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Psychisch kranke Straftäter in Baden-Württemberg Entwicklung der Einweisungen, Unterbringungsdauer und Hintergründe zu den Patienten im Maßregelvollzug

Bundesweit haben die Zahlen der Unterbringungen von psychisch kranken Straftätern nach § 63 StGB im Maßregelvollzug seit einigen Jahren stark zugenommen. Auch in Baden-Württemberg steigt die Zahl der Einweisungen in den Maßregelvollzug seit Jahren an. Wie haben sich die Zahlen entwickelt, wie lange sind die Patienten untergebracht und wie setzen sich die Patienten zusammen? Die Recherche gestaltete sich schwierig. Auf Fragen zur Nationalität der Patienten wurden mit Auskunftsverweigerung oder Ignorieren reagiert. Lediglich eine Einrichtung machte auch mehrmalige Nachfrage Angaben. Das verantwortliche Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gibt sich unwissend.
Psychisch kranke Straftäter in Baden-Württemberg Entwicklung der Einweisungen, Unterbringungsdauer und Hintergründe zu den Patienten im Maßregelvollzug

Inhalt

Belegung im Zehn-Jahresvergleich um fünfzig Prozent gestiegen

In Baden-Württemberg steigen die Zahlen der Unterbringungen seit 2013 kontinuierlich an, wie eine Anfrage an das Sozialministerium Baden-Württemberg ergeben hat. Waren im Jahr 2013 noch insgesamt 535 Personen (481 Männer, 54 Frauen) wegen Schuldunfähigkeit nach § 63 StGB in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht, sind es im Jahr 2023 insgesamt 805 Personen, darunter 726 Männer und 79 Frauen, was einen neuen Höchstwert darstellt.
Somit stieg die Zahl der Untergebrachten im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg im Zehnjahres-Vergleich um 50,5 Prozent an. Im Vorjahr 2022 waren es 761 Untergebrachte nach § 63 StGB, was einen Anstieg von 5,8 Prozent bedeutet. Im Vergleich zum Jahr 2000 haben sich die Unterbringungen sogar verdoppelt.

Situation im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg

Eine Anfrage an das für den Maßregelvollzug zuständige Sozialministerium BW gibt einen Einblick in die aktuelle Situation im Maßregelvollzug bei Unterbringungen von psychisch kranken Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit oder bedingter Schuldunfähigkeit in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht wurden. Dabei ist festzuhalten, dass die überwiegende Anzahl an Patienten für schuldunfähig galten. Lediglich rund 20 Prozent der Untergebrachten wurden als bedingt schuldfähig eingestuft.

Da die Anzahl der Unterbringungen seit Jahren ansteigt und jährlich neue Höchstwerte an Unterbringungen erreicht werden, sind erwartungsgemäß alle Einrichtungen des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg hoch belegt, teilweise überbelegt.

Lebenslang gibt es im Maßregelvollzug nicht

Die oft vorherrschende Meinung, ein psychisch kranker Straftäter muss den Rest seines Lebens oder zumindest viele Jahre in einer psychiatrischen Klinik bleiben, erst recht wenn schwere  Gewaltdelikte der Grund für die Einweisung sind, trifft allenfalls auf Einzelfälle zu. Die Rechtsprechung macht hier klare Vorgaben, wird der erst einmal zeitlich unbefristete Freiheitsentzug mit dem Ziel der Besserung und Sicherung als massiver und schwerer Eingriff in die Freiheit und Persönlichkeitsrechte des Betroffenen gewertet. Daher gilt die Vorgabe einer jährlichen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung noch gegeben sind. Wichtigstes Kriterium ist dabei, ob die Person eine Gefahr für Dritte darstellt und (weitere) schwere Straftaten nach einer Entlassung zu erwarten sind.

Die Zahlen der untergebrachten psychisch kranken Straftäter in Baden-Württemberg zeigen, dass nur ein kleiner Teil für eine so lange Zeit untergebracht ist, die vergleichbar mit einer lebenslangen Haftstrafte wäre. so waren laut Auskunft des Sozialministeriums von besagten 805 Personen im Jahr 2023 lediglich 62 Betroffene länger als zehn Jahre untergebracht, was einem Anteil von rund 7,7 Prozent entspricht.

Bei 143 nach § 63 StGBl untergebrachten Personen betrug die Behandlungsdauer zwischen vier bis sechs Jahren.

Altersstruktur der untergebrachten Patienten

Der weit größte Teil der Untergebrachten ist zwischen 24 und 60 Jahren alt. Hierunter fallen 575 Personen. Zehn Personen sind älter als 70 Jahre. Zwei Jugendliche unter 18 Jahren und neun Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren waren nach § 63 StGB untergebracht.

Hohe Zahl an Tötungsdelikten

Die Anlasstat, die zur Unterbringung geführt hat, ist bei einem hohen Anteil der Untergebrachten ein vollendetes oder versuchtes Tötungsdelikt (Mord / Totschlag). Insgesamt waren 202 Personen wegen eines Tötungsdelikts untergebracht. Hierunter waren 69 Personen wegen eines vollendeten und 133 Personen wegen eines versuchten Tötungsdelikt im Maßregelvollzug.

Das Sozialministerium erklärte in der Antwort auf die Anfrage, dass die Zahlen zur Anlasstat „Tötungsdelikt“ sich sowohl auf nach § 63 StGB untergebrachte Personen als auch auf Unterbringungen nach § 126a StPO und § 67 g u. h. StGB in Verbindung mit § 63 StGB bezieht. Das bedeutet, dass hierunter auch Personen fallen, die nach einer Straftat einstweilig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind und Personen, die bereits aus dem Maßregelvollzug entlassen wurden, unter Führungsaufsicht standen und gegen Auflagen verstoßen haben, wodurch sie erneut im Maßregelvollzug untergebracht wurden. Insgesamt handelt es sich hierbei um 993 Personen. Davon ausgehend sind also rund 20,3 Prozent aller Patienten wegen eines Tötungsdelikts untergebracht.

Entweichungen im Verhältnis zum Anstieg der steigenden Gesamtbelegung gesunken

Immer wieder gelingt psychisch kranken Straftätern die Flucht aus dem Maßregelvollzug. Die Zahlen von Entweichungen sind in den letzten Jahren zwar leicht angestiegen, angesichts der gestiegenen Zahl an Untergebrachten ist die Zahl der Entweichungen im Verhältnis aber gesunken.
Gezählt werden hierbei Entweichungen, die länger als zwei Stunden andauern. Im Jahr 2020 gab es 26 Entweichungen, im Jahr 2023 waren es 31 Entweichungen.

Nach Entweichung Mord

Wie wichtig die Sicherheit im Maßregelvollzug ist und welche Folgen eine Entweichung eines Patienten aus einer Einrichtung haben kann, zeigt der Fall der getöteten 30-jährigen Lisa S in Wiesloch. Einem Patienten aus dem Maßregelvollzug Wiesloch gelang am 8. September 2023 die Flucht während eines begleiteten Ausgangs im Rahmen einer ihm zugesprochenen Lockerungsstufe. Der somalische Staatsangehörige tötete nur Minuten nach der erfolgreichen Flucht die 30-jährige Frau in einem Ladengeschäft in der Innenstadt von Wiesloch. Im späteren Prozess gegen ihn wurde erneut wegen Schuldunfähigkeit die Unterbringung im Maßregelvollzug angeordnet. Dazu später bald mehr auf Aktuell Informiert.

Anfragen nach Nationalität der Untergebrachten stoßen auf Widerstand

Um einen Überblick über die aktuelle Situation im Maßregelvollzug korrekt darstellen zu können und der Frage nachzugehen, warum die Zahl der Unterbringungen nach § 63 StGB seit Jahren massiv ansteigt, ist ein Blick auf die Zusammensetzung der Patienten in den Einrichtungen notwendig. Fragen nach Alter, Geschlecht, Anlassdelikt und Unterbringungsdauer wurden mir im Rahmen meiner Recherche schnell und problemlos beantwortet.

Bei der Frage nach der Herkunft der Patienten stieß ich jedoch schnell auf Widerstand. So teilte das Sozialministerium BW auf Anfrage nach der Nationalität der Untergebrachten mit, dass diese Daten nicht erhoben werden. Dies könnte dahingehend angezweifelt werden, da die Unterbringung jeweils durch ein deutsches Gericht in einem ordentlichen Verfahren angeordnet wird und hierbei selbstverständlich auch die persönlichen Daten des Beschuldigten bekannt sind. Die Anfrage an das Ministerium für Justiz und Migration bezüglich der Nationalität der Patienten blieb unbeantwortet.

Fast alle Einrichtungen verweigern die Auskunft

Da weder das für den Maßregelvollzug zuständige Sozialministerium noch das Justizministerium Antworten auf die Anfrage zu den Nationalitäten der psychisch kranken Straftäter lieferten, wandte ich mich direkt an die fünf Einrichtungen, die in Baden-Württemberg für die Unterbringung  nach § 63 StGB zuständig sind. Der Einfachheit halber, bat ich um Auskunft darüber, wie viele der Patienten deutsche Staatsangehörige und wie viele ausländische Staatsangehörige sind. Die Ergebnisse meiner Anfragen sind ernüchternd.

Meine ersten Anfragen wurden von allen Einrichtungen einfach ignoriert. Auf Nachfrage wurde mir von drei Einrichtungen in wortgleichen Antworten (man hat sich wohl abgesprochen) mitgeteilt, dass man über die Daten hinaus, die mir das Sozialministerium zur Verfügung gestellt hat (man hat also nachgefragt) , keine weiteren Daten zur Verfügung stellen kann. Eine Begründung warum das nicht möglich sei, lieferte man nicht. Die restlichen Einrichtungen ignorierten meine Anfrage auch auf neuerliche Bitte um Beantwortung.

Über einen Zeitraum von zwei Monaten und mehrfachen Nachfragen beschränkten sich die Antworten der Einrichtungen auf Ablenkungen, wie zum Beispiel Verweise zu Links auf deren Website, wo die Daten auch nicht zu finden waren oder wahlweise auf Ignorieren meiner Anfragen. Auch meine Bitte um Erklärung, warum man die Herkunft der Patienten nicht nennen kann, blieb unbeantwortet. Nachdem zwei Monate vergangen waren, lieferte dann aber doch eine Einrichtung die erfragten Angaben. Das Ergebnis ist vermutlich auch der Grund, warum man die Daten lieber nicht veröffentlicht haben will.

Fast die Hälfte der Patienten sind Ausländer

Nach zwei Monaten machte eine Einrichtung Angaben zur Herkunft der dort untergebrachten Patienten. Allerdings umfassen die Daten nicht nur jene Patienten, die nach § 63 StGB untergebracht sind, sondern auch suchtkranke Straftäter (§ 64 StGB) und Personen, die einstweilig nach § 126a StPO eingewiesen wurden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren in dieser Einrichtung insgesamt 229 Patienten untergebracht. Hiervon waren 131 Personen deutsche und 98 Personen ausländische Staatsangehörige. Damit stellen Ausländer einen Anteil von rund 43 Prozent an den Untergebrachten und sind, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil in Baden-Württemberg um fast das Dreifache überrepräsentiert.

Sprachprobleme als Therapiehindernis

Angesichts steigender Zahlen von ausländischen Patienten im Maßregelvollzug, stellt sich zudem die Frage, wie eine erfolgreiche Behandlung möglich ist und vor allem der Sicherheit wegen gewährleistet werden kann, wenn der Betroffene über keine oder nur wenig deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Bundesweite Befragungen der Uniklinik Ulm haben ergeben, dass in einigen Einrichtungen mit bis zu 25 Prozent der Untergebrachten keine oder nur rudimentäre Verständigung auf Deutsch möglich ist. Das wiederum bedeutet, dass zu wenig Sprachkenntnisse vorliegen, um eine Psychotherapie auf Deutsch durchführen zu können.

Der ärztliche Direktor einer Einrichtung in BW antworte auf meine Frage, ob eine zu Patienten mit guten Deutschkenntnissen vergleichbar erfolgreiche Behandlung von Patienten mit keinen oder wenig Deutschkenntnissen überhaupt möglich ist, dass mangelndes Sprachverständnis und Ausdrucksvermögen der Patienten ein Behandlungserschwernis darstellt, das es zu überwinden gilt. Möglichkeiten dafür seien zum Beispiel der Spracherwerb, der Einsatz von Dolmetschern oder Kommunikation in anderer Sprache (z.B. Englisch oder Französisch)
„Der Behandlungserfolg hängt jedoch auch von vielen anderen Faktoren, wie z. B. Art, Komplexität und Schwere der Störung, Ersterkrankungsaltere, Krankheits- und Behandlungseinsicht, Ansprechen der Störung auf medikamentöse Behandlung, Grundpersönlichkeit, Funktionsniveau vor Ersterkrankung, soziale Kontakte, Perspektiven etc. ab“, führt der ärztliche Direktor weiter aus. Deswegen sei ein pauschaler Vergleich der Behandlungserfolge zwischen Deutschen und Nichtdeutschen auch nicht möglich.

Bundesweiter Anstieg an Unterbringungen hauptsächlich durch Patienten anderer Nationalitäten

Nicht nur in Baden-Württemberg steigen die Zahlen der Unterbringungen nach § 63 StGB im Maßregelvollzug seit Jahren an. Auch bundesweit haben die Unterbringungen deutlich zugenommen. Den größten Anteil am Gesamtanstieg haben dabei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Rund die Hälfte des bundesweiten Anstiegs an neu angeordneten Unterbringungen für die Jahre 2015 bis 2021 ist durch Personen mit nichtdeutscher Nationalität bedingt.


Foto: © Zentrum für Psychiatrie Emmendingen

Quellen:

  • Sozialministerium Baden-Württemberg
  • Einrichtungen des Maßregelvollzugs Baden-Württemberg
  • Uniklinik Ulm – AG Forensische Psychiatrie
  • Psychiatrie Verlag GmbH

Alle genannten Daten und Zahlen beziehen sich, sofern nicht anders vermerkt, auf das Jahr 2023.

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