Entzug der Aufenthaltserlaubnis und Abschiebehaft bei Straftaten
Begehen Asylbewerber Straftaten kann der Quästor den betreffenden Personen in einem Zug die Flüchtlingseigenschaft aberkennen, die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Abschiebehaft anordnen. Die Unterbringung in einem Abschiebezentrum wird dann sofort vollzogen.
Italien hat konsequente Regelungen geschaffen
Bis zu 180 Tage kann eine Person in Abschiebehaft gehalten werden. Wird sie anschließend frei gelassen, weil die Abschiebung noch nicht vollzogen werden konnte, kann im Prinzip sofort erneut die Abschiebehaft angeordnet werden, da in der Regel auch die Aufenthaltserlaubnis entzogen wurde. Dies hat zur Folge, dass dann ein illegaler Aufenthalt vorliegt, was wiederum eine neue Straftat darstellt. So kann erneut die Abschiebehaft angeordnet werden, die wieder bis zu einer Dauer von 180 Tagen möglich ist.
Quästor setzt Abschiebung sofort um
Paolo Sartori hat zudem nicht nur die Möglichkeit, Abschiebungen anzuordnen, sondern kann sie auch sofort vollziehen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Am Freitag 17. Januar 2025 hat er einen 26-jährigen Mazedonier ausgewiesen und ihn sofort zum Flughafen nach Mailand bringen lassen. Dort setze man ihn in eine Masche nach Nordmazedonien. Der Mann kam im März 2024 nach Italien, stellte zwei Monate später einen Asylantrag, welcher abgelehnt wurde. Da er somit keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besaß, konnte er sofort und unbürokratisch abgeschoben werden.
Deutschland stellt sich selbst ein Bein
In Deutschland haben selbst schwerste Straftaten kaum Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus eines Asylbewerbers. Und selbst eine gültige Aufenthaltserlaubnis entzogen wird, bleibt es meist ein Vorgang auf dem Papier. In der Realität verbleiben selbst Vergewaltiger und Mörder im Land. Wird dann doch eine Abschiebung angeordnet, muss dieser Vorgang erst einmal unzählige Schreibtische in mehreren Behörden durchlaufen, dass die Abschiebung Realität werden kann. Bis es soweit ist, sind nicht selten irgendwelche selbst auferlegte Fristen abgelaufen oder die betreffende Person ist nicht mehr auffindbar, da die wenigsten Asylbewerber in Abschiebehaft genommen werden.
Und wenn doch, dann lässt man sie nach spätestens sechs Wochen wieder frei und das Spiel beginnt von neuem.
Beispiele der letzten Tage
Vier Manner, darunter zwei Marokkaner, ein Afghane und ein Pakistani prügelten sich am gestrigen Samstag in einem Einkaufszentrum in Bozen.
Der Quästor ließ sie verhaften, wo sie bis zur Gerichtsverhandlung auch verbleiben. Ihnen drohen sechs Jahre Haft. Paolo Sartori beantragte außerdem die Aberkennung des Flüchtlingsstatus für alle vier Männer, so dass sie nach Abschluss des Gerichtsverfahrens direkt abgeschoben werden können.
Einem 33-jähriger Marokkaner, der in einer Einrichtung für Obdachlose randalierte, zwei Landsleute und einen Sicherheitsmitarbeiter attackierte und mit einer Feile angriff, wurde die Aufenthaltsgenehmigung entzogen und die Abschiebung in die Wege geleitet.
Am Freitag wurde die Abschiebung eines 23-jährigen Tunesiers in die Wege geleitet, der über keinen festen Wohnsitz verfügt. Er wurde in der Bozener Innenstadt von der Polizei aufgegriffen. Nach Überprüfung seiner Personalien stellt sich heraus, dass sein Asylantrag abgelehnt war. Zudem war er in der Vergangenheit mehrfach wegen Vermögensdelikten angezeigt worden. Erst vor kurzem leiteten die Behörden Ermittlungen wegen Sachbeschädigung, Bedrohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt gegen den Tunesier ein. Der 23-Jährige beschädigte vor ein paar Tagen einen Polizeistreifenwagen in der Stadt. Der Quästor ordnete die Unterbringung in ein Abschiebezentrum an.
Genauso erging es einem 31-jährigen Tunesier, der am Freitag in einer Bar aufgegriffen wurde. Er hielt sich ebenfalls illegal in Italien auf und hat bereits gegen ein bestehendes Wiedereinreiseverbot nach Italien verstoßen. Außerdem war er wegen Kindesentführung, Drogenhandel, Raubdelikten und Bedrohungen aktenkundig. Auch er befindet sich jetzt in einem Abschiebezentrum.
Ein 19-jähriger Tunesier befindet sich seit Freitag ebenfalls in einem Abschiebezentrum. Er kam 2021 als Minderjähriger mit einem Boot in Lampedusa an. Dort erhielt er zuerst eine Aufenthaltsgenehmigung. Da er mehrfach straffällig wurde, unter anderem wegen Körperverletzung , Drogenhandels und Widerstand gegen die Staatsgewalt, wurde diese jedoch nicht verlängert.
Ein mehrfach vorbestrafter 18-jähriger Tunesier wurde vergangenen Dienstag auf Anweisung des Quästors in ein Abschiebezentrum überstellt.
Seine Aufenthaltsgenehmigung war ausgelaufen und nicht mehr verlängert, weil er immer wieder gegen Gesetze verstoßen hatte.
Rigoroses Vorgehen auf der einen – Verständnis und Strafmilderung auf der anderen Seite
Während man in Südtirol konsequent Straftäter, die als Asylbewerber ins Land kamen von der Straße holt und den Verantwortlichen die nötigen Befugnisse ausstattet, damit sie dann auch schnellstmöglich abgeschoben werden können, treffen kriminelle Zuwanderer in Deutschland auf überlastete Behörden, die jahrelang mit einem Asylbewerber beschäftigt sind, und vor allem auf verständnisvolle Staatsanwälte und Richter, die selbst bei Vergewaltigern die Flucht als strafmildernden Umstand gelten lassen.
Während in Südtirol konsequent für die Sicherheit der Bürger gehandelt wird, scheint es, als hätte in Deutschland alles andere Priorität – selbst das Wohlbefinden von Kriminellen, die schon längst hätten das Land verlassen müssen.
