Messerangriff auf Mitarbeiter aus Wut und Frust
Es war am Mittag des 14. Januar 2026, als der 30-Jährige den Elektronikfachmarkt in der Ulmer Blaubeurer Straße betrat. Laut Anklage soll er sodann zielgerichtet auf einen ihm bis dato unbekannten Mitarbeiter zugegangen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Eritreer bei ihm aufgestaute Wut und Frustration an einem beliebigen Menschen abzureagieren, indem er ihn mit einem Messer angreift und tötet. Als Ziel seiner Attacke suchte er sich einen 25-jährigen Mitarbeiter aus.
Unvermittelt soll er den 25-Jährigen mit dem Messer angegriffen und mehrfach auf ihn eingestochen haben, auch als sein Opfer bereits am Boden lag. Der Eritreer ließ auch dann nicht von seinem Opfer ab, als diesem ein 22-jähriger Kollege und eine 35-jährige Kollegin zu Hilfe kamen. Stattdessen griff er auch sie mit dem Messer an und verletzte sie. Erst als er sich sicher war, den 25-Jährigen tödlich verletzt zu haben und davon ausging, dass dieser bald versterben würde, habe er den Media Markt verlassen.
Opfer lag wochenlang im Krankenhaus
Der 25-jährige Mitarbeiter wurde bei der Messerattacke derart schwer verletzt, dass er mehrfach reanimiert und im Krankenhaus notoperiert werden musste. Das Opfer lag wochenlang im Krankenhaus, überlebte aber glücklicherweise die lebensgefährlichen Verletzungen. Seine Kollegen, die ihm zu Hilfe eilten, erlitten oberflächliche Schnittverletzungen an den Armen.
Polizeibeamte schossen auf Angreifer
Vor dem Elektrofachgeschäft konnte der Angreifer dann unmittelbar von zwei hinzugerufenen Polizeibeamten gestellt werden. Deren Aufforderung, das Messer auf den Boden zu legen, ignorierte der 30-Jährige jedoch und lief gezielt mit dem Messer auf die beiden Polizisten zu. Als dieser nur noch wenige Meter von den Beamten entfernt war, gaben diese jeweils zwei Schüsse ab. Einer davon traf den Eritreer im Bauchbereich, wodurch er außer Gefecht gesetzt wurde. Seither befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft und äußert sich nicht zur Tat. Er wurde durch den Bauchschuss schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Angeklagter saß bereits mehrere Jahre in Haft
Der Angeklagte saß bereits über vier Jahre in Deutschland in Haft, unter anderem wegen mehrerer Gewaltdelikte. Von August 2020 bis Mai 2024 verbüßte er in Bayern eine Haftstrafe, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Zuletzt saß er in einem Gefängnis in Baden-Württemberg und wurde dort am 11. Dezember 2025 entlassen. Er wurde nach der Entlassung in einer Ulmer Notunterkunft untergebracht. Rund vier Wochen später griff er dann den Mitarbeiter im Media Markt Ulm an.
Seit 2023 ausreisepflichtig
Der Eritreer reiste vor rund neun Jahren nach Deutschland ein. Der ihm erst zugesprochene Schutzstatus wurde ihm 2023 wieder entzogen -mutmaßlich wegen der vielfach begangenen Straftaten. Abschiebungen nach Eritrea sind derzeit jedoch kaum umzusetzen. Der Tatverdächtige soll einen für eine Abschiebung nötigen, gültigen Ausweis nicht besitzen. Diesen bei der eritreischen Botschaft zu beantragen ist ihm als eritreischer Staatsangehöriger unabhängig des Aufenthaltsstatus in Deutschland nicht zumutbar, wie das Bundesveraltungsgericht im Oktober 2022 entschieden hatte. Laut eritreischer Gesetzgebung gilt die Flucht als Straftat, weswegen eritreische Staatsangehörige vor der Botschaft eine sogenannte Reueerklärung unterschreiben und sich zur freiwilligen Ausreise bereiterklären müssen, wenn sie einen neuen Pass beantragen wollen.
Angeklagter soll voll schuldfähig sein – Sicherungsverwahrung wird angestrebt
Die Anklagebehörde geht bei dem Messerangriff im Ulmer Media Markt von versuchtem Mord aus. Als Mordmerkmale werden Heimtücke und niedere Beweggründe genannt.
Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter forensisch-psychiatrischer Sachverständige kommt zum vorläufigen Ergebnis, dass zum Tatzeitpunkt keine relevante Einschränkung der Schuldfähigkeit bei dem Eritreer vorgelegen hat. Da der Angeklagte bereits mehrfach und erheblich wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist und erst kurz vor dem Messerangriff auf den Mitarbeiter aus der Haft entlassen wurde, strebt die Staatsanwaltschaft neben der Verurteilung auch die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Das Landgericht Ulm hat nun über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.
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