Eine junge Frau, gerade mal 19 Jahre alt, wird auf dem Nachhauseweg von einem ihr unbekannten Mann angegriffen, bis zur Ohnmacht gewürgt, vergewaltigt und bewusst so in einen Fluss abgelegt, dass sie ertrinkt. Ein Täter, von dem bis heute weder die Herkunft noch das Alter gesichert bekannt ist und von dessen vorheriger Verurteilung wegen versuchten Mordes in Griechenland die deutschen Behörden nichts wussten. Jugendhilfeeinrichtungen, die binnen kurzer Zeit tausende unbegleitete, minderjährige Ausländer zu betreuen hatten – eine Aufgabe, für die sie nie geschaffen und ausgestattet wurden. Sicherheitssysteme, die nicht dafür ausgerichtet waren, Straftaten von Asylbewerbern zu erfassen und dadurch in Folge Polizei und Justiz Straftäter nicht auf dem Schirm hatten. Ein erwachsener Mann, der sich mühelos als 17-jähriger Jugendlicher ausgeben kann und dann – trotz Vorstrafe wegen versuchten Mordes in einem EU-Land als unbegleiteter minderjähriger Ausländer nahezu unkontrolliert in die Verantwortung eine Pflegefamilie übergeben wird, obwohl die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis nicht vorlag.
Die Schattenseiten der Flüchtlingskrise unter dem Brennglas
Obwohl es nicht den Tatsachen entspricht wird der Mord an der jungen Medizinstudentin in der Erinnerung vieler Menschen das erste Gewaltverbrechen eines Täters, der als Asylbewerber nach Deutschland kam, gegen ein sogenanntes Zufallsopfer sein. Wut und Entsetzen machte sich in der Bevölkerung breit, nachdem immer mehr grausame Details im Zusammenhang mit der Vergewaltigung und anschließenden Tötung der 19-Jährigen bekannt wurden. Der Mord an Maria L. führte den Menschen in Deutschland nur Monate nach den Ereignissen in der Silvesternacht 2015/2016 erneut die Schattenseiten des massenhaften Zustroms von größtenteils jungen, männlichen Migranten aus islamisch geprägten Kulturkreisen nach Deutschland vor Augen. So grausam und zum damaligen Zeitpunkt gefühlt einzigartig der Mord an Maria war, es folgten seither noch unzählige ähnlich gelagerte Verbrechen, die viele Opfer forderten, begangen von selbem Personenkreis.
Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt stand der Mörder von Maria derweil im Frühjahr dieses Jahres erneut vor Gericht. Weil er wieder einen Menschen angegriffen hatte.
Der Täter
Selbst zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung wegen des Mordes an Maria L. war wenig zu Hussein K. gesichert bekannt. Die Resignation von Behörden und Justiz im Umgang mit Angeklagten wie Hussein K. liest sich zwischen den Zeilen vieler Urteilsbegründungen, so auch im Fall Hussein K. Er sei spätestens im Jahr 1997 geboren, möglicherweise in Afghanistan, möglicherweise aber auch im Iran, heißt es da. Auch das Alter des Mörders von Maria L. konnte bis zum heutigen Tage nicht aufgeklärt werden.
Glaubt man seinen eigenen Angaben, reiste er 2012 mithilfe von Schleusern aus dem Iran über die Türkei nach Griechenland ein. Dort lebte er auf der Insel Korfu in einem alten, verlassenen Fabrikgebäude. Zu Geld kam er unter anderem durch Diebstähle. In Korfu-Stadt kam es dann auch zu dem Angriff auf eine junge Frau, weswegen er von einem griechischen Gericht wegen Raubes und versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde.
In der Nacht des 26. Mai 2013 begegnete ihm auf einer Uferpromenade die 20-jährige Studentin Spiridoula C.. Er ging auf die junge Frau zu, schlug auf sie ein, warf sie zu Boden und versuchte, ihr die Handtasche zu entreißen. Als er sah, dass sich ein Auto näherte, entschloss er sich, die Frau eine zum Meer führende Klippe hinunterzuwerfen. Die 20-Jährige versuchte sich zu wehren, weinte und flehte Hussein K. an, sie nicht hinunterzustoßen. Davon unbeeindruckt packte Hussein K. die Studentin und warf sie über ein 1,20 m hohes Geländer rund zehn Meter tief die Klippe hinunter. Spiridoula wurde bei der Attacke schwer verletzt, musste dreimal operiert werden und rund drei Wochen in einem Krankenhaus versorgt werden.
Am 12.02.2014 verurteilte das Jugendgericht Korfu Hussein K. wegen dieser Tat zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Auch bei den griechischen Behörden hatte er hinsichtlich seines Alters gelogen und angegeben, er sei zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, weswegen er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Aufgrund einer Entscheidung der damaligen griechischen Regierung musste Hussein K. jedoch nur einen Bruchteil der Haftstrafe tatsächlich verbüßen. Um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten, beschloss die Regierung, dass ab 2015 rund 2.000 Gefangene vorzeitig entlassen werden sollen, darunter hauptsächlich Minderjährige, Kranke und Behinderte sowie Ausländer. Auch Hussein K. profitierte von dieser Entscheidung. Im Oktober 2015, also rund zweieinhalb Jahre nach dem Angriff auf die junge Studentin wurde er unter Auflagen aus der Haft entlassen. Unter anderem musste er sich regelmäßig bei der Polizei in Athen, wo er nach seiner Entlassung wohnte, melden.
Anstatt die Chance, sich zu bewähren in Griechenland zu nutzen, machte sich Hussein K. nur wenige Tage nach seiner Entlassung auf den Weg nach Deutschland. Während die griechischen Behörden dann landesweit nach ihm fahndeten, nutzte Hussein K. die damaligen riesigen Flüchtlingsströme, um über den Balkan unerkannt nach Deutschland einzureisen.
In Deutschland
In Deutschland wurde Hussein K. von der Bundespolizei in Freiburg im November 2015 aufgegriffen. Weil er angab, minderjährig zu sein, wurde er als unbegleiteter Flüchtling unter die Obhut der Stadt genommen und im Dezember 2015 der Kinder- und Jugendhilfe Wiese zur Betreuung zugeteilt. Bis Mitte April 2017 lebte Hussein K. dort in einer betreuten Jugendwohngruppe.
Sodann wurde Hussein K. über die Jugendhilfe bei einem afghanischen Ehepaar, das als Pflegeeltern fungierte, untergebracht. Wie die Zeitung WELT berichtete, erfüllten diese jedoch nicht die Voraussetzungen für die Betreuungsform einer sogenannten Erziehungsstelle, bei der es sich um betreutes Wohnen mit engmaschiger sozialpädagogischer Betreuung handelt. Hussein K. lebte in der Zeit nahezu vollkommen allein und selbstständig in einer Einliegerwohnung im Haus des Ehepaars. Gekümmert haben sich die Pflegeeltern wenig, wie im späteren Prozess ans Licht kam. Selbst wenn Hussein K. tagelang nicht nach Hause kam, erfuhr er keine Konsequenzen.
Die Kinder- und Jugendhilfe GmbH hatte zudem die Betreuungsform Erziehungsstelle für Hussein K. den Behörden gemeldet und in Folge überhöhte Rechnungen an das Kreisjugendamt gestellt, da für die Erziehungsstelle annähernd der doppelte Tagessatz abgerechnet werden konnte, als für das reguläre betreute Wohnen. Einen Antrag für die für eine Erziehungsstelle notwendige Betriebserlaubnis wurde auch nicht gestellt. Aufgefallen ist das bis zur Verhaftung von Hussein K. niemandem.
Die in Griechenland erfolgte Verurteilung wegen versuchten Mordes fiel in Deutschland niemandem auf, da das Urteil und die Haftentlassung in keinem der bestehenden Sicherheitssysteme hinterlegt war. Die deutschen Justizbehörden erfuhren von der Straftat, der Verurteilung und vorzeitigen Haftentlassung unter Auflagen erst nach Recherchen von Journalisten. Ein verurteilter Gewaltverbrecher konnte also völlig unbehelligt nach Deutschland einreisen, sich als Minderjähriger ausgeben und hier erneut Asylantrag stellen, obwohl der Antrag in Griechenland bereits abgelehnt wurde. Niemandem fiel das alles auf.
Die Tat
Maria L. studierte in Freiburg im dritten Semester Medizin. In der Nacht des 16. Oktober 2016 fuhr sie mit ihrem Fahrrad auf einem Weg am Ufer des Flusses Dreisam entlang. Sie hatte den Abend auf einer Studentenfeier verbracht und wollte mit dem Rad zum Studentenwohnheim fahren, wo sie ein Zimmer hatte. Gegen 3:00 Uhr stieß sie dort auf ihren Mörder.
Hussein K. war an dem Abend mit zwei Bekannten in Kneipen unterwegs, wo er unter anderem mehrere Frauen belästigte. Nachdem ihm der Zutritt in eine Diskothek verwehrt wurde, ging er in Richtung der Dreisam. Auf dem Weg klaute er noch Fahrrad, das unverschlossen am Straßenrand stand.
Kurz vor 3 Uhr befuhr Maria L. mit ihrem Fahrrad den beleuchteten Uferradweg. Hussein K., der sich am Ufer des Flusses aufhielt, erkannte, dass es sich bei der Radfahrerin um eine junge Frau handle, die ihm körperlich unterlegen war, stellte sich der 19-Jährigen in den Weg und hielt ihr Farrad am Lenker fest, sodass Maria L. nicht weiterfahren konnte.
Hussein K. packte die junge Frau und hielt ihr mit voller Kraft den Mund zu und – so stellte es das Gericht später fest – würgte sie mit den Händen und einem Schal über einen Zeitraum von einer Minute, bis Maria ohnmächtig war, aber noch atmete. In diesem Zustand zog Hussein K. die junge Frau an das wenige Meter entfernte und tiefer als der Radweg gelegene Ufer der Dreisam. Dort entkleidete er die junge Studentin und biss ihr mehrfach in die Wange, die Brust und den Unterbauch. Anschließend vergewaltigte er Maria L. mit den Händen vaginal und anal. Die Gerichtsmedizin stellte später neben den Bisswunden innere und äußere Verletzungen im Genitalbereich und im Enddarm fest.
Mit der Absicht, die junge Frau zu töten, zog Hussein K. sie durch eine Hecke in den Fluss. Die immer noch bewusstlose, aber atmende 19-Jährige legte Hussein K. dann bewusst mit Nase und Mund unter Wasser in die Dreisam. Maria L. verstarb ohne nochmals das Bewusstsein erlangt zu haben. Laut rechtsmedizinischem Gutachten, das im späteren Prozess verlesen wurde, hätte Maria L. trotz der bei der Vergewaltigung zugefügten Verletzungen die Tat überlebt.
Am nächsten Morgen entdeckte eine Joggerin den Leichnam von Maria L.
Festnahme und Prozess
Unmittelbar nach Auffinden von Maria L. wurde bei der Freiburger Polizei eine 40-köpfige Mordkommission eingerichtet. In den folgenden Wochen wurden weit über tausend Personen befragt und rund 1.600 Hinweise überprüft. Am Körper der getötete Studentin konnten männliche DNA-Spuren gesichert werden, die jedoch beim Abgleich mit der DNA-Analyse-Datei keinen Treffer ergab.
In der Nähe des Tatorts fanden Ermittler in einem Gebüsch ein schwarzes, teilweise blond gefärbtes Haar, das schlussendlich Hussein K. zugeordnet werden. Ein Video einer Überwachungskamera der Freiburger Verkehrs AG brachte die Ermittler auf die Spur des Täters. Am 2. Dezember 2016 wurde Hussein K. von einer Polizeistreife entdeckt und aufgegriffen. Ein DNA-Abgleich mit den am Tatort aufgefunden spuren war identisch und das Haar konnte Hussein K. zugeordnet werden.
Gegen Hussein K. wurde Untersuchungshaftbefehl erlassen. Die Zeit bis zum Urteil vor dem Landgericht Freiburg verbrachte er jedoch größtenteils im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, da er kurz nach seiner Verhaftung versuchte, sich das Leben zu nehmen. Insgesamt beging Hussein K. bis zum Prozessende drei Suizidversuche.
Am 5. September 2017 begann der Prozess vor der 6. Großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg. Weil Hussein K. bei seinem Alter gelogen hatte und angab minderjährig zu sein, wurde er nach Jugendstrafrecht angeklagt. Mehrere Gutachten kamen im Zuge der Ermittlungen zum Ergebnis, dass Hussein K. jedoch zum Tatzeitpunkt älter als 21 Jahre alt war. Mehrere Zeugen, gaben an, dass er zwischen 22 und 23 Jahre alt sei. Die Analyse eine Zahnes von Hussein K. ergab, dass er rund 25 Jahre alt sei. Am zweiten Prozesstag gestand schließlich Hussein K. dass er bei seinem Asylantrag bezüglich des Alters gelogen hatte. Er hatte angegeben, dass er 17 Jahre alt sei, weil „die Situation als Jugendlicher in Deutschland angenehmer ist“.
Hussein K. entschuldigte sich zwar kurz vor Prozessende bei den Eltern von Maria L. Ob diese Entschuldigung aufrichtig war, ist angesichts der Tatsache, dass ein Zeuge angab, K. hätte kurz nach der Tat damit geprahlt, eine Frau wie ein Tier vergewaltigt zu haben, stark anzuzweifeln.
Hussein K. wurde am 22. März 2018 nach Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.
Aktuell
Zehn Jahre nach dem furchtbaren Verbrechen an Maria L. verbüßt Hussein K. weiterhin seine lebenslange Haftstrafe in einem Gefängnis in Baden-Württemberg. Es ist bemerkenswert, dass trotz des damaligen bundesweiten Entsetzen in Gesellschaft und Politik, der Tat und dem Verbleib des Täters zehn Jahre später kaum mehr mediale Beachtung zuteilwird. Ob das an der Vielzahl weiterer ähnlich gelagerter Taten liegt, die sich seit dem Mord an Maria L. in Deutschland ereignet haben, bleibt im Ungewissen.
Festzuhalten ist, dass über den Mörder von Maria L. selbst dann nicht berichtet wurde, als er im März 2026 erneut vor Gericht stand – wieder war er angeklagt, weil er einen Menschen angegriffen hatte. Einzig die Regionalzeitung „Ludwigsburger Kreiszeitung“ berichtete über die Tat und die folgende Verurteilung.
Angriff im Justizkrankenhaus
Seine lebenslange Haftstrafe verbüßt Hussein K. eigentlich in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Im Sommer 2025 wurde er jedoch zum wiederholten Male in das Justizkrankenhaus Hohenasperg verlegt, da es erneut zu einem Suizidversuch kam. Wieder hatte er sich die Pulsadern aufgeritzt, sich allerdings wie schon mehrere Male zuvor nur leichte Verletzungen zugefügt.
An einem Sonntagmittag griff Hussein K. dann einen Justizmitarbeiter an. An diesem Tag telefonierte der Gefangene in einem Arztzimmer mit seinem Betreuer. Begleitet wurde er von einem 37-jährigen Gefängnismitarbeiter. In dem kleinen Arztzimmer griff er sodann den Mitarbeiter an und nahm ihn in den Schwitzkasten. Dann würgte er den Mann und versuchte zeitgleich, ihm mit einem abgebrochenem Kugelschreiber mehrfach ins Gesicht zu stechen. Dabei positionierte er sich und das Opfer so, dass niemand die Tür zu dem kleinen Raum von außen öffnen konnte.
Eine Kollegin des Justizmitarbeiters bekam von dem Angriff mit und eilte dem 37-Jährigen zu Hilfe. Beim Prozess vor dem Amtsgericht Ludwigsburg im März 2026 schilderte die Frau, wie sie ihrem Kollegen vor weiteren Angriffen von Hussein K. gerettet hatte. Es war schwer, so die Zeugin, überhaupt in das Zimmer zu kommen, weil Hussein K. mit seinem Körper die Tür blockiert hatte. Sie habe fest gegen die Tür gedrückt und sich dann durch einen Spalt geschoben. Ihr Kollege habe da schon kaum mehr reagiert und sei ganz bleich gewesen. Mit mehreren Ellbogenschlägen gegen den Kopf von Hussein K. konnte sie den Angreifer dann überwältigen und zu Boden bringen. Während er fixiert wurde, schrie Hussein K. dass er alle abstechen und umbringen werde.
Vor Gericht erklärte Hussein K. dass er nicht wisse, warum er den Wärter angegriffen habe. Er sei von anderen Gefangenen auf dem Hohenasperg schlecht behandelt worden und er wollte zurück nach Bruchsal. Den Selbstmordversuch hätte er im Drogenrausch begangen, dabei sei er eigentlich gar nicht suizidgefährdet. Im Hohenasperg hätte er keine Hilfe bekommen. Zum Schluss wandte er sich an sein Opfer. Er wisse nicht, warum er ihn angegriffen habe, wolle sich aber bei ihm entschuldigen. Zur Richterin gewandt erklärte er, dass ihm die Tat leid täte und er von Weg abgekommen sei, weil er im Gefängnis zu viele Drogen genommen hätte.
Das Amtsgericht Ludwigsburg verurteilte Hussein K. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer weiteren Haftstrafe von drei Jahren. Angesichts der bereits bestehenden lebenslangen Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der anschließend drohenden Sicherungsverwahrung dürfte diese Strafe jedoch kaum ins Gewicht fallen. Klar ist damit aber, dass Hussein K. auch nach knapp zehn Jahren in einem deutschen Gefängnis weiterhin höchstgefährlich ist.
