Festnahme in Baden-Württemberg
Am 17. September 2025 erfolgte in Singen (Baden-Württemberg) die Verhaftung der beiden syrischen Staatsangehörigen Ibrahim Al I. und Oasama A. Den beiden Tatverdächtigen wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen gegen Personen und Mord vorgeworfen. Ibrahim Al I. soll zur Tatzeit Heranwachsender gewesen sein, weswegen bei ihm das Jugendstrafrecht Anwendung finden soll.
Mord und Beteiligung an Hinrichtungen
Im Frühjahr 2014 sollen sich die beiden Tatverdächtigen in der ostsyrischen Stadt Muhasan, die derzeit von der FSA (Freie Syrische Armee) kontrolliert wurde, der Terrorvereinigung “Islamischer Staat” (IS) angeschlossen haben. Auch an Kampfhandlungen sollen sich sich beteiligt haben. Mitte Juni sollen im Zuge der Übernahme der Stadt durch den IS sechs Kämpfer der FSA festgenommen worden sein. Die Gefangenen wurden zunächst in einem Haus des IS-Geheimdienstes festgehalten und dort vom IS zum Tode verurteilt.
Am 19. Juni 2014 brachten die beiden Beschuldigten zusammen mit weiteren Mitgliedern des IS die Gefangenen zu dem Ort, an dem die Hinrichtung vollzogen wurde und bewachten diese, bis zu ihrer Erschießung. Oasama A. soll selbst einen Gefangenen erschossen haben.
Die Tatverdächtigen wurden nach ihrer Verhaftung dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser eröffnetet ihnen die Haftbefehle und ordnete Untersuchungshaft an.
Fragen nach Einreise und Aufenthaltsstatus werden nicht beantwortet
Terroristen, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen? Ich fragte nach und wollte wissen, wann die beiden Tatverdächtigen nach Deutschland einreisten, wann Asylantrag gestellt wurde und wie über die Anträge entschieden wurde. Außerdem fragten wir nach dem aktuellen Aufenthaltsstatus.
Die Antwort der Pressestelle des Generalbundesanwalts ist nichtssagend und frustrierend. Vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsschutzes möchte man keine Auskünfte zu “individuellen Lebensumständen” von Beschuldigten geben. Man sollte annehmen, dass die Bürger von Deutschland ein Recht darauf haben, zu erfahren, seit wann sich Terroristen im Land aufhalten, die offensichtlich getarnt als Asylbewerber einreisten. Zumal die Wahrscheinlichkeit, dass der deutsche Steuerzahler deren Dasein finanziert hat, sehr hoch ist. Die Realität sieht jedoch leider anders aus.
