Das Jahr hat gerade mal begonnen und schon gibt es zwei Anklageerhebungen gegen ehemalige Terroristen des Islamischen Staates, die in Deutschland festgenommen wurden. Hunderte solcher IS-Rückkehrer befinden sich mittlerweile in Deutschland.
Anklage gegen Kämpfer des Islamischen Staates am Mittwoch
Am vergangenen Mittwoch erst erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen Iraker erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2014 bis 2017 als Kämpfer für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) tätig gewesen zu sein. Laut der Karlsruher Behörde soll Hazem A.-B. drei Jahre lang für verschiedene Kampfeinheiten aktiv gewesen sein und wurde dafür vom IS bezahlt. Im Juni 2014 und im Frühjahr 2017 soll sich der Beschuldigte an Kämpfen um die irakische Stadt Mossul beteiligt haben. Außerdem soll er zeitwiese einer Spezialeinheit angehört haben, die mit Sprengstoffgürteln ausgestattet für den Kampf an der Front vorgesehen war.
Der 31-jährige Iraker wurde im Juni 2024 am Bahnhof in Gütersloh durch Beamte des Bundeskriminalamts festgenommen.
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Heute Anklage gegen weiteres IS-Mitglied
Am heutigen Freitag erfolgte nun die zweite Anklageerhebung binnen einer Woche gegen ein Mitglied des Islamischen Staates.
Dem syrischen Staatsangehörigen Ossama A. werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen.
Der Beschuldigte soll sich spätestens im Juli 2014 in Syrien dem IS als Mitglied angeschlossen haben und dort eine Führungsposition in der Religionspolizei (Hisba) übernommen haben. Er soll eine zentrale Rolle bei der vom IS erzwungenen Inbesitznahme von Privathäusern in einem Ort im Raum Deir ez-Zor und bei der Verwertung von geplünderten Einrichtungsgegenständen und anderen Wertsachen gespielt haben. Mit einer Einheit, die ihm unterstand soll er mindestens in 15 Gelegenheiten vor allem Gebäude beschlagnahmt haben, die dann dem IS als Unterkunft für Kämpfer oder als Büro und Lager dienten. In zwei Fällen sollen solche beschlagnahmten Gebäude als Gefängnisse für verschleppte Jesidinnen gedient haben.
Der Syrer soll für die Einquartierung von IS-Kämpfern in diesen beschlagnahmten Gebäuden maßgeblich zuständig gewesen sein. Durch die Beschlagnahme der zwei Gebäude, die als Gefängnisse für Jesidinnen dienten, unterstützte der Beschuldigte den IS bei der Versklavung und sexuellen Ausbeutung von jesidischen Frauen und Mädchen. Dies war zentraler Bestandteil des vom IS verfolgten Ziels der Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft. Zu einem der Gefängnisse soll der Beschuldigte auch die Schlüssel besessen haben und dort für die Versorgung der gefangenen Frauen und Mädchen mit Nahrungsmitteln zuständig gewesen sein.
Der Syrer wurde im April 2024 in Essen von Beamten des Landeskriminalamts festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Anklagen und Festnahmen richten sich meist gegen IS-Terroristen
Ein Vergleich von Festnahmen und Anklagen im Jahr 2024 zeigt, dass die Bundesanwaltschaft am häufigsten mit Terroristen des Islamischen Staates und diverser anderer islamitischer Terrororganisationen beschäftigt ist.
So gab es laut Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts 23 Anklageerhebungen gegen Mitglieder islamistischer Terror Organisationen und 28 Festnahmen von Personen, die Mitglied oder Unterstützer des IS oder anderer Organisationen waren. Häufigste Herkunftsländer der Angeklagten oder Festgenommenen waren Syrien, Irak und Afghanistan.
Weit weniger Festnahmen und Anklagen im Bereich Rechtsextremismus und Linksextremismus
Zum Vergleich. Im selben Zeitraum hat die Bundesanwaltschaft acht Personen festgenommen und Anklage gegen acht Personen erhoben, die Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung sein sollen.
Außerdem wurden sechs Personen festgenommen und gegen eine Person Anklage erhoben, die Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung sein sollen.
Angesichts dieser Zahlen und der Anschläge in Solingen und Mannheim mit Bezug zum Islam ist festzuhalten, dass der Islamismus die größte Gefahr für die Menschen im Land ist und nicht der Rechtsextremismus, wie Innenministerin Faeser nicht müde wird, zu behaupten.
