Ein Fernreisebus von Lyon nach Frankfurt am Main wurde gestern von der Polizei am Grenzübergang Weil am Rhein kontrolliert.
Dabei stellten Polizeibeamte tschechische und bulgarische Reisepässe bei zwei 24 und 25 Männer sicher, die sich als Fälschungen herausstellten.
Beide Männer wurden zum Polizeirevier Lörrach gebracht, wo Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurden. Die beiden gefälschten Pässe stellte die Polizei als Beweismittel sicher.
Trotz gefälschter Ausweise können die Männer in Deutschland Antrag auf Asyl stellen
Die beiden Migranten, die sich dann als Syrer ausgaben, äußerten noch im Polizeirevier ein Schutzersuchen – das reicht, trotz der gefälschten Reisepässe als Eintrittskarte ins Asylsystem in Deutschland. Man sollte davon ausgehen, dass Menschen, die mit gefälschten Ausweisen an der Grenze erwischt werden, sofort wieder außer Landes gebracht werden, in dem Fall nach Frankreich, von wo sie eingereist sind.
Fehlanzeige – die beiden Männer wurden in die naheliegende Landeserstaufnahmestelle verbracht.
Jetzt sind sie halt da – trotz unklarer Identitäten
Man muss es als Kontrollverlust bezeichnen, wenn die Einreise von zwei Migranten mit gefälschten Pässen quasi folgenlos bleibt und sie dennoch Antrag auf Asyl stellen können. Mit Überstellung in die Landeserstaufnahmestelle können sich die zwei Männer frei in der Öffentlichkeit bewegen, ohne eindeutige Klärung und Feststellung, wer diese Männer überhaupt sind.
Denn es stellt sich die Frage, warum die beiden von der Polizei entdeckten Männer überhaupt gefälschte Pässe mit sich führten, wenn es angeblich Syrer sein sollen. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen durch Syrer liegt bei über 90 Prozent.
Nie war es leichter für Terroristen, nach Deutschland einzureisen.
Selbst die Tatsache, dass gefälschte Identitätsnachweise mitgeführt werden, führt nicht zur Ingewahrsamnahme zum Schutz der Bevölkerung bis zur Abschiebung. Sie können sich frei unter uns bewegen und erhalten Sozialleistungen.
Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dürfte der Aufenthalt der beiden Männer in Deutschland für lange Zeit gesichert sein.
Denn selbst bei glasklaren Fakten wird nicht abgeschoben.

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