7.500 Ausreisepflichtige können wegen ungeklärter Identität nicht abgeschoben werden
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Sonderstabs gefährlich Ausländer liegt auf der Identitätsklärung. Zum Ende des Jahres 2024 hielten sich in Baden-Württemberg 23.487 vollziehbar ausreisepflichtige Personen auf, bei denen die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt war.
Bei 2.278 Personen scheiterte die Abschiebung, weil sie bei den Angaben zu ihrer Identität getäuscht haben oder ihre Pflicht zur Mitwirkung an ihrer Identifizierung verletzt haben. Bei 5.293 Personen konnte die Abschiebung nicht vollzogen werden, weil die dafür notwendigen Reisedokumente fehlten. Somit war bei 7.571 Personen die ungeklärte Identität der Grund für die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Das sind knapp ein Drittel aller Fälle von vorübergehender Aussetzung der Abschiebung.
Initiative aus Baden-Württemberg soll Identitätsklärung effizienter machen
Siegried Lorek erklärte: „Auf Initiative Baden-Württembergs wurde im Rückführungsverbesserungsgesetz im Februar 2024 eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, um solche Fälle effizienter zu lösen. Seither kann ein ausreisepflichtiger Ausländer, auch wenn er nicht unbekannten Aufenthalts ist, zur Identitätsklärung in den elektronischen Fahndungs- und Informationssystemen der Polizei zur Sicherstellung von entsprechenden Dokumenten und Datenträgern ausgeschrieben werden. Dies veranlassen wir aktuell landesweit für alle vollziehbar Ausreisepflichtigen mit ungeklärter Identität. Bei Antreffen der Betroffenen stellt die Polizei die Dokumente und Datenträger sicher und wir werten sie wenn erforderlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.“
Abschiebungen von gefährlichen Ausländern gesunken
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des 2018 gegründeten Sonderstabs gefährliche Ausländer (SGA) liegt auf der verstärkten Rückführung von Gefährdern und Straftätern. Seit Gründung konnte der SGA insgesamt 496 Abschiebungen, 444 Ausweisungen und 286 Abklärungen der wahren Identität erfolgreich abschließen. Migrationsstaatssekretär Lorek sagte dazu: „Die Bilanz des Sonderstabs kann sich sehen lassen. Jede Abschiebung, jede Ausweisung und jede Identitätsklärung ist ein Gewinn für die Sicherheit in Baden-Württemberg.“
Jedoch sank die Zahl der durch den SGA veranlassten Abschiebungen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 30 Prozent. Im Jahr 2024 wurden 92 schwere Straftäter und sicherheitsrelevante Personen abgeschoben werden. Im Vorjahr waren es noch 120 Straftäter und Gefährder. Dennoch wurden im Jahr 2024 durch den SGA immer noch mehr Personen abgeschoben als in den Jahren vor 2022.
Länder verweigern Mitwirkung bei Rücknahme
Hauptgrund für den Rückgang an Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern ist laut Lorek insbesondere, dass Gambia seit dem Frühjahr 2024 keine Landegenehmigungen für Charterflüge erteilt und nicht mehr in ausreichendem Maße an der Beschaffung von Passersatzpapieren mitwirkt. Laut dem Migrationsstaatsekretär hat der Bund die Länder in dieser Sache bisher im Stich gelassen. Es braucht funktionierende Vereinbarungen mit dem Hauptherkunftsländern wie Gambia. Auch müsse die Leistung von Entwicklungshilfe an die Kooperation bei der Rücknahme der eigenen Staatsangehörigen geknüpft werden, führt Lorek aus.
Eine ähnliche Problematik hinsichtlich der Rücknahme der eigenen Staatsbürger besteht auch bei Somalia. Hier sind aus gleichen Gründen im Prinzip nur freiwillige Ausreisen möglich, da Somalia nur die Staatsbürger zurücknimmt, die eine Freiwilligkeitserklärung vor der somalischen Botschaft unterzeichnen. Das gilt auch für in Deutschland verurteilte Straftäter oder Personen, die nach einer Straftat wegen einer festgestellten Schuldunfähigkeit freigesprochen und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wurden.
Was ist der Sonderstab gefährliche Ausländer?
Der Sonderstab Gefährliche Ausländer (SGA), der in den Jahren 2018 und 2019 um regionale Sonderstäbe an den Regierungspräsidien ergänzt wurde, ist insbesondere für die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die die Sicherheit des Landes gefährden, sowie von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern zuständig. Der SGA koordiniert das Zusammenwirken von Polizei, Verfassungsschutz, Ausländerbehörden, Justiz, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie weiteren Stellen des Bundes und der EU.
Ziel ist es, Abschiebungshindernisse bei Straftätern und Gefährdern zu beseitigen und eine Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu erreichen, wodurch auch die Kriminalitätsbelastung dauerhaft verringert werden soll.
Hinsichtlich der Personalstärke verfügt der Sonderstab gefährliche Ausländer über neun Stellen und über die angegliederten Regionalstäbe in Freiburg, Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart weitere 35 Stellen. Aktuell werden befinden sich knapp 1.000 Personen in der Fallbearbeitung durch die Sonderstäbe.
„Wegen des erhöhten Zugangs von Migranten in den letzten Jahren rechnen wir mit einer Zunahme des Fallaufkommens beim Sonderstab. Mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 wurden 20 Neustellen, davon eine im Innenministerium für einen Verbindungsbeamten zur Polizei, überwiegend für Juristen und IT-Techniker geschaffen, die wir zeitnah besetzen werden. Zusätzlich erhalten wir jährlich rund 600.000 Euro zusätzlich für die IT-Ausstattung. Damit können wir den Sonderstab noch schlagkräftiger aufstellen.“, erklärte Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek.
