Überblick Gewaltkriminalität in Stuttgart
Mit 1.522 Fällen von Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum bleiben die Zahlen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr mit 1.518 Fällen auf selbem Niveau. Zum Deliktbereich Gewaltkriminalität zählen Mord und Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall, Raub und räuberische Erpressung, schwere und gefährliche Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge sowie Geiselnahme und Menschenraub.
Im Jahr 2024 kam es in Stuttgart zu 20 versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten im öffentlichen Raum. Hiervon wurden 4 Taten als Mord und 16 Taten als Totschlag gewertet. Weiterhin kam es zu 16 Vergewaltigungen, 436 Raubdelikten und insgesamt 1.049 schweren und gefährlichen Körperverletzungen.
Messerangriffe im öffentlichen Raum stark angestiegen
Im Jahr 2024 kam es in Stuttgart zu 165 Messerangriffen im öffentlichen Raum. Im Vergleich zum Vorjahr mit 117 Messerangriffen ist das ein Anstieg von 41 Prozent. Größter Anteil der Fälle sind Bedrohungen mit 32,7 Prozent, gefolgt von schweren und gefährlichen Körperverletzungen mit 30,3 Prozent und Raubdelikten mit anteilig 26,7 Prozent.
Als Messerangriff wird eine Tat dann gezählt, wenn ein Angriff gegen eine Person unmittelbar angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers wird nicht als Messerangriff gezählt.
Viele Messerangriffe in Messerverbotszonen
Immer wieder wird die Frage diskutiert, ob die Errichtung von Messerverbotszonen in Innenstädten tatsächlich die Sicherheit erhöhen. In Stuttgart kann man das anhand der veröffentlichten Zahlen zumindest in Frage stellen. So kam es in den Waffen- und Messerverbotszonen in Stuttgart zu insgesamt 56 Messerangriffen. Ausgehend von der Gesamtanzahl von 165 Fällen, ereigneten sich also 34 Prozent der Angriffe in den Verbotszonen. Insgesamt kam es im Jahr 2024 zu 92 Verstößen gegen die Waffen- und Messerverbotszone.
Sechzig Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer
Im Deliktbereich Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum konnten insgesamt 1.330 Tatverdächtige (TV) ermittelt werden. Hiervon waren 537 deutsche Staatsbürger, was einem Anteil von rund 40,4 Prozent entspricht. Damit sind mit 793 Tatverdächtigen 59,6 Prozent Nichtdeutsche. Am stärksten vertreten sind dabei Syrer mit 119 TV, Türken mit 78 TV und Eritreer mit 50 Tatverdächtigen.
Asylbewerber und Flüchtlinge, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik als Zuwanderer zusammengefasst werden, sind besonders stark unter den Tatverdächtigen vertreten. Mit 204 TV stellen sie damit unter den 793 nichtdeutschen Tatverdächtigen einen Anteil von rund 25,7 Prozent und einen Anteil an allen TV von rund 15,3 Prozent. 53 tatverdächtige Asylbewerber und Flüchtlinge sind mit einer Duldung registriert und damit ausreisepflichtig.
Auch bei Messerangriffen stellen nichtdeutsche Tatverdächtige die Mehrheit
Im Deliktbereich Messerangriff im öffentlichen Raum konnten insgesamt 142 Tatverdächtige ermittelt werden. Auch hier stellen Ausländer dabei die Mehrheit mit 76 Tatverdächtigen, was einem Anteil an allen TV von 53,5 Prozent entspricht. Am häufigsten sind hier Syrer mit 19 TV und Türken mit 12 TV vertreten. 66 Tatverdächtige sind deutsche Staatsbürger, die damit einen Anteil von 46,5 Prozent an allen TV stellen.
Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen befinden sich 20 Asylbewerber und Flüchtlinge. Zuwanderer stellen damit einen Anteil von 26,3 Prozent aller nichtdeutschen TV und einen Anteil von 14,1 Prozent aller Tatverdächtigen.
Bei den Opfern von Gewaltkriminalität sind Deutsche in der Mehrheit
Während sie bei den Tatverdächtigen im Deliktbereich Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum die Minderheit sind, stellen die Deutschen bei den Opfern wiederum die Mehrheit. Insgesamt wurden in diesem Deliktbereich 1.948 Opfer erfasst.
Hierunter sind 1.069 deutsche Staatsbürger registriert, was einem Anteil von 54,9 Prozent entspricht. 879 nichtdeutsche Opfer wurden erfasst, die damit einen Anteil von 45,1 aller registrieren Opfer stellen. Hierunter sind 109 Syrer und 92 Türken. 149 Opfer sind als Asylbewerber oder Flüchtling registriert, davon sind 33 Personen im Besitz einer Duldung.
Mehr als die Hälfte der Opfer von Messerangriffen sind Ausländer
Bei Messerangriffen im öffentlichen Raum wurden insgesamt 213 Opfer erfasst. Hiervon waren 102 deutsche Staatsbürger, die damit einen Anteil von 47,9 Prozent aller erfassten Opfer stellen. 111 Opfer sind Nichtdeutsche, was einem Anteil von 52,1 Prozent aller erfassten Opfer entspricht. Hierunter waren Syrer (20) und Türken (16) am häufigsten vertreten. 17 Opfer sind als Asylbewerber/Flüchtling registriert, von denen vier Opfer mit einer Duldung erfasst sind.
Zusammenfassung
Wie die Antwort der Landesregierung BW auf die Anfrage der FDP zeigt, kam es also im öffentlichen Raum in der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2024 im Durchschnitt zu vier Gewaltdelikten pro Tag, rund drei schweren oder gefährlichen Körperverletzungen und einem Raubdelikt. Außerdem kam es im Durchschnitt jeden zweiten Tag zu einem Messerangriff im öffentlichen Raum. Die Mehrheit aller Tatverdächtigen sind dabei Nichtdeutsche.
Quelle: Drucksache 17 / 8875 Landesregierung BW

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat dafür KEINE Zeit, deren Priorität liegt darin, die Menschen zu verfolgen, die ihre Meinung sagen! Um es genauer zu sagen, diejenigen, die denen ihre üppigen Beamtengehälter und Alterspensionen über Jahrzehnte mit erwirtschaften und bezahlen. So geht das in einer Diktatur, mit einer politisch gesteuerten Justiz eben zu. Die setzen ihre Prioritäten anders!