Zum Tatzeitpunkt schuldunfähig
Wie die Regionalzeitung „Main-Echo“ zuerst berichtete, liegt der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zwischenzeitlich das beauftragte Gutachten eines forensischen Sachverständigen vor, das die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt einschätzen soll. Aus diesem soll hervorgehen, dass der 28-Jährige die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll, da ihm die Fähigkeit das Unrecht der Tat einzusehen aufgrund einer psychischen Erkrankung gefehlt haben soll.
Angreifer verbleibt bis zum Prozess in psychiatrischer Klinik
Bis zum Prozess wird der Tatverdächtige in einer psychiatrischen Klinik untergebracht bleiben. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben wird, sondern ein sogenanntes Unterbringungsverfahren gegen den Afghanen anstreben wird, sollte die Behörde der Einschätzung des Gutachters folgen. Am Ende könnte dann ein Freispruch folgen und die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik stehen.
Tatverdächtiger bereits vor Messerangriff mehrfach straffällig und ausreisepflichtig
Bereits vor dem schrecklichen Messerangriff beging der Tatverdächtige mehrfach Straftaten. Die Justiz führt insgesamt 18 Strafverfahren in Bayern und 4 weitere Verfahren in Hessen gegen ihn. Unter anderem soll der 28-Jährige bereits mit einem Messer eine Mitbewohnerin seiner Unterkunft mit einem Messer angegriffen haben. Mehrere Verfahren wurden eingestellt, andere sind noch anhängig. Auch war er bereits mehrfach in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Offensichtlich erkannte aber dort niemand, dass von dem Tatverdächtigen eine große Gefahr für die Öffentlichkeit ausging. Immer wieder kam der ausreisepflichtige Mann auf freien Fuß.
Wer übernimmt Verantwortung?
Sollte das Gericht der Einschätzung des Sachverständigen folgen, reiht sich dieser Fall ein in eine zwischenzeitlich lange Reihe von schweren Gewalttaten, die durch Personen begangen wurden, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen und im Prozess wegen psychischer Erkrankung für schuldunfähig erklärt, freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht wurden.
Mindestens zwei solcher Täter, beide somalische Staatsangehörige wurden rund fünf Jahre nach der Gewalttat aus dem Maßregelvollzug entlassen, da sie freiwillig in ihr Herkunftsland, aus dem sie angeblich fliehen mussten, zurückkehren wollten.
