Unter einem Vorwand in den Wald gelockt
Viel ist nicht bekannt über die grausame Tat. Die Behörden hüllen sich weitgehend in Schweigen und berufen sich auf die Persönlichkeitsrechte der Familie von Luise, aber auch der Persönlichkeitsrechte der kindlichen Täterinnen. Die Bild-Zeitung berichtete, dass die beiden Mädchen ihr Opfer unter einem Vorwand einer Überraschung in den Wald gelockt hätten. Zuerst sollen die beiden Mädchen versucht haben, Luise zu erwürgen, was misslang. Dann soll ein Mädchen über 70 Mal auf Luise eingestochen haben, während das andere Mädchen sie festhielt.
Eine Strafverfolgung ist aufgrund des kindlichen Alters der beiden Täterinnen nicht möglich. In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit erst ab 14 Jahren. Deshalb konnte keine Anklage gegen die beiden Mädchen wegen der Tötung von Luise erfolgen. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Mädchen wurde bereits im Herbst 2023 durch die Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt. Einzig übrig blieb die Betreuung der beiden Täterinnen durch das Jugendamt.
Nachfrage beim Landrat ergibt wenig neue Information
Ein Jahr nach der Tat gab es in verschiedenen Zeitungen noch Berichte über die Tat. Damals erfuhr man, dass die Familie eines Mädchens zusammen mit der Tochter aus Deutschland auswandern wollte, was jedoch durch ein Familiengericht untersagt wurde. Weiter wurde berichtet, dass ein Mädchen bereits unter neuer Identität eine öffentliche Schule im Bundesgebiet besuchen würde. Das andere Mädchen sei noch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Ferner wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass die Eltern von Luise die beiden Täterinnen wegen Zahlung eines Schmerzensgeld verklagen wollten.
Wir haben anlässlich des zweiten Jahrestag des schrecklichen Verbrechens beim zuständigen Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein nachgefragt. Wir wollten wissen, ob beide Mädchen wieder bei den Eltern leben oder sie noch in Einrichtungen untergebracht sind. Außerdem fragten wir, ob beide Mädchen zwischenzeitlich wieder öffentliche Schulen besuchen. Ferner wollten wir wissen, ob die Eltern von Luise aktuell klagen.
Beide Täterinnen leben nicht zuhause
Man hält sich bedeckt in der Antwort auf unsere Fragen und begründet dies mit „dem Blick auf das Wohl der beiden betroffenen Mädchen“. Deswegen gibt das für die Betreuung der beiden Mädchen zuständige Kreisjugendamt auch keine neuen Informationen mehr heraus, so der Pressesprecher des Landkreises.
Korrigiert wird in der Antwort des Landkrieses die Berichterstattung aus dem letzten Jahr, wonach nur ein Mädchen noch in einer Einrichtung leben sollte. Richtig ist, dass beide Mädchen weiterhin nicht im elterlichen Haushalt leben und nach wie vor vom Jugendamt betreut werden.
Ob die Mädchen zwischenzeitlich öffentliche Schulen besuchten, wollte man nicht beantworten.
Zivilprozess vor Landgericht Koblenz
Bereits vor einem Jahr wurde bekannt, dass die Eltern des Opfers die beiden minderjährigen Täterinnen auf Schmerzensgeld in Höhe von 160.000 Euro vor dem Landgericht Koblenz verklagen werden. Im Gegensatz zum Strafrecht können bereits Kinder, die älter als sieben Jahre sind, für unerlaubte Handlungen zivilrechtlich haftbar gemacht werden.
Der Pressesprecher des Landkreises Siegen-Wittgenstein bestätigte auf Nachfrage von Aktuell Informiert, dass aktuell vor dem Landgericht Koblenz der Zivilprozess in Sachen der Klage auf Schmerzensgeld läuft. Es ist nicht bekannt, wann mit einem Urteil zu rechnen ist und ob darüber die Öffentlichkeit informiert wird.

Wir fragen jedes Jahr nach
Wir werden künftig jedes Jahr anlässlich des Jahrestags des schrecklichen Verbrechens an der 12-jährigen Luise nachfragen, ob es Neuigkeiten zum Aufenthalt der Täterinnen gibt. Bei allem Verständnis bezüglich der Persönlichkeitsrechte der Täterinnen steht dem auch das Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber, in dem Fall besonders das Sicherheitsinteresse von Kindern und Jugendlichen, die möglicherweise mit den Täterinnen eine Schule besuchen, ohne davon zu wissen. Eine Garantie, dass die beiden Mädchen nicht erneut straffällig werden, kann es nicht geben.
