Die Tötungsdelikte an zwei Mädchen in Ulm
Am Ostermontag 2023 tötete ein 41 jähriger Roma mit serbischer Staatsangehörigkeit seine 7 jährige Tochter auf einem Schulhof im Ulmer Stadtteil Wiblingen. Wie im späteren Prozess festgestellt wurde, war er offensichtlich aus religiösem Wahn der Meinung, er müsse eines seiner vier Kinder opfern. Um sein Vorhaben in die Tat umzusetzen, lockte er seine Tochter aus der Wohnung und gab vor, mit ihr auf dem Schulhof Indianer spielen zu wollen. An einem abgelegenen und von der Straße her nicht einsehbaren Bereich des Schulgeländes fesselte er die Hände des Mädchens mit der Kordel aus seiner Jogginghose und schnitt ihr anschließend die Kehle durch. Das Mädchen verblutete binnen kürzester Zeit. Polizisten sagten im Prozess aus, dass das Kind beinah enthauptet wurde. Nachdem er seine Tochter getötet hatte, rief der 41-Jährige selbst die Polizei.
Schuldunfähig wegen religiösem Wahn
Im späteren Prozess wurde der Mann in einem Sicherungsverfahren wegen des Mordes an dem 7-jährigen Mädchen wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Der Täter leide laut dem forensisch-psychiatrischen Gutachten unter einem bizarren, religiösen Wahn, verbunden mit wahnhaften Größenideen. Besonders bitter: Einen Tag vor der Tat suchte der 41-Jährige selbst die Polizei auf und wollte Hilfe, weil er sich als Jesus fühlen würde und sich als Herrscher über die Welt betrachtete. Die Polizei ließ den Mann jedoch wieder gehen, da rechtlich keine Möglichkeit bestand, den Mann in Gewahrsam zu nehmen, erklärte die Staatsanwaltschaft im Prozess.

Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit gab sich als Vater aus
Zu Beginn der Ermittlungen gingen die Behörden davon aus, dass der Mörder nicht der Vater des 7 jährigen Kindes ist, sondern lediglich der Lebensgefährte der Mutter. Ein anderer Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit hatte die Vaterschaft des Mädchens anerkannt, was dem Kind, der Mutter und den anderen Geschwistern den legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglichte.
DNA Test deckt falsche Vaterschaftsanerkennung auf
Im Zuge der Ermittlungen rund um den Mord an dem 7 jährigen Mädchen wurde jedoch klar, dass die Anerkennung der Vaterschaft durch einen deutschen Staatsangehörigen ein Betrug war und der Mörder auch der leibliche Vater des Mädchens ist. Offensichtlich wurde die Vaterschaft anerkannt, um der Familie einen Aufenthaltstitel zu verschaffen, was auch gelang. Die Mutter konnte in Deutschland mitsamt ihren Kindern bleiben. Die Familie lebte in Wiblingen mit dem tatsächlichen Vater der Kinder und gab ihn einfach als Lebensgefährten der Mutter aus.
Sohn tötete die 15 jährige Cagla
So entsetzlich der Mord an dem 7 jährigen Mädchen auch war, blieb es nicht das einzige Verbrechen, das im Umfeld der Familie geschah. Der 15 jährige Sohn des Mörders und Bruder des ermordeten Mädchens tötete nur Monate nach dem brutalen Mord an seiner Schwester, am 27. Dezember 2023 die 15 jährige Cagla in Wiblingen. Der 15-Jährige Manuel galt als eifersüchtig und soll mit dem westlichen Lebensstil seiner gleichaltrigen Freundin nicht einverstanden gewesen sein. Während der knapp einjährigen Beziehung kam es immer wieder zu schlimmen Streitigkeiten und gewalttätigen Übergriffen durch den 15-Jährigen gegen das Mädchen.
Der Jugendliche soll die Beziehung zudem zum Schein immer wieder beendet haben, um Druck auf die 15-Jährige auszuüben, sich seinem Willen zu fügen. Auch kurz bevor er das Mädchen tötete, machte er mit ihr Schluss, weil er Druck auf sie ausüben wollte, da sie seine Einladung, an seinem Geburtstag zu ihm nach Hause zu kommen, nicht annehmen wollte. Wie schon öfter in der Vergangenheit, ging der 15-Jährige davon aus, dass Cagla sich seinem Willen letztendlich dadurch fügen würde, und er sie dann quasi wieder zurücknehmen würde.
Dieses Mal aber hatte Cagla kein Interesse mehr, die Beziehung fortzuführen. Als der Jugendliche erkannte, dass seine bis dato bewährte Methode der Manipulation bei dem Mädchen keinen Erfolg mehr hatte, schlug er ein letztes Treffen vor. Cagla willigte ein, wollte jedoch an ihrem Entschluss, die Beziehung nicht weiterzuführen, festhalten. Die beiden Jugendlichen verbrachten den Nachmittag und den Abend des 27. Dezember 2023 zusammen. Als dem 15-Jährigen bewusst wurde, dass auch seine Überredungsversuche, an der Beziehung festzuhalten, nichts bewirkten, und er die Kontrolle über Cagla verloren hatte, fasste er den Entschluss, sie zu töten.
In einem Waldstück in Wiblingen erwürgte er das 15 jährige Mädchen. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung wurde festgestellt, dass Cagla noch versucht hatte, sich zu wehren, indem sie den 15-Jährigen im Gesicht und an den Armen kratze. Aber sie hatte gegen den Angreifer keine Chance. Mehr als fünf Minuten würgte er das Mädchen. Erst als er davon ausging, dass sie tot sei, ließ er von der 15-Jährigen ab. Nach der Tat rief er, wie schon sein Vater beim Mord an seiner Schwester, selbst die Polizei. Cagla konnte durch Rettungskräfte kurzzeitig wiederbelebt werden, verstarb jedoch am Neujahrstag in einer Klinik.
Landgericht Ulm verhängt Jugendstrafe
Der spätere Prozess gegen den 15-Jährigen wurde aufgrund seines minderjährigen Alters vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Landgericht Ulm geführt. Der Täter wurde wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Da er vor der Tat Ecstasy konsumiert haben soll, ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit des jugendlichen Täters aus.

Familie stellte 2015 Asylantrag
Die ganze Familie kam 2015 im Zuge der Flüchtlingskrise nach Deutschland und stellte einen Antrag auf Asyl. Neben dem durch den Vater an Ostern 2023 getöteten siebenjährigen Mädchens und dem 15-jährigen Sohn gibt es noch zwei weitere Kinder. Durch die falsche Vaterschaftsanerkennung der Tochter im Jahr 2016 erhielt die Familie einen legalen Aufenthaltsstatus, nachdem ihr eigentlicher Asylantrag abgelehnt worden war.
Dringend Gesetzesanpassung nötig
Die Kosten, die dem Steuerzahler durch falsche Vaterschaftsanerkennungen entstehen, wurden bereits 2017 durch das Bundesinnenministerium auf über 150 Millionen Euro beziffert. Aktuellere Zahlen liegen zwar nicht vor, jedoch dürften die Kosten seither noch weiter angestiegen sein.
Vielleicht hätte der Mord an dem 7 jährigen Mädchen durch den eigenen Vater nicht verhindert werden können. Denn womöglich wäre dieser auch geschehen, wenn die Familie sich nicht durch die falsche Vaterschaftsanerkennung legal in Deutschland aufgehalten hätte. Die 15-jährige Cagla wäre jedoch unter Umständen ihrem gleichaltrigem Freund nie begegnet und könnte noch am Leben sein.
Regierung bringt Gesetzesänderung auf den Weg – 65.000 Fälle pro Jahr
Die Bundesregierung hatte Ende letzten Jahres ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, der den Betrug mit den Scheinvaterschaften verhindern soll. Laut dem Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU) gibt es jährlich rund 65.000 Fälle, wo sich durch falsche Vaterschaftsanerkennung ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erschlichen wird. Die Vaterschaftsanerkennung würde, so Strobl, alleine zum Zweck missbraucht, um eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis oder gar eine deutsche Staatsangehörigkeit für ein Kind zu bekommen, was dann wiederum den Familiennachzug ermöglicht.
Künftig soll das zuständige Ausländeramt der Anerkennung zustimmen. Erfolgt keine Zustimmung besteht die Vaterschaft aus zivilrechtlicher Sicht nicht und hat demnach auch keine ausländerrechtliche Wirkung. Fünf Jahre ab Anerkennung soll nach dem Gesetzentwurf diese für nichtig erklärt und in Folge Sozialleistungen und Aufenthaltstitel auch entzogen werden können.
Falsche Vaterschaftsanerkennung wurde nicht verfolgt
Auf meine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Ulm, ob denn die falsche Vaterschaftsanerkennung für den deutschen Staatsangehörigen zum einen und für die Familie, aus der zwei Mörder stammen zum anderen, rechtliche Folgen hatte, erhielt ich nach mehrfacher Nachfrage Auskunft.
Über eine molekularbiologische Untersuchung wurde nach dem Mord an dem 7-jährigen Mädchen festgestellt, dass ihr Mörder auch ihr leiblicher Vater war. Damit war bewiesen, dass die Vaterschaftsanerkennung durch den deutschen Staatsangehörigen wahrheitswidrig erfolgte.
Rechtliche Folgen entstanden aus dieser Feststellung jedoch nicht. Die Staatsanwaltschaft erklärte in Ihrer Antwort auf meine Anfrage, dass kein Ermittlungsverfahren hinsichtlich der wahrheitswidrigen Vaterschaftsanerkennung eingeleitet wurde. Denn die falsche Anerkennung der Vaterschaft des 7-jährigen Mädchens durch den deutschen Staatsangehörigen erfolgte bereits im Jahr 2016. Bekannt wurde die wahrheitswidrige Vaterschaftsanerkennung jedoch erst nach dem Mord an der 7-Jährigen im Jahr 2023 und damit erst nach Ablauf der geltenden fünfjährigen Verfolgungsverjährungsfrist.
Fragen zum aktuellen Aufenthaltsstatus der restlichen Familie, also auch des zur Tatzeit 15-jährigen Mörders von Cagla werden von der zuständigen Aufenthaltsbehörde wegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht beantwortetet. Eigene Recherchen ergaben jedoch, dass sich die Familie immer noch in Deutschland aufhält. Dass sich die Familie den Aufenthalt durch die falsche Vaterschaftsanerkennung quasi erschlichen hat, wodurch sie sich hier seit 2015, wo die erste Einreise stattfand, aufhalten konnte wodurch wiederum die 15-jährige Cagla erst auf ihren späteren Mörder treffen konnte, blieb also für alle Beteiligten, außer für die beiden Mörder in der Familie, rechtlich folgenlos. Zwei Mädchen, eins 7 Jahre, das zweite 15 Jahre alt, sind tot.
Vater und Sohn nicht auf freiem Fuß
In den letzten Wochen gab es in Ulm Gerüchte, dass der 15-Jährige, der die gleichaltrige Cagla Ende 2023 erwürgt hatte und wegen Totschlags zu einer Jugendhaftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt wurde, bereits wieder auf freiem Fuß ist. Meine Recherchen und Anfragen bei diversen Gerichten ergaben, dass dies nicht den Tatsachen entspricht. Das Vollstreckungsverfahren wurde durch das zuvor zuständige Jugendgericht am Amtsgericht Ulm an ein anderes Amtsgericht in Baden-Württemberg abgegeben, weil der verurteilte Jugendliche in diesem Gerichtsbezirk seine Haftstrafe verbüßt. Die Verbüßung der Haftstrafe besteht weiterhin fort. Der 15-Jährige befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg, die für den Jugendvollstrafvollzug zuständig ist.
Der Vater, der das 7-jährige Mädchen auf dem Schulhof in Wiblingen tötete und wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug untergebracht wurde, befindet sich weiterhin in einer forensisch-psychiatrischen Klinik. Ob die Voraussetzung für eine Entlassung vorliegen, wird jährlich überprüft.

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