Angriff erfolgte im Wohngebiet
Die 27-jährige Erzieherin befand sich am Nachmittag des 14. März zu Fuß auf dem Heimweg von ihrer Arbeit. In einem Wohngebiet auf offener Straße griff der 29-Jährige die ihm bis dato völlig unbekannte Frau mit einem Messer an.
Der Angeklagte attackierte die Erzieherin von hinten und umklammerte mit dem Arm ihren Hals. In der anderen Hand führte er ein Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 cm. Viermal stach er seinem Opfer in den linken Rumpfbereich. Außerdem fügte er der Frau zwei Stiche in den Oberschenkel zu.
Keine Verurteilung wegen versuchten Mordes
Als die angegriffene Frau laut zu schreien begann, ließ der 29-Jährige von ihr ab und rannte weg. Die Kammer des Landgerichts wertete dies aus rechtlicher Sicht als Rücktritt vom versuchten Mord. Das Gericht kam zur Überzeugung, dass das Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs noch handlungsfähig war, der Angreifer dennoch von der weiteren Tatausführung – die Frau zu töten – Abstand nahm.
Sechs Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung
Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Angeklagten daher nicht wegen versuchten Mordes, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Angeklagte hat die Tat bis zum Ende des Prozesses abgestritten. Durch DNA Spuren an der Kleidung der Erzieherin konnte ihm die Tat jedoch eindeutig nachgewiesen werden. Auch die Tatwaffe wurde bei ihm aufgefunden.
Die 27-jährige Erzieherin erlitt durch die Attacke schwere, aber nicht lebensgefährliche Verletzungen. Sie konnte nach drei Tagen das Krankenhaus verlassen. Körperlich sind keine bleibenden Schäden durch den Messerangriff zurückgeblieben. An den psychischen Folgen leidet die junge Frau noch heute.
Angeklagter saß bereits wegen Bankeinbruchs in Haft
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 29-jährigen Afghanen. Einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung hat er nicht absolviert. Seine Heimat verließ er im Jahr 2018 und lebte seither in mehreren europäischen Staaten. Im Jahr 2023 hielt er sich bereits kurzzeitig in Deutschland auf, reiste dann jedoch wieder aus. Ende 2024 kam er zurück nach Deutschland und stellte einen Asylantrag.
Die Sozialleistungen, die er von Deutschland erhielt, reichten ihm offensichtlich nicht aus. Denn im Februar 2025 und im April 2025 verübte er jeweils Einbrüche in eine geschlossene Bankfiliale in Kirchheim unter Teck, bei der er jeweils geringe Bargeldmengen erbeutete. Bei dem Einbruch im April konnten Polizeibeamte den Afghanen während der Flucht stellen und festnehmen.
Beim späteren DNA Abgleich im Fall des Messerangriffs konnte die Tat zum Nachteil der Erzieherin dann dem 29-Jährigen zugeordnet werden, während er bereits in Untersuchungshaft wegen der Bankeinbrüche saß.
Wegen der beiden Bankeinbrüche wurde der Afghane bereits im August vom Amtsgericht Nürtingen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Quelle: Eigene Recherche
Fotos: © Google Maps Screenshot

Bravo Herr Richter
Gut Recht gesprochen, für wen auch immer. Nach 2 Jahren ist er frei und kann sich dann richtig austoben weil er ja ungerecht behandelt wurde
Warum wundert sich Warum? Hat er doch die Politiker gewählt die dies alles zu verantworten haben.