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Mord an Rentner Peter M. in Ludwigsburg Ein brutales Verbrechen das kaum Beachtung fand

Am 2. August 2022 wurde der 79-jährige Rentner Peter M. von dem 43-jährigen Somalier Ali J. in Ludwigsburg am helllichten Tag, auf offener Straße, getötet. Täter und Opfer kannten sich nicht. Peter M. war ein sogenanntes Zufallsopfer eines brutalen Gewaltverbrechens im öffentlichen Raum. Sein Mörder stach mehrfach auf ihn ein. Peter M. erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Mord an Rentner Peter M. in Ludwigsburg: Ein brutales Verbrechen das kaum Beachtung fand

Inhalt

Ein barbarisches Verbrechen, das kaum Beachtung fand

Die schreckliche Tat zeigt – wieder einmal – auf, dass Deutschlands Behörden auch gegen Migranten, die sich seit Jahren illegal im Land aufhalten und in dieser Zeit eine Straftat nach der anderen begehen, wenig bis nichts unternehmen. Nach dem Mord an Peter M. wurden wegen des Umgangs mit der Tat gegenüber  der Staatsanwaltschaft, der Polizei und gegen die Stadtverwaltung viele Vorwürfe laut. Man habe die Tat verschleiern wollen und das Opfer sollte wohl schnell vergessen werden.

Aber im Nachgang dieser barbarischen Tat kann auch festgehalten werden, dass es noch Medien gibt, die ihren Auftrag ernst nehmen. Die Ludwigsburger Kreiszeitung hat beginnend vom Tattag an über den Prozess bis hin zur Aufstellung eines Gedenksteins ohne Namen konsequent offen und auch mahnend berichtet. Die Redakteure dieser Regionalzeitung waren es, die dafür gesorgt haben, dass man erfuhr, wer Peter M. war, wie die Staatsanwaltschaft mauerte, die Polizei den Bürgern Sicherheit vorgaukelte und wie die Behörden im Falle des Somaliers über Jahre hinweg versagten. Der Ludwigsburger Kreiszeitung ist es zu verdanken, dass die Tat überhaupt mediale Aufmerksamkeit bekam und das Opfer Peter M. nicht einfach vergessen wurde.

Der Tatablauf

Peter M. war ein Zufallsopfer. Es war der 2. August 2022, als der Rentner um 14.12 Uhr auf offener Straße brutal erstochen wurde. Er unterhielt sich gerade mit einer 40-jährigen Frau und deren sechsjähriger Tochter, als der 43-jährige Somalier ihn von hinten mit einem Messer angriff und dreimal in den Nacken des 79-Jährigen stach. Als Peter M. den Angriff bemerkte und sich in Richtung des 43-Jährigen umdrehte, stach Ali J. ihm zweimal in den Oberkörper. Peter M. ging daraufhin zu Boden. Sodann beugte sich der Täter über ihn und versetzte ihm zwei weitere Stiche in die Brust. Während des Angriffs sprach der Täter kein Wort. Das kleine Mädchen und ihre Mutter mussten die grausame Tat mitansehen.

Nachdem sich Ali J. offenbar sicher war, dass der am Boden liegende Peter M. tot war, wandte er sich der Mutter und ihrem Kind zu. In Panik flüchteten die Beiden daraufhin in ein Friseurgeschäft. Später im Prozess sagte die Mutter aus, dass der Täter immer wieder ihre Tochter angesehen hat, während er auf Peter M. einstach.

Eine weitere Frau wurde Zeuge dieser Tat. Die junge Mutter fuhr mit dem Auto am Tatort vorbei und sah, wie Ali J. mit einem Messer auf Peter M. einstach. Sie hielt ihren Wagen an, stieg aus und rief in Richtung des Täters “Hey”, um ihn von seinem Tun abzuhalten. Als Ali J. sich dann auf sie zubewegte während er das Messer in seiner Hand hoch hielt, lief sie zurück in ihr Auto und fuhr davon. Die mutige junge Frau kehrte jedoch später zurück, um dem Opfer zu helfen. Ali J. flüchtete daraufhin vom Tatort.

Einer anderen, ebenfalls 40-jährigen Frau ist zu verdanken, dass der Täter am selben Abend in Stuttgart-Möhringen gefasst werden konnte. Sie kam gerade mit ihrer siebenjährigen Tochter aus einem Kaufland, als sie sah, wie der Täter immer wieder auf Peter einstach.

Gemeinsam mit ihrem Kind flüchtete sie in ein Tattoo Studio. Dort forderte sie einen Mitarbeiter auf, von Ali J. der sich gerade vom Tatort entfernte, ein Video mit dem Handy aufzunehmen. Dieses Video wurde kurze Zeit später in den Sozialen Medien geteilt.

Opfer starb kurze Zeit später im Krankenhaus

Viele Zeugen und auch die eingetroffenen Rettungskräfte versuchten, das Leben von Peter M. zu retten. Die Verletzungen waren aber so schwer, dass der Rentner nicht einmal eine Stunde nach dem Angriff in einem Krankenhaus für tot erklärt wurde.

Im späteren Prozess erläutert der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift die Verletzungen, die durch den Angriff  entstanden sind. Sieben Messerstiche trafen Peter mit voller Wucht im Hals- und Nackenbereich und im Oberkörper. Die Stiche drangen bis zu den Knochen vor, durchtrennten Venen und Sehnen und verletzten mehrere lebenswichtige Organe.

Flucht und Festnahme des Täters – Kritik an Polizei

Nachdem der Täter von Peter M. abgelassen hatte, ging er laut Zeugenaussagen seelenruhig in Richtung Innenstadt. Das 30 cm lange Küchenmesser, das er wohl extra am Tattag gekauft hatte, um Menschen zu töten, hatte er mitgenommen und in seinem Rucksack verstaut.

Warum der Täter später mit der S-Bahn nach Stuttgart-Möhringen fuhr, konnte nicht geklärt werden.

Es war das kurze Handyvideo, welches ein Zeuge vom Täter gemacht hatte und sich binnen kurzer Zeit in den sozialen Medien verbreitete, das zum schnellen Fahndungserfolg führte. Zwei Frauen, die kurz zuvor das Video gesehen hatten, erkannten den Täter in einer Filiale des Schnellrestaurants „KFC“ in Stuttgart-Möhringen, als dieser sich um 21 Uhr dort ein Essen zum Mitnehmen kaufte und riefen daraufhin die Polizei. Ali J. stieg nach dem Besuch im KFC in eine Straßenbahn ein. Polizeibeamte konnten den Somalier schlussendlich an einer U-Bahn-Haltestelle festnehmen.

Viel Kritik an der Polizeiarbeit wurde im Nachhinein laut – nicht nur in den sozialen Medien, sondern auch von der Ludwigsburger Kreiszeitung. Denn obwohl sich der über Stunden hinweg Täter frei und mit dem Tatmesser bewaffnet in der Öffentlichkeit bewegte und ein Handyvideo von ihm verbreitet wurde, gab es keine öffentliche Fahndung. Im Gegenteil, erklärte die Polizei am Tattag selbst und auch in der Zeit danach, dass für die Bevölkerung keine Gefahr bestanden hätte. Ein Irrwitz angesichts der Tatsache, dass ein zigfach vorbestrafter Mann, der gerade auf offener Straße einen Menschen auf grausame Weise getötet hatte, mit der Tatwaffe frei herumläuft. Wie konnte man sicher sein, dass der Mann sich nicht noch weitere Opfer sucht?

Der Prozess

Im April 2023 startete der Prozess gegen Ali J. vor dem Landgericht Stuttgart. Nach sieben Verhandlungstagen fiel das Urteil. Der mittlerweile 44-jährige Angeklagte wurde wegen heimtückischen Mordes zu einer Freiheitstrafe von 12 Jahren verurteilt. Aufgrund des vorliegenden Gutachtens, das ihm eine schizophrene Erkrankung diagnostiziert, wurde der Somalier als zum Tatzeitpunkt für vermindert schuldfähig eingestuft und die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Damit verbleibt der Angeklagte im psychiatrischen Zentrum Weissenau bei Ravensburg, wo er bereits nach kurzer Zeit in der Untersuchungshaft eingewiesen wurde. Sollte die Behandlung seiner psychischen Erkrankung Erfolge zeigen, was zum Zeitpunkt des Prozesses noch nicht der Fall war, ist es möglich, dass er nach der Behandlung in eine JVA verlegt wird, um seine Gefängnisstrafe abzusitzen. Die verbrachte Zeit in der Klinik wird ihm dabei in Teilen angerechnet.

Eine völlige Schuldunfähigkeit erkannte das Gericht nicht an. Der Somalier sei vor, während und nach der Tat voll einsichtsfähig gewesen, er konnte also das Unrecht der Tat erkennen. Denn er sei planvoll vorgegangen. Das Messer hat er kurz zuvor in einem Supermarkt gekauft. Nach der Tat hat er es gereinigt. Jedoch sei aus psychiatrischer Sicht aufgrund einer chronischen schizophrenen Erkrankung vom sicheren Vorliegen einer zum Tatzeitpunkt verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen.

Zudem hat der Angeklagte keinerlei Erklärungen zu seinem Motiv gemacht oder zur Tat selbst gemacht. Stattdessen hat er immer nur gesagt, dass er unschuldig und nicht krank sei. Auch ein Wahn in Bezug zur Tat sei nicht zu erkennen, führte der Richter aus.

Leider ist es in diesem Fall nicht möglich, detailliert auf die mögliche Krankheitsvorgeschichte sowie auf die in der Vergangenheit mehrfach stattgefundenen Einweisungen in psychiatrische Kliniken wegen Fremdgefährlichkeit einzugehen, da, entgegen vergleichbarer Urteile mit ähnlichem oder selbem Täterprofil in dieser Urteilsbegründung auffallend viele Passagen geschwärzt sind.

Der Täter – über Jahre geduldeter Wahnsinn

Die passenden Worte zum Täter zu finden, fällt schwer. Zum einen, weil bis zum Prozess und auch noch nach dem Urteil und bis heute nur wenig Informationen über die Identität des Somaliers eindeutig gesichert sind. Zum anderen, weil der Mann über Jahre hinweg unzählige, teils schwere Straftaten begangen hat. Außerdem gab es in den Jahren 2018 und 2019 bereits zwei forensisch-psychiatrische Gutachten, die Ali J. für begangene Straftaten Schuldunfähigkeit bescheinigten. Interessanterweise wurden diese Gutachten durch den für den Mord an Peter M. beauftragten Sachverständigen als fehlerhaft eingestuft, da der damals beauftrage Gutachter zum Ergebnis der Schuldunfähigkeit aufgrund eigener Spekulationen kam, die er bei der Bewertung der Schuldfähigkeit heranzog. Dies dahingestellt, war Ali J. dennoch nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß. Bis er dann am 2. August 2022 dem Rentner Peter M., der gerade von einem Einkauf vom Wochenmarkt kam, begegnete und ihn tötete.

Fast 30 Straftaten

Es dauerte eine halbe Stunde, um vor Gericht die fast dreißig Straftaten vor Gericht vorzutragen, von denen einige ihn auch schon ins Gefängnis brachten. Die meisten Delikte waren zwar Diebstähle, aber es gab auch sexuelle Übergriffe und  mehrere schwere Körperverletzungen. Allerdings sind die sehr milden Strafen in diesen Fällen bemerkenswert.

Ali J. verbüßte bereits mehrere Haftstrafen. Daneben wurde er vielfach für Erschleichen von Leistungen und Diebstählen in Supermärkten mit Geldstrafen belegt, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würde.

Zum ersten Mal stand Ali J. im Jahre 2010 vor Gericht. Das Amtsgericht Zwickau verurteilte ihn wegen mehrerer Taten zu einer Geldstrafe in Höhe von 115 Tagessätzen zu je 12 Euro. Bereits das erste Urteil kann angesichts der Schwere der Tat und dem Umstand, dass niemand sicher wusste, wer Ali J. überhaupt ist, hinterfragt werden. Drei Taten wurden dem Urteil zugrunde gelegt. Erschleichen von Leistungen, weil Ali J. bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Zug kein gültiges Ticket vorweisen konnte und einen Diebstahl in einem Supermarkt von Waren im Wert von 140 Euro. Außerdem griff er in der Asylunterkunft in Zwickau einen Wachmann an, nachdem dieser Ali J. und einen Mitbewohner aufgefordert hatte, leiser zu sein. Als Ali J. dann mit dem Telefon der Pforte telefonieren wollte und der Wachmann dies ablehnte, griff er nach einem Kugelschreiber und rammte diesen dem Wachmann in den Arm.

Es folgten vielfache Verurteilungen zu Geldstrafen und Haftstrafen, die zur Bewährung  ausgesetzt wurden, wegen Erschleichen von Leistungen und Diebstählen. Aber selbst für eine gefährliche Körperverletzung, bei der das Opfer bleibende Schäden erlitt, wurde Ali J. lediglich mit einer Bewährungsstrafe belegt.

Im März 2016 lebte Ali J. in einer Asylunterkunft in Hamburg und teilte sich mit mehreren Bewohnern ein Zimmer. Er kochte Wasser in einem Wasserkocher und ging sodann zu einem Mitbewohner, der in seinem Bett lag. Ohne ein Wort zu sagen, übergoss er diesen mit dem kochenden Wasser. Das Opfer erlitt schwere Verbrennungen an 15 Prozent der Hautoberfläche. Er musste 14 Tage in einem Krankenhaus verbringen, wovon er drei Tage auf einer Intensivstation lag. Ein Arm ist seither und bleibend in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Für diese Tat wurde Ali J. zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Später wurde wegen neu begangener Straftaten die Bewährung widerrufen. In der Haft griff der Somalier dann JVA-Bedienstete an.

Einer ihm völlig unbekannten Frau lauerte er in einer Damentoilette in einem Restaurant auf, griff ihr an den Hintern und packte  fest zu, sodass die Frau Schmerzen erlitt.  Als diese sich gegen den Angriff wehrte, schlug er ihr mehrfach ins Gesicht. Dieser Angriff wurde mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 7 Euro geahndet.

Nur Tage vor dem Mord an Peter W. griff Ali J. in der Obdachlosenunterkunft, in der er lebte, einen Mitbewohner an und schlug ihm mehrfach hart auf den Rücken. Anschließend versuchte er, dem Mitbewohner mit dem Finger ins Auge zu stechen.
Der Angriff blieb für Ali J. folgenlos. Man verlegte ihn lediglich in ein anderes Zimmer.

Lebender Beweis für gescheiterte Asylpolitik

Der Mörder von Peter M. ist der fleischgewordene Beweis für die gescheiterte Asylpolitik.

Seit 1996 befand sich Ali J. in Deutschland. Obwohl seine Asylanträge mehrfach abgelehnt wurden, konnte er in Deutschland bleiben. Dabei war er für die Behörden von 1996, gleich nachdem er einen Asylantrag stellte, bis zum Jahr 2009 nicht mehr auffindbar. Sozusagen in Abwesenheit wurde sein Asylantrag vier Jahre nach Antragsstellung abgelehnt.

Erst im Sommer 2009 tauchte er wieder auf und stellte im August erneut einen Asylantrag. Dieser wurde durch das BAMF ein Jahr später zwar abgelehnt, aber gleichzeitig erkannte man ihm die Flüchtlingseigenschaft zu. In Folge erhielt er im Jahr 2010 eine befristete Aufenthaltserlaubnis, der im Jahr 2016 eine unbefristete Niedererlaubnis folgte.

Aufgrund der vielen begangenen Straftaten die Ali J. im Laufe der Zeit beging, erkannte das BAMF die Fehlentscheidung und hob die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Jahr 2019 zurück, wogegen Ali J. zwei Jahre lang auf Steuerzahlerkosten vergeblich klagte. Im Jahr 2021 wurde die Entscheidung dann rechtskräftig. Die für eine Abschiebung nötige Aufhebung der Niederlassungserlaubnis wurde dann wohl schlichtweg vergessen.

Es eint viele schwere Straftaten von Personen, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen nicht nur die Tatsache, dass deren Asylanträge abgelehnt wurden, die Ablehnung aber folgenlos blieb, sondern auch, dass die Identität des Täters nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Auch die Identität von Ali J. ist bis heute nicht geklärt. So gibt es drei Identitäten, die Ali J. im Laufe seines Aufenthalts bei verschiedenen Behörden angab, jeweils ausgeschmückt mit unterschiedlichen Lebensgeschichten. Ob überhaupt eine Identität richtig ist und wenn ja, welche konnte bis heute nicht aufgeklärt werden.

Der vom Gericht beauftragte forensisch-psychiatrische Sachverständige erläuterte, dass ihm eine Exploration des Täters, also die Untersuchung im Rahmen von Gesprächen, nicht möglich war. Zum einen, weil Ali J. sich dieser Gespräche verweigerte. Zum anderen weil die Begutachtung ein schwieriger Fall sei, schon alleine deswegen, weil unklar sei, wer der Angeklagte überhaut ist, so der Gutachter.

So gab Ali J. bei seiner ersten Asylantragsstellung an, er sei wegen der gesellschaftlichen Verhältnisse in Somalia geflohen. Er stamme aus der Volksgruppe der „Harami“. Politisch verfolgt sei er nicht gewesen. Später gab er an, dass er der Volksgruppe der „Ashraaf“ angehöre. Sein Vater und er seien politisch verfolgt worden. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Entführung von ihm und seinem Vater, bei der sein Vater getötet worden sei. Mal gab er an, seine Mutter sei in Saudi-Arabien gestorben, ein anderes Mal erzählte er, dass seine Mutter in Norwegen leben würde.

Gegenüber dem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen, der die ersten Begutachtungen zur Schuldfähigkeit in den Jahren 2018 und 2019 durchführte, gab er eine völlig andere Identität an. Er sei gar nicht Ali J., stamme auch nicht aus Somalia und sei auch nicht 1979 geboren. Vielmehr sei er 1973 im Jemen geboren und sein richtiger Name sei Hassan S.

“Eigentlich wissen wir gar nicht, wer Sie sind”, kommentierte der Richter die Umstände im Prozess.

Gearbeitet hat Ali J. in all den Jahren seines seit 1996 andauernden Aufenthalts in Deutschland kaum. Dafür wusste er immer genau Bescheid, welche Sozialleistungen ihm zustehen, wie das Gericht erklärte. Bei einem früheren Prozess gegen ihn erklärte sein Anwalt: „Er will kein Angestellter sein und keine Befehle entgegennehmen. Außerdem ist das alles zu viel Arbeit, bei zu schlechter Bezahlung.”

Seit 2016 war der Somalier konstant arbeitslos und lebte von Sozialleistungen.

Vorwürfe von Angehörigen, Nachbarn und Lokalzeitung

Im Nachgang zur Tat machte die Ludwigsburger Kreiszeitung nicht nur den Behörden Vorwürfe, sondern auch der Zivilgesellschaft. Sie beklagte fehlendes Mitgefühl und mangelnde öffentliche Anteilnahme, angesichts der schrecklichen Tat, der ein in der Nachbarschaft sehr beliebter Rentner zum Opfer fiel. Es habe praktisch keine Reaktionen zu der schrecklichen Gewalttat im öffentlichen Raum gegeben, weder von der Bevölkerung, noch von Politik oder Stadtverwaltung. Auch die Staatsanwaltschaft soll Anfragen der Zeitung ignoriert und nur spärliche Informationen über die Tat und den Täter herausgegeben haben.

Schweigen des sozialen Friedens wegen

Auch die Angehörigen von Peter M. machten den verantwortlichen Behörden und auch der Bevölkerung am ersten Jahrestag der Ermordung schwere Vorwürfe. So habe es weder von der Stadtverwaltung noch von der Zivilbevölkerung Zeichen des Mitgefühls gegeben, erklärte der Ehemann einer Nichte des Rentners. Zwar hätte der Oberbürgermeister die Familie einmal kurz angerufen und Unterstützung angeboten. Aber nicht einmal der versprochene Gedenkgottesdienst für Peter M. habe es dann gegeben. Außerdem gab es Empfehlungen an die Hinterbliebenen, sich wegen des sozialen Friedens öffentlich zurückhaltend zu verhalten.

Peter M. war sehr beliebt

Der 79-jährige Rentner lebte schon über 50 Jahre in der Wohnung, die nur 300 Meter vom Tatort entfernt liegt. Zuerst zusammen mit seinen Eltern, als diese starben, übernahm er deren Wohnung alleine

In der Nachbarschaft waren viele Menschen fassungslos über die Tat aber auch über den Umgang mit dem Opfer. Viele kritisieren das Schweigen und die mangelhafte Kommunikation  der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Informationen über den Täter.

Ein Nachbar, mit dem Peter manchmal in die Tennishalle gegangen ist, um ein Bier zu trinken, beschreibt das Opfer als Mensch, der keiner Fliege was zuleide tun konnte. Er sei mit jedem gut ausgekommen. Peter war, so beschreibt ihn sein Bekannter, ein sportlicher und schlanker Rentner, der viel zu Fuß im Viertel unterwegs war und gerne wandern gegangen ist.

Die Militärgeschichtliche Gesellschaft veröffentlichte eine Traueranzeige und erinnert an den ruhigen und beliebten 79-jährigen Rentner.

Peter M. Ludwigsburg Traueranzeige

Abschiebung geplant

Im August 2025 wurde Ali J. aufgrund eines Beschlusses der Strafvollstreckungskammer aus dem Maßregelvollzug in eine Justizvollzugsanstalt verlegt, um die Abschiebung zu vollziehen. Zwischenzeitlich wurde auch die Niedererlassungserlaubnis zurückgenommen.

Ob die Abschiebung mittlerweile vollzogen wurde, ist noch Gegenstand einer laufenden Anfrage. Der Text wird nach Erhalt der Antwort ergänzt.

 


Foto: © Google Maps Screenshot

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