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Zwei Angriffe auf Zufallsopfer in Bochum – beide Täter schuldunfähig? Ein Opfer überlebte den Angriff nicht

Im vergangenen Jahr gab es zwei brutale Angriffe auf Zufallsopfer im öffentlichen Raum. Ein Opfer verstarb Tage später wegen der schweren Verletzungen im Krankenhaus. Das zweite Opfer wurde schwer verletzt, überlebte aber glücklicherweise den Angriff. Beide Taten eint, dass die Täter wohl nicht bestraft werden.
Zwei Angriffe auf Zufallsopfer in Bochum – beide Täter schuldunfähig? Ein Opfer überlebte den Angriff nicht

Inhalt

Schlafenden Obdachlosen totgeschlagen – Prozess Anfang Januar gestartet

Im 26. Juli 2024 griff ein 21-jähriger Mann im Bochumer Hauptbahnhof einen schlafenden Obdachlosen an.
Der 38-jährige rumänische Staatsbürger Silvio M. schlief in der Nähe der Gepäckaufbewahrung auf dem Boden.
Laut Anklage soll der damals 21-jährige Nigerianer den Rumänen angesprochen und dann massiv auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Das Opfer hatte keine Chance. Aufgrund seiner schweren Verletzungen starb Silvio M. Tage später in einer Klinik.

Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Bochum

Aktuell läuft der Prozess gegen mittlerweile 22 Jahre alte Angeklagten vor dem Landgericht Bochum.
Ihm wird Mord vorgeworfen, jedoch hat der Angeklagte keine Strafe zu erwarten. Aufgrund eines Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit des Angeklagten aus, und hat deswegen ein Sicherungsverfahren beantragt. Ziel ist die Unterbringung in einer forensisch psychiatrischen Klinik.

Vor Gericht schilderte der Angeklagte, was aus seiner Sicht an diesem Tag  passiert ist. Er gibt an, von seiner Psychose gewusst zu haben, was er aber nicht wahrhaben wollte. In den Wochen vor der Tat sei er nicht zuhause gewesen und habe auch keine Medikamente mehr genommen. Dafür habe er gekifft und getrunken und sei an diesem Abend „komplett aus der Spur“ gewesen. Als er Silvio M. am Boden liegen sah, habe er erst Panik bekommen, die sich in Wut gewandelt hätte. Er selbst will sich aber nur an drei Schläge erinnern. Dann habe er gedacht: „Der ist jetzt k.o.“

Das Video aus einer Überwachungskamera zeigt jedoch das brutale Ausmaß an Gewalt, der das Opfer ausgesetzt war. Immer wieder schlägt und tritt der Nigerianer auf den am Boden liegen Mann wie von Sinnen ein, auch und vor allem gegen den Kopf. Auf die grausamen Bilder hin behauptet der Angeklagte, dass er das nicht gewesen sei. „Das ist Fake,. Das war nicht ich, das kann nicht wahr sein.“

Mit einem Urteil, oder vielmehr einem Freispruch und der Anordnung der Unterbringung im Maßregelvollzug ist in den nächsten zwei Wochen zu rechnen. Das Opfer wurde in seiner Heimat Rumänien beigesetzt. Eine private Initiative aus Bochum hatte Spenden für die Kosten der Beerdigung gesammelt.

Mann auf offener Straße mit Messer angegriffen

Am 12. November 2024 ereignete sich eine Tat, die Parallelen zum Mord an Silvio M. aufweist. Beide Angriffe eint, dass sie im öffentlichen Raum stattfanden und Täter und Opfer sich zuvor nicht kannten. Bei beiden Taten konnte offiziell kein Motiv ermittelt werden. Und beide Taten haben wohl auch gemein, dass die Täter nicht bestraft werden.

Es war gegen 4.20 Uhr als ein 41-jähriger Mann eine Straße in Bochum überquerte. In diesem Moment griff ihn ein Mann von hinten an und fügte ihm mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen zu. Der Täter konnte zuerst unerkannt flüchten. Durch Auswertung von Überwachungskameras und DNA-Spuren am Tatmesser, welches am Tatort zurückgelassen wurde, konnte der Angreifer jedoch schnell identifiziert und festgenommen werden. Zuerst wurde gegen den 31-jährigen Mann mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit die Untersuchungshaft angeordnet. Nach ein paar Tagen wurde er jedoch vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Täter mehrfach vorbestraft – Details will Landesregierung NRW nicht nennen

Wie eine Antwort der Landesregierung NRW auf eine kleine Anfrage der AfD zeigt, ist der Messerangreifer mehrfach vorbestraft. Eine detaillierte Aufstellung aller rechtskräftigen Vorstrafen will die Landesregierung aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes des Beschuldigten insbesondere im Hinblick auf das Resozialisierungsangebot nicht nennen. Angegeben wird lediglich, dass der Beschuldigte unter anderem wegen Diebstahls und schwerer räuberischer Erpressung vorbestraft ist.

Die Liste der Fälle, in denen die Polizei gegen den Tatverdächtigen bereits ermittelte, ist lang und zeigt ein ungeheures Ausmaß.
Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • In einem Fall wegen Mordes
  • In einem Fall wegen sexueller Nötigung / Vergewaltigung
  • In sechs Fällen wegen Raubdelikte
  • In vier Fällen wegen vorsätzlich einfacher Körperverletzung
  • In vier Fällen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • In zwölf Fällen wegen Diebstahls
  • In einem Fall wegen Erpressung
  • In drei Fällen wegen Hausfriedensbruch
  • In einem Fall wegen Hehlerei
  • In sechs Fällen wegen Unterschlagung
  • In einem Fall wegen Verletzung des Briefgeheimnisses
  • In einem Fall wegen Nötigung
  • In einem Fall wegen Sachbeschädigung
  • In einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
  • In einem Fall wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr
  • in zwei Fällen wegen Bedrohung
  • in drei Fällen wegen Beförderungserschleichung
  • in zwei Fällen wegen Beleidigung

Anzeichen einer psychischen Erkrankung beim Messerangreifer

Auch dieser Täter soll psychisch krank sein. Es gäbe deutliche Hinweise dafür, laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum. Diese führt ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gegen den 31-jährigen Mann. Er befindet sich in einer psychiatrischen Klinik, wo ein Gutachten zu seiner Schuldfähigkeit gemacht wird. Wann der Prozess, aller Voraussicht nach wieder ein Sicherungsverfahren, gegen den 31-jährigen Tatverdächtigen losgeht, ist noch nicht bekannt.

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