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Richterin fällt mildes Urteil damit Vergewaltiger nicht den Beamtenstatus verliert Kopfschütteln im Gerichtssaal - Bewährungsstrafe für Vergewaltigung

Inhalt

Manchmal kann man sich über Urteile deutscher Gerichte nur wundern.
Erst recht, wenn ein äußerst mildes Urteil über einen Vergewaltiger von einer Richterin gefällt wird.

So heute geschehen im Amtsgericht München. Die Begründung lässt einen fassungslos zurück.

Feuerwehrmann vergewaltigt Bekannte

Heute gestand ein 28-jähriger verbeamteter Feuerwehrmann vor dem Amtsgericht München, seine Bekannte vergewaltigt zu haben.
Sein Ziel war, mit einer Strafe von unter einem Jahr davon zu kommen, damit er nicht seinen Beamtenstatus verliert.

Und die Richterin Regina Partin zeigte offensichtlich Verständnis für den Vergewaltiger und verurteilte ihn zu 11 Monaten Haft auf Bewährung!

Milde Bestrafung damit er Beamter bleiben kann

Wie die Zeitung Merkur zuerst berichtet, nannte die Richterin Partin explizit den  Beamtenstatus des Angeklagten als Grund für ihr mildes Urteil. Bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von über einem Jahr wäre der Angeklagte aus dem Beamtenstatus entlassen worden.

„Wir haben gesehen, dass ein solches Urteil für Sie sonst eine besondere Härte hätte. Deshalb enthält der Schuldspruch nur eine sehr milde Ahndung“, sagte die Richterin zum Täter. Viele Zuschauer seien angesichts des milden Urteils und vor allem der Begründung der Richterin fassungslos gewesen.

Opfer eineinhalb Jahre in Therapie

Über das Opfer, eine dreißigjährige Frau, sagte die Richterin, dass die Tat sehr einschneidend für sie gewesen sei. „Sie wird für den Rest des Lebens nicht mehr dieselbe sein“, stellte die Richterin fest. Umso unverständlicher das lächerlich geringe Urteil gegen den Angeklagten. Das Opfer befand sich eineinhalb Jahre lang in Psychotherapie und leidet bis heute an einem Trauma.

Tat geschah im Februar 2022

Vier Wochen vor der Tat wurde der Feuerwehrmann von seiner Frau verlassen. Im Februar 2022 betrank sich der Angeklagte auf einer Party und suchte laut Anklage Trost bei einer Bekannten. Das Opfer sagte aus, dass man gegen zwei Uhr nachts in ihrer Wohnung gewesen sei. Der Angeklagte weinte wegen der Trennung. Er versuchte dann, die Frau zu küssen. Sie sei dann eingeschlafen.

Aufgewacht ist das Opfer durch Berührungen im Intimbereich. Da hatte der Angeklagte ihr bereits den Rock, die Strumpfhose und den Slip heruntergezogen. Anschließend soll der Angeklagte in sie eingedrungen sein. Ein zielgerichtetes Vorgehen sei das gewesen, so die Gutachterin im Prozess.

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Die Rechtsmedizinerin gab im Prozess an, dass der Angeklagte etwa drei Promille Alkohol im Blut hatte.
Der Angeklagte gestand die Tat. Er könne sich an nichts erinnern, geht aber davon aus, dass der Vorwurf so stimmt, erklärte er.
Ihm würde alles sehr leid tun.

Dem Opfer muss der Angeklagte 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und 80 Sozialstunden ableisten.
Beamter darf er weiterhin sein. Als verurteilter Vergewaltiger. Weil eine Frau als Richterin Milde über ihn walten lies.
Manchmal kann man sich nur wundern und abwenden.

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