Zwei brachiale Gewalttaten binnen weniger Monate mit vielen Gemeinsamkeiten
Offenburg wurde in den Jahren 2018 und 2018 binnen weniger Monate durch zwei furchtbare Tötungsdelikte erschüttert. Jahre später muss man erkennen, dass beide Gewalttaten nicht nur, was das Täterprofil anbelangt, sondern auch hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung vieles gemeinsam haben.
Gleichwohl aus juristischer Sicht der Rechtsfrieden hergestellt sein mag, stellt sich die Frage, ob auch tatsächlich aus Sicht der Bürger und vor allem im Sinne der Opfer und deren Angehörigen für Gerechtigkeit gesorgt wurde. Schlussendlich haben beide Täter selbst entschieden, wie mit ihnen verfahren wird.
Beide Täter waren Asylbewerber aus Somalia
Im August 2018 tötete Suleiman A. den Offenburger Arzt Dr. Tüncher mit dreißig Messerstichen in seiner Praxis. Obwohl der Somalier Tage zuvor bereits in seiner Unterkunft einen Mitbewohner mit einem Messer angriff, blieb er auf freiem Fuß und konnte so den grausamen Mord an dem Arzt begehen.
Nur neun Monate später, im Mai 2019 prügelte der Somalier Ali M. anlasslos auf den 75-jährigen Rentner Detlef J. auf offener Straße in Offenburg ein. Zeugen berichten, er habe dabei Allahu Akbar geschrien. Der bis dato fitte Detlef erlitt schwere Kopfverletzungen. Er starb elf Monate später an den Folgen des brutalen Angriffs. Obwohl er einen Tag zuvor bereits einen Taxifahrer angegriffen hatte und von der Polizei kurzzeitig festgenommen wurde, kam er wieder frei. Auch diese Tat hätte verhindert werden können.
Gutachter stellt Schuldunfähigkeit fest
In beiden Fällen wurde die Schuldunfähigkeit der Täter wegen einer paranoiden Schizophrenie festgestellt. Beide Male folgte das Gericht diesen Gutachten, sprach die Täter frei und ordnete die Unterbringung im Maßregelvollzug an.
Beide Gutachten wurden vom gleichen forensischen Sachverständigen erstellt. Im Fall des getöteten Rentners Detlef J. plädierte der Gutachter dafür, dass der Täter nicht einmal in einer gesicherten forensischen Klinik untergebracht werden solle. Aus seiner Sicht hätte es gereicht, wenn der Somalier in einer betreuten Wohngruppe untergebracht worden wäre und alle 14 Tage einen Arzt für ein therapeutisches Gespräch aufsucht. Das sei für ein verantwortungsvolles Risikomanagement ausreichend, führte der Gutachter im Prozess aus. Diesem Vorschlag folgte das Gericht jedoch nicht und brachte ihn, wie auch den Mörder von Dr. Tüncher in einer forensisch-psychiatrischen Klinik unter.
Beide Täter erhielten schnell unbegleiteten Ausgang aus der Klinik
In beiden Fällen wurde in der Klinik schnell festgestellt, dass die Täter keine Anzeichen einer Erkrankung mehr aufweisen, weswegen sie den vorgegeben Lockerungsstufenplan, wo am Ende die Entlassung steht, schnell durchlaufen konnten. So erhielt der Mörder des Arztes bereits rund vier Jahre nach der Tat täglichen, unbegleiteten Ausgang. Mehrere Zeugen wollen ihn dann in Offenburg gesehen haben, weswegen kurzzeitig die Lockerungen von Seiten der Staatsanwaltschaft zurückgenommen wurden, dann aber schnell wieder erteilt wurden.
Der Mörder des Rentners Detlef J. schaffte es sogar noch schneller, den Lockerungsstufenplan zu durchlaufen. Er erhielt bereits rund drei Jahre nach der Gewalttat täglichen unbegleiteten Ausgang. Auch hier wurden die Ausgänge kurze Zeit später widerrufen, da sich dann ein negativer Therapieverlauf mit Fluchtgefahr eingestellt hatte.
Beide Täter wollten wieder nach Hause und sind jetzt frei
Fünf Jahre nach dem Mord an Dr. Tüncher entschied sich sein Mörder, dass er nicht mehr im Maßregelvollzug bleiben und lieber doch wieder zurück in seine Heimat will, aus der er angeblich fliehen musste und bot an, freiwillig auszureisen. Die Staatsanwaltschaft, die verantwortlichen Ärzte und die Behörden gaben ihre Zustimmung und gaben dem Somalier noch Geld und Medikamente mit, damit er in seiner Heimat ein neues Leben anfangen kann. Ende des Jahres 2023 und damit 5 Jahre nach der Tat, verließ der Mörder von Dr. Tüncher, der als Asylbewerber kam, Deutschland wieder als freier Mann.
Der Mörder des Rentners Detlef J. entschied sich im August letzten Jahres, nachdem seine unbegleiteten Ausgänge widerrufen wurden, dass er nicht mehr in der psychiatrischen Klinik sein will und stattdessen lieber wieder in seine Heimat Somalia möchte. Auch er verzichtete dann freiwillig auf seinen Flüchtlingsstatus, damit eine Abschiebung vollzogen werden kann. Auch er erhielt die Zustimmung der Behörden und seiner behandelnden Ärzte zur Ausreise.
Wie die Staatsanwaltschaft Offenburg nun auf Anfrage von Aktuell Informiert mitteilte, wurde die Abschiebung von Ali M. Anfang dieses Jahres vollzogen.
Verzicht auf Vollstreckung der Maßregel bei Abschiebung möglich
Rechtsgrundlage für die Abschiebung der beiden Täter ist der Paragraph § 456a StPO.
Hier ist geregelt, dass auf die Vollstreckung der Maßregel zur Besserung und Sicherung abgesehen werden kann, wenn der Verurteilte aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.
Nur wenige Jahre als Patient in einer Klinik – Ist damit der Gerechtigkeit Genüge getan?
Gleichwohl eine Abschiebung in ihr Heimatland sicherlich besser ist, und für die Angehörigen der Opfer einfacher zu ertragen ist, als wären beide Täter in Deutschland auf freiem Fuß, stellt sich die Frage, ob bei der juristischen Aufarbeitung dieser beiden grausamen Taten tatsächlich der Gerechtigkeit Genüge getan wurde.
Der Mörder von Dr. Tüncher war somit 5 Jahre und 4 Monate nach der Tat wieder auf freiem Fuß. Der Mörder von Detlef J. ist jetzt, 5 Jahre und 7 Monate nach der Tat wieder frei.
Zwei Mörder, die keine Strafe erhielten, haben schlussendlich selbst entschieden, ob sie wie von einem Gericht angeordnet, im Maßregelvollzug verweilen müssen, oder lieber zurück in ihre Heimat gehen und dort nochmal neu, als völlig unbescholtene Bürger ohne Auflagen, anfangen können. Und das alles nach nur rund fünf Jahren, nachdem sie einen Menschen getötet haben.
Die Frage, wie es sein kann, dass ein Mörder lieber wieder in seine Heimat, von wo er angeblich fliehen musste, zurückgeht, als hier in einer psychiatrischen Klinik seine angebliche psychische Erkrankung behandeln zu lassen, wird erst gar nicht gestellt.
Foto/Bild: © Zentrum für Psychiatrie Emmendingen

Die psychiatrische Diagnostik von Migranten wirft Fragen auf, die bisher in der Fachwelt nicht diskutiert werden:
1) Stellen Gutachter bei kultur-und sprachfernen Migranten zu schnell die Schizophrenie-Diagnose, um es sich selbst in der ungewohnten Situation einfach zu machen? Reicht es für einen Afrikaner, den ” irren Blick ” zu zeigen und zusätzlich was von ” voices ” zu murmeln, um als schuldunfähiger Psychotiker diagnostiziert zu werden?
2) Verläuft die Schizophrenie bei Afrikanern bzw. überhaupt außereuropäischen Völkern vielleicht anders als bei Mitteleuropäern? Hierzu sind mir überhaupt keine Reflexionen der Fachwelt bekannt.
Also: sind Schizophrenien bei Afrikanern vielleicht drogenbedingt – Kat?- erzeugt und verlaufen diese Kat- Psychosen vielleicht kurzfristiger mit schneller Selbstheilung?
Beide Fragestellungen müßten erforscht werden, werden es aber nicht. Warum nicht? Weil die Psychiatrie eine altbacken-unflexible Dogmenlehre ist, die wenig bis gar nicht ihre früheren ” Erkenntnisse ” reflektiert.
Thomas Kurbjuhn