Am 27. Dezember 2017 wurde die 15 Jahre alte Mia V. in einem DM – Drogeriemarkt in Kandel von ihrem Ex-Freund Abdul D. erstochen. Der Täter kam 2016 unter Angabe einer falschen Identität als Asylbewerber nach Deutschland. Er gab an, aus Afghanistan zu stammen und am 1. Januar 2002 geboren zu sein.
Mia und ihre Eltern zeigten ihren späteren Mörder mehrfach an. Das alles half nichts. Mia konnte nicht geschützt werden. Ein Stich ins Herz war tödlich. Der Täter wurde später vom Landgericht Landau wegen Mordes und Körperverletzung zu einer Jugendhaftstrafe von 8,5 Jahren verurteilt. Er brachte sich 2019 in seiner Zelle um.
Einreise des Täters nach Deutschland und Asylantrag
Nach seiner Einreise im April 2016 beantragte der spätere Mörder von Mia Asyl. Er erklärte, dass er afghanischer Staatsbürger sei. In Frankfurt am Main wurde er erstmals registriert und als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft. Zuständig war das Jugendamt Germersheim. Abdul D. lebte zunächst in einer Jugendhilfeeinrichtung in Wörth am Rhein. Obwohl es dort auch eine Gesamtschule gibt, besuchte der Täter die Gesamtschule in Kandel. Später wird er dann in einer Wohngruppe in Neustadt an der Weinstraße untergebracht. Trotz der großen Entfernung von 34 Kilometer zu seiner Wohngruppe besuchte er weiterhin die Gesamtschule in Kandel.
Asylantrag wird abgelehnt
Im Februar 2017 wird sein Asylantrag abgelehnt. Er erhielt auch keinen anderweitigen Schutzstatus.
Einzig aufgrund seiner Angabe, minderjährig zu sein, erfolgte keine Abschiebung.
Ereignisse vor der Tat
Mia und ihr späterer Mörder waren über mehrere Monate ein Paar. Auch die Eltern von Mia wussten über die Beziehung Bescheid und versuchten, den Afghanen zu unterstützen.
“Wir haben ihn aufgenommen wie einen Sohn. Er hatte doch sonst niemanden”, erklärte der Vater von Mia, später gegenüber der Bild-Zeitung. Die Eltern wollten eigentlich nur helfen, offen sein und Menschlichkeit zeigen.
Anfang Dezember 2017 trennte sich die 15 jährige Mia von dem Afghanen. Die Trennung wollte Abdul jedoch nicht akzeptieren. Ab dem Moment bedrohte er das Mädchen mehrfach und versuchte, sie mittels Nacktbilder zu erpressen, auch über Social Media. Es kam in der Zeit auch zu Telefonaten mit dem Vater von Mia, in denen Abdul drohte, Mia aufzulauern und sie abzupassen.
Freundinnen von Mia erzählten nach dem Mord der Bild-Zeitung, dass Abdul immer “so eifersüchtig und fies” gewesen sei.
Abdul D. war zudem in der Schule aufgefallen, weil er einen Mitschüler mit der Faust geschlagen haben soll, da er sich von ihm beleidigt gefühlt habe. Wegen dieser Tat galt er bereits als polizeibekannt.
Mia und Vater erstatten Strafanzeigen
Am 15. Dezember 2017 erstattete zuerst Mia selbst bei der Polizei in Wörth Strafanzeige gegen Abdul D. wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung. Zwei Tage später folgte eine weitere Strafanzeige gegen den Afghanen durch den Vater von Mia.
Am 18. Dezember suchten zwei Polizeibeamte den Täter in der Gesamtschule in Kandel auf und verwarnten ihn wegen dieser Strafanzeigen im Beisein von zwei seiner Betreuerinnen. Da Abdul D. zudem mehrere schriftliche Vorladungen der Polizei ignorierte, wurde er am Tattag erneut von Polizeibeamten aufgesucht und sodann vorgeladen.
Tatablauf
Mia ging am Nachmittag des 27. Dezember 2017 mit zwei Freunden nach Kandel. Ihrem späteren Mörder Abdul D. begegnete sie kurze Zeit vor der Tat am Bahnhof. Anschließend ging Mia mit den beiden anderen Jugendlichen in einen Supermarkt. Der Täter folgte der Gruppe und kaufte dort auch das spätere Tatmesser, ein 20 Zentimeter langes Brotmesser.
Dann verfolgte der Afghane das Mädchen weiter in einen DM-Drogeriemarkt. Gegen 15.20 Uhr hat er dann ohne Vorwarnung auf das arglose Opfer mehrfach eingestochen. Einer der Messerstiche traf das Herz und war tödlich. Mia starb kurze Zeit später in einem Krankenhaus.
Kunden und Mitarbeiter des Drogeriemarktes hielten den Messerangreifer fest, bis die Polizei eintraf. Sie sagten später im Prozess aus, dass Abdul D. teilnahmslos gewirkt habe. Zuerst wurde der Afghane wegen des dringenden Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Später bewertete die Staatsanwaltschaft Landau wegen der Heimtücke die Tat als Mord.
Prozess und Urteil
Da es keine gesicherten Erkenntnisse über das Alter von Abdul D. gab und die Behörden sich bis dato auf seine Angaben beim Asylantrag verlassen haben, gab die Staatsanwaltschaft Landau am 15. Januar 2018 ein medizinisches Gutachten zur Bestimmung des Alters des Täters in Auftrag.
Laut diesem Gutachten war der Täter zum Tatzeitpunkt wahrscheinlich 20 Jahre alt, höchstens 21 Jahre, aber mindestens 17,5 Jahre alt. Das Landgericht Landau ging daher nach dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” davon aus, dass der Täter zur Tatzeit noch minderjährig gewesen sei.
Somit fand der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Landau statt. Am 3. September 2018 wurde Abdul D. wegen Mordes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Täter beging in Zelle Selbstmord
In der Nacht vom 9. auf den 10. Oktober 2019 erhängte sich Abdul D. in seiner Zelle. Mitarbeiter der Jugendstrafanstalt Schifferstadt fanden ihn gegen 6 Uhr morgens. Er hatte sich mit Hilfe eines T-Shirts und Schnürsenkel aus seinen Schuhen erhängt.
Monatelang Proteste und Demonstrationen in Kandel
Nach dem Mord an Mia kam es monatelang zu Demonstrationen und Protesten von verschiedenen Organisationen in Kandel. Auch Jahre später ist der Mord an Mia ein Ereignis, dass die Bürger von Kandel aufwühlt und teilweise auch spaltet.
Diskussion um Altersfeststellung
Der Mord an Mia V. löste deutschlandweit eine Debatte über eine nötige Altersfeststellung bei vermeintlich minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen aus. Der damalige Innenminister von Bayern, Joachim Herrmann (CSU) forderte eine strikte Regelung für eine medizinische Altersüberprüfung von allen ankommenden Asylbewerbern, die nicht klar als Kinder erkennbar sind. Viele CDU Politiker gaben ihm recht.
Die Bundesärztekammer lehnte Altersfeststellungen hingegen ab. Der damalige Präsident der Bundesärztekammer , Frank Ulrich Montgomery, erklärte, dass die Untersuchungen ungenau, aufwändig und teuer seien. Außerdem sei das ein Eingriff in das Menschenwohl, so Montgomery und Röntgen ohne medizinische Indikation wäre ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Die deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin warf der Bundesärztekammer vor, dass die Vorwürfe rational nicht nachvollziehbar seien.
Diskussion zwischen Polizei und Jugendamt
Nach dem Mord an Mia entbrannte eine Diskussion, ob Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes die Eltern warnen hätten müssen, und ob die Tat dadurch vielleicht hätte verhindert werden können. Darüber kam es zu teils heftigen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Landratsamt Germersheim und der Polizei Ludwigshafen.
Denn wie aus den Akten der Polizei hervorgeht, war das Jugendamt offenbar vor dem Mord umfassender über die vorausgegangenen Bedrohungen von Addul D. gegenüber Mia informiert.
So erklärte der Vizechef des Polizeipräsidiums in Ludwigshafen gegenüber der Zeitung Rheinpfalz, dass der Vormund des Afghanen über die Drohungen am 18. Dezember informiert worden sei.
Gegenüber der FAZ verteidigte der damalige Landrat Fritz Brechtel die Arbeit der Mitarbeiter des Jugendamts. Der Täter sei von den Mitarbeitern engmaschig betreut und gefördert worden, führte er aus. Es sei auch zeitnah reagiert worden. Die Polizei habe die ihr bekannten Drohungen des späteren Täters als sehr niedrigschwellig eingestuft, weswegen niemand eine derartige Eskalation voraussehen könnte. Es hätte zu keinem Zeitpunkt Indizien dafür gegeben, dass das Leben von Mia konkret bedroht sei.
Die Polizei führte in verschiedenen Pressemitteilungen aus, dass die Jugendamtsmitarbeiter am 17., 18. und 19. Dezember in Telefongesprächen über die Drohungen von Adul D. informiert worden seien. Als die Polizei Abdul D. am 18. Dezember in der Schule aufsuchte, seien zudem zwei Betreuerinnen aus der Wohngruppe von ihm dabei gewesen. Es habe also Warnungen über die starken Verhaltensauffälligkeiten von Adul D. gegenüber dem Jugendamt gegeben.
Der Landrat Brechtel entgegnete, dass der Inhalt der Telefonate von den Mitarbeitern des Jugendamts anders ausgelegt würde. Zudem würde es keine körperliche Bedrohung eines Mädchens darstellen, wenn Fotos ins Netz gestellt würden. Fausthiebe gebe es auch unter deutschen Schülern und von Fauthieben bis zu Messerstichen sei es ein weiter Weg, so der Landrat.
Der Landrat stellte zudem Forderungen an die Bundes- und Landespolitik. So stellen die Behörden bei rund 35 Prozent der angeblich minderjährigen Flüchtlinge fest, dass sie schon volljährig sind. Außerdem sei es falsch, minderjährige abgelehnte Asylbewerber grundsätzlich nicht abzuschieben, wie es auch bei dem Mörder von Mia der Fall war.
Beerdigung von Mia
Am 11. Januar 2018 wurde Mia in Kandel beigesetzt. Rund 750 Gäste nahmen an der Beerdigung teil. Die damalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, blieb wegen Sondierungsgesprächen in Berlin der Trauerfeier fern. Stattdessen nahm der damalige stellvertretende Ministerpräsident Volker Wissing an der Beerdigung teil.

