Pro Woche drei Unterbringungen von psychisch kranken Straftätern
Aus der Antwort auf die Anfrage gehen die Neuanordnungen der Unterbringungen nach § 63 Strafgesetzbuch für die Jahre 2022 und 2023 hervor.
Nach § 63 Strafgesetzbuch wird bei psychisch kranken Straftätern gerichtliche die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, wenn nach § 20 Strafgesetzbuch die Schuldunfähigkeit festgestellt wurde. Im entsprechenden Paragraphen steht: „Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.“
Nach dieser Rechtsprechung wurden in Baden-Württemberg im Jahr 2023 insgesamt 162 Angeklagte abgeurteilt. Hiervon waren 134 Angeklagte Männer und 28 Angeklagte Frauen. Im Jahr 2022 waren es 130 Untergebrachte nach § 63 Strafgesetzbuch. Die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern nahm also um rund 20 Prozent zu. Pro Woche werden also im Durchschnitt drei angeklagte Straftäter wegen einer psychischen Erkrankung freigesprochen und nach § 63 im Maßregelvollzug untergebracht.
Unterbringungen am häufigsten wegen Gewaltdelikten
Die meisten Unterbringungen von psychisch kranken Straftätern in Baden-Württemberg erfolgen wegen Gewaltdelikten.
Fünfundzwanzig Personen wurden im Jahr 2023 waren wegen Mord oder Totschlag (auch Versuch) angeklagt und wurden wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, 74 Personen wegen Körperverletzung sowie schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Sieben Angeklagte waren wegen Vergewaltigung angeklagt und wurden wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug untergebracht. Diese Zahl hat sich mehr als verdreifacht im Vergleich zum Vorjahr, wo es zwei Untergebrachte mit dieser Anklage gab.
Angeblich keine Erkenntnisse zu Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Verwunderlich sind die Antworten der Landesregierung auf die Fragen nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der untergebrachten psychisch kranken Straftäter. Zur Frage nach der Staatsangehörigkeit der Untergebrachten wird angegeben, dass der Landesregierung hierzu Informationen vorliegen würden. Auf die Frage, wie viele der Untergebrachten ausreisepflichtig sind, gibt die Landesregierung an, dass hierzu keine Informationen vorliegen, weil diese Daten nicht statistisch erfasst würden. Auch über die Entwicklung der Belegung seit 2017 hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Untergebrachten liegen der Landesregierung angeblich keine Informationen vor.
Gesamtbelegung massiv angestiegen
Die Gesamtbelegung im Maßregelvollzug ist seit 2017 um rund 50 Prozent angestiegen. Zu Ende 2017 waren insgesamt 1.049 Personen im Maßregelvollzug untergebracht. Auch im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtbelegung um 10,4 Prozent gestiegen. Besonders drastisch hat die Belegung nach § 63 (suchtkranke Straftäter) zugenommen. Hier liegt der Anstieg im Vergleich zu 20222 bei 18,3 Prozent. Auch die vorübergehenden Unterbringungen nach § 126a Strafprozessordnung sind um 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Nach § 63 Strafprozessordnung waren in Baden-Württemberg 805 Personen zum Jahresende 2023 untergebracht, was einen neuen Höchststand bedeutet. Die Gesamtbelegung erreichte zum Jahresende 2023 ebenfalls einen neuen Rekord mit 1.576 untergebrachten Personen.
Für das Jahr 2024 wurde dieser Rekord bereits gebrochen, wenngleich auch noch nicht die vollständigen Daten vorliegen. Zum 31. Oktober 2024 waren auf Basis von §63 und § 64 sowie nach § 126a Strafprozessordnung 1.625 Personen im Maßregelvollzug untergebracht.
Zahl der Unterbringungen in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt
Laut Angabe des Justizministeriums hat sich die Zahl der psychisch kranken Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, bundesweit in den letzten zwei Jahrzehnten verdoppelt. Besonders groß ist dabei der Anstieg bei männlichen, tatzeitbezogen schuldunfähigen Personen, die überwiegend Körperverletzungsdelikte begangen haben.
Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit zur Analyse der steigenden Unterbringungen
Bereits im Jahr 2023 hat Baden-Württemberg das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium eine bundesweite Kommission, die die Hintergründe des markanten Zuweisungsanstiegs in den Maßregelvollzug vertieft analysiert und Vorschläge für mögliche notwendige gesetzliche sowie versorgungs- und rechtspolitische Maßnahmen erarbeitet. Dies wurde vom Bund nicht für zielführend erachtet und abgelehnt.
Maßregelvollzug seit Jahren überfüllt
Wie auch in anderen Bundesländern sind die für den Maßregelvollzug zuständigen Kliniken in Baden-Württemberg deutlich überbelegt.
Zum Jahresende 2022 waren 1.425 Personen untergebracht bei lediglich 1.320 vorgesehenen Plätzen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich 83 verurteilte Straftäter in Organisationshaft, die nach § 64 Strafgesetzbuch in einer Entzugsklinik untergebracht werden sollten und auf einen Platz warten mussten.
Aus dieser Organisationshaft mussten 2022 insgesamt 34 Menschen entlassen werden, weil es keine freien Therapieplätze gab. Die Organisationshaft ist die vorübergehende Freiheitsentziehung für einen Straftäter, wenn gegen ihn neben einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist.
Unterbringung verursacht enorme Kosten
Der durchschnittliche Tagessatz für die Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch
in einem Psychiatrischen Krankenhaus beläuft sich in Baden-Württemberg auf 380,97 Euro.
Bei 805 untergebrachten Personen ergeben sich Kosten von rund 300.oooo Euro pro Tag. Pro Jahr belaufen sich die Kosten auf rund 111 Millionen Euro für die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern in Baden-Württemberg.
Foto/Bild: © Zentrum für Psychiatrie Emmendingen
