Dennis V. wurde im Februar 2025 vor dem Landgericht Weiden wegen Mordes in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Das Gericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Jetzt muss der Fall neu aufgerollt werden, da der Bundesgerichtshof das Urteil in Teilen aufhob. Am morgigen Montag, 28. September startet der Prozess vor einer anderen Jugendkammer.
BGH hebt Urteil in Teilen auf – Fall muss neu verhandelt werden
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Pfleger, der den Jugendlichen stoppte gingen gegen das Urteil in Revision. Das Landgericht Weiden – Jugendkammer – wertete die Tat zum Nachteil des Pflegers lediglich als fahrlässige Körperverletzung, weil nach Sicht des Gerichts dem Jugendlichen keine Stichbewegungen in Richtung des 27-Jährigen nachgewiesen werden konnten, weswegen die Tat nicht als versuchtes Tötungsverbrechen gewertet wurde. Das sah der Bundesgerichtshof anders. Die Richter erkannten Rechtsfehler zum Vorteil von Dennis V. und hoben im Dezember 2025 das Urteil in Teilen auf. Auch der Rechtsfolgenausspruch wurde damit aufgehoben, was bedeutet, dass die Strafe für Dennis V. ebenfalls neu verhandelt werden muss.
Jugendlicher kündigte Tat im Internet an
Kurz vor dem Angriff lud der Jugendliche auf Instagram ein Foto von sich hoch. Es zeigt ihn schwarz angezogen, mit einer Kappe tief ins Gesicht gezogen und einem großen Messer in der Hand. Das Fot soll in einer Toilette des psychiatrischen Klinikums aufgenommen worden sein. Unter das Foto schrieb der Angeklagte das englische Wort für Rache – „Revenge“. Gegen mehrere User, die das Bild mit einem „Gefällt mir“ versehen hatten, ermittelte später die Polizei.
Minuten später traf der Jugendliche zuerst in der hauseigenen „Schule für Kranke“ auf einen 63-jährigen Lehrer. der gerade mit einem Schüler zusammensaß und sich unterhielt. Dennis V. griff den Lehrer an und stach mehrfach mit dem Messer auf den Kopf und den Oberkörper des 63-Jährigen ein. Als der Mann zu Boden sackte, trat Dennis V. mehrfach mit dem Fuß gegen dessen Kopf. Er ließ erst von ihm ab als eine Lehrerin dazukam, die die Hilfeschreie des Lehrers gehört hatte. Das Opfer erlitt bei dem Angriff lebensgefährliche Verletzungen.
Anschließend ging Dennis in die Tagesklinik für Kinder und Jugendliche im Haus 26, wo Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel posttraumatische Störungen behandelt werden. Hier traf der 15-jährige auf den siebenjährigen Jungen Franz, der gerade in einem Aufenthaltsraum spielte. Dennis V. griff den spielenden Jungen an und stach insgesamt siebzehnmal auf ihn ein.
Ein 27-jähriger Mitarbeiter, der die Schreie des Kindes hörte, packte den Angreifer von hinten und schlug ihm das Messer aus den Händen, wobei er sich mehrere Schnittverletzungen zuzog. Dennis V. versuchte im Gerangel an ein zweites Messer zu gelangen, das er in seinem Stiefel versteckt hatte. Allerdings hatte er dies unbemerkt während des Angriffs auf den Lehrer verloren. Dem Mitarbeiter gelang es schließlich, den 15-Jährigen von dem Kind wegzuziehen, bis weitere Mitarbeiter hinzukamen, die den Jugendlichen bis zur Festnahme durch die Polizei fixierten. Es ist wohl dem Pfleger zu verdanken, dass es an diesem Morgen nicht noch mehr Opfer gab.
Der sieben Jahre alte Franz konnte nach dem Angriff noch am Tatort reanimiert werden. Einen Tag nach dem Angriff erlag er jedoch in einer Klinik seinen schweren Verletzungen.
Tatverdächtiger galt vor der Tat bereits als extrem gefährlich
Der Angeklagte galt bereits vor der schrecklichen Tat als extrem gefährlich. Er wurde von den Behörden als Gefährder geführt und trug zeitweise eine elektronische Fußfessel. Dennis V. soll sich bereits 2021 im Alter von 12 Jahren von seinen Mitschülern isoliert haben, weil er sich von ihnen gemobbt fühlte. Im Sommer 2022 begann er dann einen Amoklauf zu planen, den er allerdings erst nach seinem 21. Geburtstag in die Tat umsetzen wollte, um sich eine Waffenbesitzkarte beschaffen und das Schießen trainieren zu können. Sein Plan war, schwer bewaffnet mit einem Sturmgewehr AR15 oder einer Pistole der Marke Glock morgens in seine ehemalige Grundschule zu stürmen und dort mindestens 50 Menschen zu töten. Anschließend wollte er sich mit einer Schrottflinte selbst töten.
Einweisung in psychiatrische Klinik
Um sich auf den geplanten Anschlag vorzubereiten, sammelt der damals 13-Jährige und damit Strafunmündige im Internet Informationen über andere Amoktaten. Im Onlinespiel “Minecraft” gestaltete er die Räume seiner ehemaligen Grundschule nach und postete ein Video des Terroranschlags von Christchurch in Neuseeland. Außerdem war er Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe, wo sich über Amokläufe unterhalten wurde und gewaltverherrlichende Videos verbreitet wurden.
Nachdem die Polizei auf Beiträge im Internet von Dennis V. aufmerksam geworden war, gestand er den Beamten, dass er Tötungsphantasien habe und die Tötung von Menschen sein größter Traum sei. In Folge wurde der 13-Jährige im Frühjahr wegen Eigen- und Fremdgefährdung in einer geschlossenen Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg untergebracht.
Jugendlicher täuschte Therapeuten
In der psychiatrischen Klinik verhielt sich Dennis V. laut Angaben der Verantwortlichen vorbildlich, freundlich und angepasst. Nachdem der 14-Jährige aus Sicht der Ärzte eine angemessene Erprobungszeit erfolgreich hinter sich gebracht hatte wurde ihm gestattet, den Weg von der Klinik zur Schule des Krankenhauses alleine zu gehen.
Tatsächlich hatte Dennis V. jedoch immer noch Tötungsphantasien, konnte diese jedoch offensichtlich vor den Therapeuten erfolgreich verbergen. Als ihm im September 2023 nicht gestattet wurde, in eine Wohngruppe für Jugendliche außerhalb des Klinikgeländes zu ziehen, fasste er den Plan, einen Amoklauf in der Klinik zu begehen und möglichst viele Menschen zu töten.
Um seinen Plan in die Tat umzusetzen, ließ er sich von seiner Mutter, die nichts von seinen Amokplänen ahnte, unter einem Vorwand Handschuhe und dunkle Kleidung in die Klinik bringen. Da die Therapeuten von Dennis V. der Ansicht waren, dass der Jugendliche Fortschritte in der Therapie gemacht hätte, gewährte man ihm vier Tage vor der Tat unbegleiteten Ausgang zu seinen Eltern. Im Elternhaus klaute er dann zwei Messer, die er im Garten auf dem Klinikgelände versteckte. Vier Tage später tötete er den siebenjährigen Franz und verletzte den 63-Jährigen Lehrer lebensgefährlich sowie den mutigen Pfleger, der ihn von weiteren Taten abhielt, schwer.
Urteil Mitte Oktober erwartet
Drei Jahre nach dem tödlichen Messerangriff auf den siebenjährigen Franz startet nun morgen der Prozess gegen den heute 17-jährigen Dennis V. in Teilen neu. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts Weiden hat nun über die rechtliche Wertung der Tat zum Nachteil des mutigen, damals 27-jährigen Pflegers sowie über das Strafmaß gegen Dennis V. zu entscheiden.
Für den Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird, sind 15 Zeugen und vier Sachverständige geladen. Bis dato sind vier Prozesstage bestimmt. Ein Urteil könnte am 14. Oktober 2026 fallen. Es wird nachberichtet.
