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Messer-Mord in Wiesloch – 8. September 2023 Somalier trotz mehrerer Straftaten weiter schuldunfähig

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Am 8. September 2023 entwich der Patient Ahmad N., ein 33-jähriger somalischer Asylbewerber, bei einem begleiteten Freigang aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, wo er im Maßregelvollzug untergebracht war. Anschließend klaute er in einem Ladengeschäft ein Messer und stach damit unmittelbar auf die 30 Jahre alte Lisa S., die sich ebenfalls im Laden befand, ein. 

Die junge Frau erlag noch am selben Tag in einer Klinik ihren schweren Verletzungen.

Der Mord an Lisa – eine vermeidbare Tat

Das ist Lisa. Nein, das war Lisa.
Die 30 jährige war am 8. September 2023 – es war ihr letzter Urlaubstag-  in Wiesloch in der Innenstadt bummeln. Das bezahlte sie mit ihrem Leben.

Ein 34 jähriger Somalier, der bereits im Maßregelvollzug in Wiesloch untergebracht war, aber Lockerungen erhalten hatte, flüchtete auf dem Weg zur Arbeitstherapie. Der Mann war dort wegen sieben verschiedener Taten untergebracht, die er alle im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben soll.

Weil er Fortschritte in seiner Behandlung gemacht haben soll, erhielt er diesen begleiteten Freigang. So die offizielle Begründung.
Dem widersprachen aber Mitarbeiter der Klinik, die gegenüber der Bild Zeitung von mehrfachen gewalttätigen Übergriffen von Seiten des Somaliers auf das Personal berichteten.

Wie auch immer, man gewährte ihm Lockerungen in Form begleiteter Freigänge, was ihm schließlich die Flucht und den folgenden Angriff auf Lisa erst ermöglichte.

Der Mann, der bereits bei sieben weiteren Straftaten, darunter Gewaltdelikte und sexuelle Belästigung als schuldunfähig eingestuft wurde, befand sich seit 2020 in der psychiatrischen Klinik in Wiesloch. Zuerst war er vorübergehend untergebracht, seit 2021 durch ein Sicherungsverfahren.

Flucht vom Klinikgelände – Mitarbeiter aufgrund Dienstanweisungen und Gesetze machtlos

Hätte der Mord an Lisa verhindert werden können? Wie erst jetzt bei einer Debatte im Landesparlament von Baden-Württemberg bekannt wurde, soll es in der Klinik Dienstanweisungen gegeben haben, die dem Personal den unmittelbaren Zwang untersagt haben.

Zur Debatte sprach der Landtagsabgeordnete der SPD, Florian Wahl, der Akteneinsicht zu dem Fall der getöteten Lisa verlangt hatte.
Wahl führt in seiner Rede aus, dass die Entweichung des Täters während eines begleiteten Ganges auf dem Klinikgelände, jedoch außerhalb der gesicherten forensischen Klinik, im Rahmen einer Lockerungsstufe auf dem Weg in die Stadt geschehen sei.

Der Abgeordnete führt aus, dass die Tat verhindert hätte werden können, bzw. verhindert hätte werden müssen, wenn das Personal die Anweisung gehabt hätte, den Patienten notfalls körperlich an der Entweichung zu hindern, also Zwang auszuüben. Seit der Akteneinsicht weiß man aber, dass die Dienstanweisung genau umgekehrt lautet. Das Personal soll Patienten nicht festhalten. Wenn “Stopp!” nicht hilft, solle man die Polizei rufen, damit diese dann den körperlichen Zwang ausübt.

So erklärt sich auch die Tatsache, dass ein Pfleger den Somalier bis zum Tatort zwar verfolgte, aber ihn nicht festhielt und ihn gewähren ließ.

Außerdem brauchte die Polizei rund 12 Minuten, bis sie am Tatort war, obwohl das zuständige Revier nur 100 Meter von selbigen entfernt liegt. Die Beamten waren zu diesem Zeitpunkt in anderen Einsätzen gebunden.

Wie der Abgeordnete Wahl weiter ausführt, seien zwei Faktoren zusammengekommen, die den “brutalen Tod der jungen, unbeteiligten Frau begünstigt haben”. Zum einen wäre das die Tatsache, dass das Personal bei Entweichungen keinen Zwang ausüben darf, und zum anderen, dass es offensichtlich keine klaren Regularien zur Verständigung und zum unmittelbaren Einsatz von Polizeistreifen gegeben hat.

Schwere Vorwürfe an Minister Manfred Lucha

Der SPD Abgeordnete macht in seiner Rede dem zuständigen Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manfred Lucha (Grüne), schwere Vorwürfe.
So habe  Lucha zwar das seit 2015 geltende  Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das als gesetzlicher Rahmen für den Maßregelvollzug gilt, als Abgeordneter mit beschlossen, aber über Jahre versäumt, wie im Gesetz vorgeschrieben, entsprechende Verwaltungsvorschriften zu erlassen, z.B. die Anwendung von Zwang durch das Personal bei Entweichungen, betreffend.

Landesregierung veröffentlicht Bericht des Sozialausschusses

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat in einem Bericht veröffentlicht, was im Nachgang im Sozialausschuss aufgearbeitet wurde. Das Ergebnis: Wenig bis nichts.

Der Somalier wurde im Prozess im März dieses Jahres wieder wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und der weitere Verbleib im Maßregelvollzug wurde angeordnet. In seinem Prozess gab er zu, dass er Lisa getötet hat und teilte mit, dass er es wieder tun würde.

Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte im April dann alle Ermittlungen gegen alle weiteren Beteiligten, also Betreuer, Ärzte, Klinikleitung, usw. ein.

Man müsse beachten, dass die Unterbringung im Maßregelvollzug vorrangig der Behandlung der untergebrachten Patienten dient. Lockerungen gehören zur Therapie. Sie erfolgen in kleinen Schritten, so heißt es. Bewährt sich der Patient, erfolgen die nächsten Lockerungsschritte. Dass die Patienten dann diese Lockerungsschritte missbrauchen um zu flüchten, kann nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, weil es sich bei den Lockerungsbewilligungen schließlich um Prognoseentscheidungen handle.
Gravierende Delikte wie der Mord an Lisa seien die absolute Ausnahme, heißt es im Bericht. Also quasi ein tragischer Einzelfall, alles halb so wild.

Für den Somalier war es die achte Straftat. Von Ausnahmen kann also nicht die Rede sein.

Asylantrag seit Jahren abgelehnt

Auch die grausame Tat von Wiesloch hätte verhindert werden können. Bereits seit 2021 lag gegen den Mörder von Lisa eine bestandskräftige Ausreiseverfügung vor. Diese war aber das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt war. Denn laut Auskunft des Ministeriums für Justiz und Migration war nicht geplant, den Somalier abzuschieben, da wie so oft keine gültigen Papiere vorlagen und außerdem ein laufendes Asylverfahren anhängig ist.
Der psychisch kranke Täter war also durchaus in der Lage, rechtlich gegen die Ausreiseverfügung vorzugehen und einen Asylfolgeantrag zu stellen, über den offensichtlich über Jahre hinweg nicht entschieden wurde.

Für den barbarischen Mord an Lisa wird also niemand Verantwortung übernehmen müssen. Wie so oft bei solchen Gewaltverbrechen, die von Menschen begangen wurden, die unter dem Deckmantel Asyl zu uns kamen.

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