Wegen Gewaltdelikten im Maßregelvollzug untergebracht
Der Gesuchte wurde auf Anordnung des Landgerichts Landau wegen mehrerer Straftaten, u.a. wegen Körperverletzungsdelikten im Maßregelvollzug des Pfalzklinikums Klingenmünster untergebracht. Am 7. September gelang dem 30-Jährigen von dort die Flucht.
Gesuchter hält sich möglicherweise in Frankreich auf
Die Polizei geht davon aus, dass sich der Gesuchte möglicherweise Deutschland verlassen hat und sich in Frankreich aufhalten könnte. Zuletzt wurde der Mann im Raum Straßburg in Frankreich gesehen.
Bei Sichtung Notruf wählen
Die Polizei bittet um Hinweise zum Aufenthaltsort des Gesuchten. Wer den 30-Jährigen sieht oder Hinweise zu seinem aktuellen Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 06343 9334-0 an die Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu wenden.
Die Polizei bitte darum, bei Sichtung die Person im Blick zu behalten und den Notruf 110 zu wählen.
Seit wann der Mann im Maßregelvollzug untergebracht ist und wie ihm die Flucht gelingen konnte, ist Gegenstand einer laufenden Anfrage. Es wird nachberichtet.
Update 15.09.2026 – im Rahmen eines genehmigten Ausgangs geflohen
Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage hin mitteilt, handelt es sich bei dem Gesuchten um einen somalischen Staatsangehörigen, der 2015 nach Deutschland einreiste. Über den Aufenthaltsstatus des Mannes konnte die Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben, weil dazu keine Informationen vorliegen.
Der 30-Jährige wurde vom Landgericht Landau im August 2024 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung freigesprochen und im Maßregelvollzug untergebracht. Zwei Jahre später genehmigte man ihm Ausgänge im Zuge von Lockerungsmaßnahmen. Einen dieser Ausgänge nutzte er jetzt um zu flüchten.
Update 18.09.2026 – Wie es zur Unterbringung im Maßregelvollzug kam
Nachdem das Urteil vorliegt lässt sich die Geschichte des Gesuchten darstellen. Auffällig ist, dass nicht einmal klar zu sein scheint, ob es sich bei dem Mann tatsächlich um einen somalischen Staatsangehörigen handelt. Denn laut Urteilsbegründung verfügt er über eine weitere Alias-Identität mit angegebener äthiopischer Staatsangehörigkeit. Die deutschen Behörden scheinen sich jedoch darauf geeinigt zu haben, dass von einer somalischen Staatsangehörigkeit ausgegangen wird.
Der 30-Jährige ist streng gläubiger Muslim. Er trinkt keinen Alkohol und nimmt keine Drogen. In Somalia sei er nie psychisch krank gewesen.
2015 nach Deutschland eingereist
Der 30-Jährige reiste 2015 nach Deutschland ein. Die Angaben, die er im Zuge seiner Asylanhörung machte, klingen wie tausende andere auch. Nach der Schule, die er ohne Abschluss verließ habe er in der Apotheke seines Vaters gearbeitet. Dann sei die islamische Terrororganisation al-Shabaab auf ihn zugegangen und habe ihn aufgefordert für sie zu spionieren. Als Druckmittel hätte man ihm einem Messer leicht am Bein verletzt. Weil er auf keinen Fall für die Terrororganisation arbeiten wollte, entschloss er sich, Somalia zu verlassen.
Über Äthiopien sei er in den Sudan eingereist, wo nach wenigen Tagen die Weiterreise nach Libyen von einem dortigen Fluchthelfer organisiert wurde. Schlepper hätten seine Weiterreise vorfinanziert. In Libyen war er nach eigenen Angaben in einer Art für mehrere Monate in einem privatem Gefängnis, das wie ein Flüchtlingscamp aufgebaut gewesen sei untergebracht, wo sehr schlechte Bedingungen vorgeherrscht haben sollen. Erst als sein Vater die Kosten der Weiterreise an die Schlepper bezahlt hatte, konnte er das Camp verlassen. Sein Vater hätte dafür die Apotheke verkaufen müssen.
Anschließend setzte er mit vielen anderen Menschen in einem Flüchtlingsboot nach Italien über. Dort angekommen wurde der 30-Jährige in einem großen Flüchtlingslager untergebracht wurde. Damit wäre eigentlich Italien für den Mann zuständig gewesen. Davon unbeeindruckt reiste er wenige Wochen später mit dem Zug nach Deutschland ein. Die Rücküberstellung nach den geltenden Dublin-Regelungen wurden von der damaligen Regierung unter Bundeskanzlerin Merkel außer Kraft gesetzt, weswegen der Mann auch nicht nach Italien zurückgeführt wurde.
So lebte er über die Jahre hinweg in mehreren Flüchtlingsunterkünften in Rheinland-Pfalz, bis er schließlich in Germersheim landete. Dort lebte er kurzzeitig in einer Wohnung, wurde dann jedoch wieder in einer Asylunterkunft untergebracht. Ein paar Monte arbeitete er in einer Zeitarbeitsfirma, lebte jedoch die meiste Zeit von Sozialleistungen.
Mehrere Einweisungen in psychiatrische Kliniken
Der 30-Jährige lebte mehrere Jahre relativ unauffällig in Deutschland. Im Jahr 2020 gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Betruges. Zu Gewaltdelikten kam es nicht. Das änderte sich im Jahr 2023. Ab Oktober kam es binnen fünf Monaten zu sechs stationären Einweisungen in psychiatrische Kliniken wegen Fremdgefährlichkeit. Stets wurde er jedoch binnen weniger Tage wieder entlassen, weil die Ärzte keine Fremdgefährlichkeit mehr feststellen konnten. Bei einem der Klinikaufenthalte wurde dann erstmalig die Diagnose paranoide Schizophrenie gestellt.
Einstweilige Unterbringung im Februar 2024
In der Zeit von November 2023 bis Februar 2024 beging der Somalier (oder Äthiopier) mehrere Straftaten. So betrat er an einem Abend im November unbefugt ein Mehrfamilienhaus, indem er ausnutzte dass die Haustür offenstand. Anschließend schrie er im Hausflur herum und schlug mehrfach gegen eine Wohnungstür einer alleinstehenden Frau. Als ein Nachbar davon mitbekam und aus seiner Wohnung herauskam, griff er diesen an und schlug ihm ins Gesicht. Der Mann konnte zurück in seine Wohnung flüchten, woraufhin der 30-Jährige auch auf diese Wohnungstür einschlug.
Im Dezember klingelte der 30-Jährige an mehreren Haustüren in Germersheim und verschaffte sich dann Zugang zu einem Einfamilienhaus, in dem eine Familie lebt. Die Hausbesitzerin kam gerade aus der Dusche als sie den fremden Mann in ihrem Haus antraf. Als sie ihn laut aufforderte, das Haus zu verlassen, ging der Mann, der zwei Wasserflaschen in den Händen hielt, bedrohlich auf sie zu. Die Frau flüchtete daraufhin zusammen mit ihrem Sohn ins Schlafzimmer und schloss sich dort ein. Der ältere Sohn, der sich im oberen Stockwerk aufhielt und den Lärm hörte, kam herunter und konnte den Angreifer aus dem Haus drängen. Im Gerangel zog sich der Sohn eine Verletzung am Arm zu. Die anderen Familienmitglieder kamen dann auch aus dem Haus um dem Sohn zu helfen, worauf der Angreifer beide Wasserflaschen auf sie warf.
Oktober drang er schon einmal in das Haus dieser Familie ein, was eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik wegen Fremdgefährlichkeit nach sich zog. Alle Familienmitglieder fühlen sich noch immer in ihrem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt.
Im Januar 2024 griff der Somalier einen Mann auf einem Firmenparkplatz an, der gerade auf dem Weg zur Arbeit war und sein Auto abgestellt hatte. Der 30-Jährige forderte den Mann auf, ihm sein Auto zu geben. Nachdem dieser die Herausgabe verweigerte und weggehen wollte, warf der 30-Jährige zuerst ein Feuerzeug auf ihn und attackierte ihn dann mit einem Faustschlag, den der Mann glücklicherweise abwehren konnte.
Schlussendlich kam es im Februar 2024 zu einer weiteren Tat, welche dann das Amtsgericht dazu veranlasste, die einstweilige Unterbringung in einer forensisch psychiatrischen Klinik anzuordnen.
Angriff auf Autofahrer
Im Februar 2024 griff der 30-Jährige anlasslos mehrere Autofahrer an. Im späteren Prozess wird das Gericht feststellen, dass er dies tat, weil er sich durch die Autofahrer in seinem Leben bedroht gefühlt habe. Grund hierfür sei die paranoide Schizophrenie, weswegen die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, aufgehoben war.
Zuerst warf der 30-Jährige mehrere Straßenschilder um und baute mit ihnen eine Barrikade, um Autos an der Weiterfahrt zu hindern. Als dann wie geplant, mehrere Autofahrer anhalten mussten, zog der Mann ein Messer aus der Tasche und baute sich damit in bedrohlicher Weise vor den Autos auf. Bei einem Fahrzeug, in dem sich zwei Frauen befanden, stach er mehrfach auf die Motorhaube ein. Als die Fahrerin dann versuchte, mit ihrem Fahrzeug auszuweichen, stach er auf das Beifahrerfenster ein.
Der Angreifer wurde sodann durch Polizeibeamte festgenommen. Im Anschluss wurde er in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht.
Prozess und Aufenthalt im Maßregelvollzug
Im Prozess vor dem Landgericht Landau wurde die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten festgestellt. Aufgrund einer akuten Episode der diagnostizierten paranoiden Schizophrenie sei die Einsichtsfähigkeit bei allen begangenen Taten aufgehoben gewesen, weswegen eine Strafe nicht möglich war.
Im Prozess wurde auch bekannt, dass der 30-Jährige während der sechs vorherigen Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken Personal angegriffen hat und sexuell enthemmtes, bedrohliches und beleidigendes Verhalten gezeigt hatte. Der Beschuldigte selbst erklärte, er sei sehr krank und bräuchte eine Frau.
Allerdings stellte der forensisch-psychiatrische Sachverständige fest, dass bei dem Beschuldigten seit der Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik ab Februar 2024 eine starke Verbesserung des Gesundheitszustand eingetreten sei. Der Beschuldigte zeige Krankheitseinsicht und die Bereitschaft, die verordneten Medikamente regelmäßig einzunehmen.
Das Gericht stellte fest, dass von dem Beschuldigten außerhalb der Klinik weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und mit weiteren, möglicherweise schweren Straftaten, bei denen Menschen zu Schaden kommen könnten, zu rechnen sei, weswegen die Unterbringung im Maßregelvollzug erforderlich ist.
Der Gutachter kam jedoch zum Ergebnis, dass die Behandlung soweit angeschlagen habe, dass keine Unterbringung mehr nötig sei und die Unterbringung ausgesetzt werden könne, weil der psychische Zustand des 30-Jährigen mittlerweile stabil sei.
Nach Ansicht des Gerichts fehle es aber an einem sogenannten Empfangsraum außerhalb der Klinik. Damit ist eine Umgebung gemeint, die einen strukturierten Tagesablauf vorgibt und vor allem gesichert ist, dass der Beschuldigte regelmäßig seine Medikamente einnimmt. Tue er das nicht, so das Gericht, ist von weiteren Straftaten auszugehen. Das Gericht ordnete zudem an, dass Überprüfungsfrist, ob die Unterbringung im Maßregelvollzug noch vollstreckt werden muss, bereits nach sechs Monaten erfolgen muss, weil sich der Zustand des Mannes stabilisiert hat. In dieser Zeit sei es Aufgabe der Klinik besagten Empfangsraum zu schaffen.
Flucht zwei Jahre später
Der für eine Straffreiheit des Beschuldigten nötige Empfangsraum konnte offensichtlich bis heute nicht geschaffen werden. Oder es kam zu weiteren Taten durch den 30-Jährigen innerhalb der Klink. Denn wie nach öffentlicher Fahndung der Polizei Rheinland-Pfalz mittlerweile bekannt ist, flüchtete der 30-Jährige am 7. September 2026 während eines genehmigten Ausgangs im Rahmen von Lockerungsmaßnahmen.
Die nötigen Medikamente, damit er nach Ansicht der Behandler keine weiteren Straftaten begeht, wird der Somalier – oder Äthiopier – nun sicherlich auch nicht mehr einnehmen, da er sich auf der Flucht befindet. Wohl deswegen bat die Polizei im öffentlichen Fahndungsaufruf auch darum, den Notruf 110 zu wählen, falls man auf den Gesuchten trifft.
Der Fall wird weiter verfolgt.

