Tötungsdelikt in Ulm
Im März 2024 stand die Welt in Ulm – wieder einmal – angesichts eines brutalen Gewaltverbrechens still.
Ein 54-jähriger Iraner tötete einen in Ulm sehr beliebten pakistanischen Taxifahrer in seiner eigenen Wohnung. Auch seine Frau und eine Tochter wurden bei dem Angriff schwer verletzt. Schnell stand fest, dass der Täter nicht angeklagt werden soll, weil er psychisch krank sei. Im späteren Prozess wurde der Mörder aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für schuldunfähig erklärt, freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht.
Bei der Trauerfeier für den 58-jährigen Familienvater in der Ulmer Ditib-Moschee war neben der Trauer auch der Zweifel an einem gerechten Urteil über den Mörder allgegenwärtig. Menschen aus der pakistanischen Community protestierten mit Plakaten vor der Moschee gegen die Unterbringung des Iraners in einer psychiatrischen Klinik. Schuldunfähig stand auf einem Plakat, das ein Mann hoch hielt, wobei das „unfähig“ durchgestrichen war, sodass nur das Wort „Schuld“ übrig blieb. Ein anderer Mann forderte auf einem Plakat, dass der Täter in Haft und nicht in die Psychiatrie kommen soll. „Schluss mit vorgetäuschter Gerechtigkeit“, „We demand Justice and chance“ und „Steuerhinterziehung 10 Jahre- Tötungsdelikt Psychiatrie“ war auf den selbst geschriebenen Plakaten zu lesen.

Veranstaltung mit dem Präsidenten des Landgerichts in der DTIB-Moschee
Offenbar hat sich auch einen Monat nach Urteilsverkündung die Situation nicht beruhigt. Um über die rechtliche Situation rund um die Beurteilung von Straftätern hinsichtlich der Schuldfähigkeit aufzuklären und wohl auch, um die Gemüter zu beruhigen, gab es am Donnerstag, 23. Januar 2025 eine Informationsveranstaltung in der Ulmer DTIB Moschee, an der sogar der Präsident des Ulmer Landgerichts, Thomas Dörr, teilnahm.
Dörr erklärte, dass es das Prinzip „lieber einmal zu oft ein medizinisches Gutachten eingeholt, als einmal zu wenig“. Juristen könnten zwar Anhaltspunkte erkennen, ob eine Tat die eines psychisch Kranken sei, aber ob ein Tatverdächtiger eine psychische Erkrankung nur vorspiele, das müssten wiederum Mediziner abklären. Den Iraner, der den 58-jährigen Familienvater getötet hatte, könne man nicht bestrafen, weil er im Wahn gehandelt habe, dass das Opfer seinen Sohn getötet hätte, und deswegen keine Schuld trägt, führt der ebenfalls anwesende Oberstaatsanwalt Lehr aus.
Forensische Sachverständige sind auch nur Menschen – Was, wenn sie sich irren?
Im Paragraph 20 des Strafgesetzbuches heißt es“ Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Die Folge daraus ist im Paragraph 63 beschrieben. Hat jemand eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn davon auszugehen ist, dass die Person weitere Straftaten begehen wird.
Der Tatverdächtige wird in dem Fall wegen der begangenen Strafe nicht verurteilt, sondern freigesprochen und im sogenannten Maßregelvollzug auf unbestimmte Dauer untergebracht. Grundlage für solch gerichtliche Entscheidungen sind medizinische Gutachten über den Angeklagten und dessen Schulfähigkeit zum Tatzeitpunkt durch einen forensischen Sachverständigen. Aber was, wenn diese Gutachter sich bei der Einschätzung irren?
Gutachten sind Prognosen
Grundsätzlich muss ein Gericht der Einschätzung eines forensischen Sachverständigen zu einem Tatverdächtigen nicht folgen. Außerdem kann es nicht nur einen Gutachter, sondern mehrere beauftragen, um eine Entscheidung abzusichern. Häufig geben sich die Gerichte aber mit einem Gutachten zufrieden und folgen der Einschätzung im Urteil. Reicht das? Die Frage muss erlaubt sein, denn häufig geht es bei solchen Sicherungsverfahren um schlimmste Gewalttaten wie Mord.
Zahl der Schuldunfähigen hat sich verdoppelt
Wie das Magazin Spiegel recherchierte hat sich die Zahl der vor Gericht als schuldunfähig eingestuften Täter im Deliktbereich „Mord und Totschlag“ in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt. Von 2002 bis 2012 lag der Anteil der schuldunfähigen Angeklagten hier stets bei rund 8 Prozent. Seitdem steigt die Zahl kontinuierlich an. Im Jahr 2022 wurden rund 16 Prozent der Angeklagten im Bereich Mord und Totschlag für schuldunfähig erklärt.
Auszug aus einem Gutachten über einen Mörder
Nachdem ich zum Thema Schuldunfähigkeit von Straftätern seit nunmehr sieben Jahren recherchiere und Einblicke in verschiedene Gutachten über die Schuld(un)fähigkeit von Straftätern hatte, halte ich fest, dass es aus meiner Sicht Gutachten gibt, die so nicht als Basis für einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und die Anordnung zur Unterbringung im Maßregelvollzug dienen hätten dürfen. Aufgabe des Gerichts wäre es gewesen, einen zweiten unabhängigen Sachverständigen mit der Begutachtung zu beauftragen, was nicht geschehen ist.
Aus Gründen der Vertraulichkeit ist es mir nicht möglich, Details zu einzelnen Fällen zu nennen. Mit Erlaubnis von Angehörigen eines Opfers kann ich hier jedoch einen Auszug eines Gutachtens veröffentlichen. In Klammern von mir ergänzt zur bessern Verständlichkeit:
„Bis dato hat sich der Proband (der Angeklagte) nicht mit einer psychiatrischen Exploration (Gespräch/Untersuchung) einverstanden erklärt. Eine von psychiatrischer Seite angeregte Unterbringung (kann ein Gericht anordnen) zur psychiatrischen Begutachtung ist nicht erfolgt. Da bis Verhandlungsbeginn auch keine Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte gegeben wurde, konnten im Vorfeld keine Behandlungsunterlagen beigezogen werden.“
Diese Bedingungen lagen dem Gutachter vor, um die Schuldfähigkeit eines Mannes einzuschätzen, der wegen Mordes angeklagt war.
Er wusste also wenig bis nichts über den Angeklagten, hatte auch keine Gelegenheit, sich mit ihm zu unterhalten und erhielt auch keinen Einblick in die Patientenunterlagen des Angeklagten. Dennoch wurde bereits vor der Hauptverhandlung das Gutachten erstellt, das dem Mörder die Schuldunfähigkeit attestierte. Dem Gutachter blieb dann noch das Beiwohnen der Gerichtsverhandlung, um seine Einschätzung zu bestätigen. Er blieb dabei. Hat der Angeklagte vor Gericht gelogen? Spielte er die Erkrankung nur vor? Das bleibt in dem Fall im Ungewissen, da schichtweg keine Untersuchung durch den Gutachter stattfand.
Dieses Gutachten wurde dennoch vom Gericht angenommen. Der Mörder wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in eine forensisch-psychiatrische Klinik eingewiesen. Wichtig sei noch zu erwähnen, dass während des Prozesses nicht einmal die Identität des Mannes gesichert feststand, da er mehrere Aliasnamen hatte. Man kannte also auch nicht die Geschichte und Sozialisierung des Täters.
Gerechtigkeit? Nicht immer!
Ja, es gibt psychisch kranke Menschen, die Straftaten begehen und zu Recht dafür nicht verurteilt werden, da sie im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Wichtig ist auch, dass der größte Teil der psychisch kranken Menschen überhaupt keine Straftat begeht.
Aber es gibt auch Einschätzungen von forensischen Sachverständigen, die mindestens zu hinterfragen sind, wenn nicht sogar falsch sind, aber dennoch zu Freisprüchen geführt haben. Ist das der Fall, dann wurde ein Straftäter nicht seiner gerechten Strafe zugeführt. Und dann kann man nicht mehr von Gerechtigkeit sprechen. Schon gar nicht für die Opfer dieser Taten.
Was kann man tun?
Auch um die forensischen Sachverständigen zu schützen, sollte man sich an anderen Ländern wie z.B. England ein Beispiel nehmen, was die Behandlung von möglichen psychisch kranken Straftätern vor Gericht anbelangt. Dort sind immer zwei Gutachten von zwei unabhängigen Sachverständigen Grundvoraussetzung, um einen Freispruch und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik überhaupt möglich zu machen.
