Vergewaltigung auf dem Spielplatz
Zur Vergewaltigung soll es in der Neujahrsnacht gegen 4.15 Uhr auf einem Spielplatz in der Kettelerstrasse gekommen sein.
Bei dem Opfer handelt es sich um eine 52-jährige Frau, die sich auf dem Nachhauseweg befand und dabei den Spielplatz durchqueren wollte.
Laut Angaben der Polizei soll der Unbekannte sie dort angegriffen haben. Nach der Tat flüchtete er.
Auf Nachfrage teilte uns die Staatsanwaltschaft mit, dass der Täter die Frau von hinten angegriffen und zu Boden gebracht hat.
Bei der Straftat handelt es sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft um eine vollendete Vergewaltigung.
Täterbeschreibung und Bitte um Zeugenhinweise
Der Täter wird von der Geschädigten wie folgt beschrieben: Circa 30 Jahre alt, etwa 1,70 Meter groß und schlank. Der Mann hatte ein rundes Gesicht, keinen Bart und war dunkelhäutig. Der Flüchtige trug dunkle Kleidung.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen und bittet um Mithilfe:

- Hat jemand am 1. Januar, um circa 4.00 bis 5.00 Uhr, am oder um den Spielplatz in der Kettelerstrasse auffällige Wahrnehmungen gemacht?
- Hat jemand einen Mann mit dieser Beschreibung zur fraglichen Zeit dort weglaufen oder wegrennen sehen?
- Hat sich jemand um die genannte Uhrzeit auf dem Spielplatz aufgehalten und verdächtige Beobachtungen gemacht?
- Wer erkennt die Person auf dem Phantombild?
- Hinweise in diesem Zusammenhang werden erbeten an die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 10) unter der Rufnummer 06252/7060.
Späte Veröffentlichung erfolgte aus Rücksicht auf das Opfer
Auf Nachfrage von Aktuell Informiert, warum die Öffentlichkeit erst rund 5 Wochen nach dem Verbrechen informiert wird, teilt das Polizeipräsidium mit, dass von einer Pressemeldung direkt nach der Tat mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte des Opfers und aus Gründen des Opferschutzes zuerst abgesehen wurde.
Die Vergewaltigung wurde am 1. Januar 2025 zur Anzeige gebracht. Wie die Polizei weiter mitteilt, gaben zuerst Angehörige des Opfers den Hinweis an die Polizei. Die 52-jährige Frau war zur ärztlichen Untersuchung in einem Krankenhaus.
Laut der Staatsanwaltschaft Darmstadt war eine frühere Veröffentlichung des Phantombilds aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, da diese erst erfolgen darf, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten erschöpft sind.
Es stellt sich die Frage, ob hier dem Schutz der Bevölkerung vor einem Vergewaltiger nicht mehr Gewicht eingeräumt werden sollte und die Öffentlichkeit direkt nach einer solchen Straftat im öffentlichen Raum informiert werden sollte. Denn solange der Verdächtige nicht gefasst wurde, kann niemand ausschließen, dass er nicht weitere, ähnlich gelagerte Taten begehen wird.
