würdigte das Gericht die Taten als gefährliche Körperverletzung im Fall des Messerangriffs. Von einem versuchten Tötungsdelikt sei Muhamad M. zurückgetreten, weswegen von einem unbeendeten Versuch ausgegangen wurde. Der Angriff in der Bar wurde als versuchte schwere räuberische Erpressung gewertet.
Beim Prozess noch gefährlich – drei Monate später Lockerungen
Der forensische Sachverständige führte in seinem Gutachten aus, dass Muhamad m. bereits seit 2025 an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt sei. Zum Zeitpunkt der Taten habe er sich in einem akut psychotischen Zustand befunden. Bereits im Februar und März 2025 wurde auf die Fremdgefährlichkeit hingewiesen, dem aber keine Unterbringung- und Behandlungsmaßnahmen folgten.
Eine Unterbringung im Maßregelvollzug sei zwingend erforderlich. Denn zum Zeitpunkt des Prozesses zeiget Muhamad M. keine Krankheitseinsicht und auch keine Bereitschaft, sich behandeln zu lassen. Im Falle einer Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, das weitere akute, psychotische Zustände in kurzer Zeit auftreten würden und es erneut zu Straftaten kommen würde, auch zu Messerangriffen auf fremde Personen.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig wurde am 30. Juni 2026 gesprochen, die Feststellung des Gutachters, das keine Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft vorliegt, wurde in der schriftlichen Urteilsbegründung festgehalten. Gleiches gilt für die Feststellung, dass von Muhamad M. weitere schwere Straftaten zu erwarten sind, wenn die Erkrankung unbehandelt bleibt. Seither sind knapp drei Monate vergangen. Es stellt sich also die Frage, wie die Klinikverantwortlichen nach dieser kurzen Zeit zur Einschätzung gelangen konnten, dass der Zustand von Muhamad M. sich derart schnell in einem Umfang verbessert haben soll, der begleitete Ausgänge ermöglicht, ohne dass die Gefahr von Flucht besteht und in Folge möglicherweise die Gefahr von weiteren Angriffen auf fremde Personen besteht.
Die Antwort des Sächsischen Krankenhauses Altscherbitz, wo Muhamad M. untergebracht war, auf eine Anfrage hin beantwortet diese Frage nicht. Bei dem begleiteten Ausgang habe es sich um eine routinemäßige Erprobung im Rahmen des Verhandlungsverlaufs gehandelt. Dem Ausgang sei eine mehrmonatige Behandlung vorausgegangen, in deren Verlauf sich das Krankheitsbild von Muhamad M. stabilisiert hätte. Zum Zeitpunkt der Entweichung hätten keine Hinweise auf eine unmittelbare Eigen- oder Fremdgefährlichkeit vorgelegen.
Diese Erkenntnisse und Einschätzungen lassen sich jetzt angesichts der Flucht ganz offensichtlich als fehlerhaft einstufen.
Die Klinik erklärt weiter, dass der Vorfall aktuell umfassend ausgewertet werde und die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Deswegen könne man keine Angaben zum konkreten Ablauf der Flucht und zu Sicherungsmaßnahmen in der Klinik machen. Auch könne man meine Frage, inwieweit sich die Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft in dieser kurzen Zeit verbessert hat, wegen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte von Muhamad M. und der ärztlichen Schweigepflicht nicht beantworten.
