Susanna Feldmann
Susanna verschwand am 22.05.2018. Ihre Leiche fand man erst am 06.Juni 2018, nach einem Hinweis eines anderen Asylbewerbers, der später selbst wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung eines 11-jährigen Mädchens, zusammen mit Susannas Mörder verurteilt wurde.
Mörder kam als Asylbewerber nach Deutschland
Der Mörder von Susanna ist der damals 21 jährige Ali Bashar. Bashar kam im Oktober 2015 mit seiner Familie unter dem Deckmantel Asyl nach Deutschland.
Die Familie log bereits bei der Einreise, als sie angaben, keine Ausweisdokumente zu besitzen. Zudem nannten sie einen falschen Familiennamen.
Die im September 2016 gestellten Asylanträge für die Eltern und ihre 8 Kinder wurden im Dezember 2016 mit Ausnahme von einem Kind, alle abgelehnt, auch der Asylantrag des Mörders von Susanna. Gegen die Ablehnung reichte die Familie über einen Anwalt im Sommer 2017 Klage ohne Begründung ein. Der Verpflichtung, spätestens innerhalb 4 Wochen nach Antragstellung eine Begründung nachzureichen, ist die Familie nie nachgekommen. Unser Gesetz gibt vor, dass dann die Klage abgewiesen werden und die Ausreise angeordnet werden muss. Dies ist aber nicht geschehen, das Verwaltungsgericht blieb untätig und der Mörder von Susanna konnte weiter hier bleiben.
Westliche Mädchen sind Schlampen
Bashar besuchte in Wiesbaden ein paar Wochen einen Deutschkurs und arbeitete rund zwei Wochen als Küchenhilfe. Sowohl den Kurs als auch die Arbeitsstelle brach er schnell wieder ab, da er keine Lust mehr auf einen geregelten Tagesablauf hatte.
Das Tun des Irakers beschränkte sich vor dem Mord an Susanna auf Ausschlafen um anschließend in der Stadt Zeit zu verbringen und Alkohol zu trinken. Besonderes Interesse hatte er an jungen Mädchen. Besonders im Internet versuchte er ständig, Kontakt zu 12 bis 16 jährigen Mädchen zu knüpfen. Irgendwann begann er, Interesse an Susanna zu zeigen.
Bashar hatte mehrere Beziehungen zu jungen Mädchen. So hatte er vor dem Mord an Susanna gleichzeitig Beziehungen zu zwei damals 16-jährigen Mädchen. Wobei er die westliche Lebensweise von Frauen vollumfänglich ablehnte und westliche Mädchen und Frauen als Schlampen betrachtete, denen man keinen Respekt entgegenbringen müsse und die Männern wie ihm gefügig zu sein hatten.
Rund drei Wochen vor der Tat bedrängte Bashar die 14-jährige Susanna schon einmal. Ab dem Moment hatte das Mädchen Angst vor dem 21-jährigen und versuchte, ihm aus dem Weg zu gehen. Jugendliche Zeugen sagten später aus, dass Bashar ein gesteigertes sexuelles Interesse an Susanna gehabt hätte.
Weitere Straftaten vor dem Mord
Der Mord an Susanna kam nicht aus dem Nichts. Vielmehr wurde Bashar bereits vor der Tat mehrfach straffällig. Im April und Mai 2018 vergewaltigte er zusammen mit einem damals 14-jährigen Afghanen, der in der selben Asylunterkunft lebte, mehrfach ein 11-jähriges deutsches Mädchen. Bei dem 14-Jährigen Mansoor Q. handelt es sich um den Jugendlichen, welcher der Polizei über den Mord an Susanna berichtet hatte. Aber auch mit seinem jüngeren Bruder, der damals 12 Jahre alt war, vergewaltigte Bashar die 11-Jährige.
Für die Vergewaltigungen wurde Ali B. in einem separaten Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden im Oktober 2019 zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte nach dem Urteil im Mordprozess, wo das Landgericht eine lebenslange Haftstrafe verhängte. Der 14-Jähriger Mittäter Mansoor Q. erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der zur Tatzeit 12-jährige und damit strafunmündige Bruder von Ali B. kam straffrei davon.
Rund drei Wochen vor dem Mord an Susanna beging Ali B. eine weitere schwere Gewalttat im öffentlichen Raum. Zusammen mit einem bis heute unbekannten Mittäter griff er Ende April in einem Wiesbadener Park einen damals 21-jährigen Mann an, der alleine unterwegs war. Mit dem Ziel, ihn auszurauben, hielt Bashar dem jungen Mann ein Messer an den Hals, würgte ihn bis er keine Luft mehr bekam und schlug ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Anschließend zogen Bashar und der Mittäter den jungen Mann in ein Gebüsch, wo Bashar ihm erneut das Messer an den Hals hielt und ihm drohte, ihn zu vergewaltigen. Mit den Worten “Ich ficke dich jetzt” zog Bashar ihm Schuhe und Hose aus, während er ihm immer noch das Messer an die Kehle hielt. In Todesangst wehrte sich der 21-Jährige, trat mit den Beinen nach Ali B. und konnte anschließend wegrennen. In Panik klingelte er an einem Haus und bat um Hilfe. Die Bewohner riefen die Polizei. Zwei Tage musste der 21-Jährige im Krankenhaus versorgt werden. Für den Raub und die gefährliche Körperverletzung wurde Ali B. im Mordprozess zu einer weiteren Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Tatnacht
In der Nacht auf den 23. Mai 2018 lockte der Iraker Susanna auf einen nicht einsehbaren Feld- und Wiesenbereich in einem Wiesbadener Stadtteil zwischen einem Bach und dort entlang führenden Bahngleisen. Unter Ausnutzung der Abgeschiedenheit des Ortes und seiner körperlichen Überlegenheit vergewaltigte er dort das 14 Jahre alte Mädchen. Ihm war dabei klar, dass Susanna bewusst war, in welch hilflosen Situation sie sich befand. Aus Rücksicht auf die Angehörigen wird an dieser Stelle auf eine detaillierte Beschreibung der Tat verzichtet.
Nachdem er von Susanna abgelassen hatte, sagte das Mädchen ihm, dass sie ihn anzeigen werde. Um das zu verhindern, packte Bashar Susanna von hinten, legte den Arm um ihren Hals und erwürgte sie. Susanna hatte keine Chance. Anschließend verscharrte er Susannas Leiche in einem Loch, rund zwanzig Zentimeter tief in der Nähe der Bahngleise. Es sollten noch mehrere Tage vergehen, bis man Susanna fand.
“Nur ein Mädchen getötet”
Bashar klaute das Handy von Susanna und schickte in den nächsten Tagen mehrere Nachrichten an ihre Mama, um das Verbrechen zu vertuschen. Er selbst hatte jedoch keinerlei schlechtes Gewissen. Im Gespräch mit der Psychiaterin erklärte er, dass er “Scheiße gebaut”, aber er “nur ein Mädchen getötet” hätte. Gegenüber anderen Jugendlichen gestand er die Tat und erklärte, er hätte eine “Schlampe” getötet.
Flucht in den Irak und Rückholung nach Deutschland
Nach der Tat floh Bashar gemeinsam mit seiner Familie per Flugzeug in den Irak. Für die für den Flug nötigen Papiere legten sie beim irakischen Konsulat Ausweispapiere vor, obwohl sie den deutschen Behörden gegenüber angaben, keine Papiere zu besitzen. Geld für den Flug von 10 Personen war auch vorhanden. Am 8. Juni wurde Ali Bashar in seiner Heimatstadt verhaftet. Es war Dieter Romann persönlich, Präsident des Bundespolizeipräsidiums, der den Mörder von Susanna nach Deutschland holte, wofür er und die eingesetzten Beamten dann mehrere Strafanzeigen wegen angeblicher Freiheitsberaubung kassierte und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Verfahren wurden später eingestellt. Auf die Rückholung angesprochen, erklärte Romann: „Diesen außergewöhnlichen Einsatz der Bundespolizei in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den kurdischen Sicherheitsbehörden sind wir auch der Mutter des toten Kindes schuldig.“
Lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld
Bashar wurde am 10. Juli 2019 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Außerdem wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Eine vom Gericht beauftragte forensische Sachverständige kam nach Begutachtung von Bashar zum Ergebnis, dass dieser eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen aufweise, welche sich allerdings nicht auf seine Wahrnehmungsfähigkeit und seine Fähigkeit zur Kontrolle seines Handelns zur Tatzeit ausgewirkt hat. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit waren zum Tatzeitpunkt vollständig erhalten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Gericht bei allen Taten zugunsten des Angeklagten wertete, dass er als irakischer Staatsbürger in Deutschland einer besonderen Haftempfindlichkeit unterliegen würde.
Merkel antwortet Mutter nicht
Die Mama von Susanna schrieb später Merkel einen offenen Brief, den sie auf Facebook veröffentlichte und in dem sie ihr eine Mitschuld an Susannas Tod gab. Merkel hat auf diesen Brief nie geantwortet. Im Magazin “Spiegel” erschien zwei Tage nach Auffinden der Leiche von Susanna ein Kommentar, dass die damalige Bundeskanzlerin im Grundsatz eine richtige Flüchtlingspolitik betrieben habe und sie daher keine Mitverantwortung an Susannas Tod tragen würde, gleichzeitig aber wegen Fehler in der Folge dieser Politik Verantwortung für das Erstarken der AfD und den “Feinden der Demokratie” trage.
Festzuhalten ist auch: Susanna war Jüdin, was erst nach dem Mord bekannt wurde. Als das bekannt wurde, feierten nicht wenige Muslime in den Sozialen Medien den Mörder von Susanna, weil dieser eine “jüdische Schlampe” getötet habe.
Susanna könnte noch leben, wenn die Politik ihren Verpflichtungen dem Land und seinen Bürgern gegenüber nachgekommen wäre. Susanna könnte noch leben, hätte man Asylbewerber bis zur Überprüfung der Angaben zur Herkunft in überwachten Sammelunterkünften untergebracht und ihnen nicht gestattet, sich frei unter uns zu bewegen, selbst wenn sie ohne Ausweisdokumente hier ankamen.
Anfragen zum Verbleib der Familie werden geblockt
Im Mai 2025 stellte ich an das BAMF eine Anfrage und bat um Auskunft zum Verbleib der Familie Bashar nachdem sie gesammelt am 2. Juni 2018 in den Irak ausgeflogen war. Ich fragte daher an, ob sich die gesamte Familie oder – neben Bashar im Gefängnis – einzelne Familienmitglieder mittlerweile wieder in Deutschland aufhalten und wenn ja, welchen Aufenthaltsstatus diese besitzen.
Mit Antwort vom selben Tag wurde die Anfrage mit dem kurzen Satz: “Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zukommen lassen können, ob sich Personen in Deutschland aufhalten oder nicht”, geblockt.
Meinen darauf folgenden Einwand, dass Persönlichkeitsrechte oder datenschutzrechtliche Bestimmungen allenfalls bei Fragen nach dem konkreten Wohnort verletzt werden könnten und die Aufforderung an das BAMF die konkreten datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nennen, die eine Beantwortung meiner Anfrage verhindern, wurden von Seiten des BAMF ignoriert.


