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Prozess gegen Angreifer von NDW-Star Markus Mörl Was die Staatsanwaltschaft sagt

Am gestrigen Montag, 24. März 2025 traf der bekannte Sänger Markus Mörl (Ich geb Gas, ich will Spaß) vor dem Landgericht Wiesbaden auf seinen Angreifer. Im Dezember 2023 wurde der NDW-Sänger brutal angegriffen. Tatverdächtiger ist ein iranischer Asylbewerber, dem über 30 Straftaten vorgeworfen werden und laut Bericht der Bild-Zeitung aber noch nie verurteilt wurde. Ich habe mit dem zuständigen Staatsanwalt Florian Breidenbach über den Fall gesprochen.
Prozess gegen Angreifer von NDW-Star Markus Mörl Was die Staatsanwaltschaft sagt

Inhalt

Attacke auf Markus Mörl

Am 6. Dezember 2023 wurde Markus Mörl in Lorch angegriffen, während er in seinem Auto fuhr. Ein Mann warf einen Feldstein auf die Windschutzscheibe seines Wagens. Die Frontscheibe zersprang durch die Wucht des Steines. Als der Sänger anhielt und ausstieg, griff der Unbekannte ihn an und prügelte auf ihn ein. Markus M. erlitt bei dem Angriff Verletzungen an Nase und an einem Ohr. Der Tatverdächtige flüchtete nach dem Angriff in eine nahe gelegene Asylunterkunft. Der Sänger folgte dem Mann bis vor die Unterkunft und verständigte dann die Polizei.
Anschließend wurde Markus M. in ein Krankenhaus gebracht.

Tatverdächtiger iranischer Asylbewerber

Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen iranischen Staatsangehörigen handelt, der im Juli 2023 nach Deutschland kam. Zuvor lebte der 42-jährige Iraner jedoch laut eigenen Angaben mehrere Jahre in Großbritannien. Ob die Angaben des Iraners auch tatsächlich stimmen, lässt sich für die Behörden nicht nachvollziehen. Gestern im Prozess nannte der Beschuldigte ein anderes Geburtsdatum als den Behörden bis dato bekannt war.

Mehr als 30 Straftaten in zehn Monaten

Wie Staatsanwalt Breidenbach erklärt, wird der Beschuldigte verdächtigt,  von Juli 2023, also kurz nach seiner Einreise, bis Mai 2024 mehr als dreißig Straftaten begangen zu haben. Darunter sind Delikte wie Sachbeschädigung, mehrere Körperverletzungen wie im Fall Markus Mörl, aber auch gefährliche Körperverletzungen.

Unterbringungsverfahren wegen aller Straftaten

Laut dem zuständigen Staatsanwalt ist es nicht so, wie die Berichterstattung der Bild verstanden werden könnte, dass der Iraner bereits wegen einer oder mehrerer Straftaten vor Gericht stand, aber dann nicht verurteilt wurde. Vielmehr sind alle über dreißig begangene Straftaten Teil des aktuellen Unterbringungsverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden. Angestrebt ist von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Unterbringung nach § 63 StGB in einer forensischen Klinik. Ein Gutachten über die Schuldunfähigkeit des 42-Jährigen  wegen einer psychischen Erkrankung liegt vor.
Demzufolge nach soll der Iraner alle Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer paranoiden Schizophrenie begangen haben.

Im Mai 2024, nachdem der jetzt Beschuldigte, eine weitere Straftat beging, wurde er schlussendlich festgenommen und einstweilig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort befindet er sich auch jetzt noch..

Abschiebung aus mehreren Gründen aktuell nicht möglich

Eine Abschiebung des Iraners ist momentan aus mehreren Gründen nicht umsetzbar, erklärte mir der Staatsanwalt. Zum einen sei der Beschuldigte aktuell psychisch schwer krank, was auch anhand des Verhaltens während des Prozesses sichtbar würde. Aus humanitären Gründen sei deswegen aktuell eine Abschiebung nur dann möglich, wenn im Herkunftsland eine Behandlung seiner Erkrankung, ähnlich wie in Deutschland, sichergestellt sei. Da dies im Iran mit Sicherheit nicht der Fall ist, kann eine Abschiebung nicht vollzogen werden.

Außerdem verweigern Herkunftsländer, wie auch der Iran, regelmäßig die Rücknahme von in Deutschland straffällig gewordenen Bürgern.

Urteil vermutlich kommende Woche

Laut Angaben des Staatsanwalts wird damit gerechnet, dass schon kommende Woche ein Urteil gefällt wird. Es ist davon auszugehen, dass das Landgericht Wiesbaden dem Antrag auf Unterbringung des Iraners im Maßregelvollzug folgen wird, da angenommen wird, dass der Iraner eine Gefahr für Dritte ist. Wie lange der 42-Jährige dann dort untergebracht sein wird, lässt sich nicht sagen. Jährlich wird überprüft, ob von dem Iraner noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Die Strafvollstreckungskammer kann dann über eine Entlassung entscheiden, wenn eine Gefährlichkeit für Dritte verneint werden kann.


Foto: © Sven Teschke, veröffentlicht unter der GFDL-Lizenz.
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