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Messerangriff in einem Supermarkt in Hamburg – 28. Juli 2017 Hass auf Deutsche und Christen als Motiv

Inhalt

Tödliche Messerattacke

Am 28. Juli 2017 griff der 26-jährige Asylbewerber Ahmad A. in einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek-Nord mehrere Menschen mit einem Messer an.
Bei der Attacke wurde ein 50 Jahre alter Mann getötet und fünf weitere Menschen teilweise schwer verletzt.

Es war gegen 15 Uhr am Nachmittag, als Ahmad A. den Supermarkt betrat. Er nahm sich aus einem Regal ein Messer mit einer Klingenlänge von 20 cm aus dem Regal an sich und attackierte damit mehrere Kunden des Supermarkts und anschließend weitere Personen auf der Straße.

Der 50-jährige Ingenieur Mathias P. verstarb noch im Supermarkt aufgrund der schweren Verletzungen.

Es ist mutigen Passanten zu verdanken, dass nicht noch mehr Menschen verletzt oder gar getötet wurden. Mehrere Männer verhinderten weitere Angriffe, indem sie sich mit Stühlen und verschiedenen Alltagsgegenständen dem Angreifer in den Weg stellten. Ein Mann schlug mit einer Metallstange auf den Messerangreifer ein, wodurch er zu Boden ging. Im Anschluss konnte ihn die Polizei festnehmen.

Angreifer wollte gezielt Deutsche töten

Während der Tat rief der abgelehnte Asylbewerber “Allahu Akbar”.

Das Motiv des Täters war Hass auf Deutsche und Christen. Ahmad A. wollte möglichst viele Deutsche christlichen Glaubens töten. Er war der Überzeugung, dass weltweit Muslime unterdrückt wurden und Deutschland daran eine Mitschuld tragen würde.

Täter schon viele Jahre in Europa unterwegs

Wie bei ähnlich gelagerten Gewaltverbrechen kam es auch im Fall von Ahmad A. zu behördlichen Versäumnissen vor der Tat.

Der Täter wurde nach eigenen Angaben 1991 in Saudi-Arabien geboren als Sohn einer palästinensischen Familie. Als A. noch ein Kind war, zog die Familie in ein Flüchtlingslager im Norden des Gazastreifens. Von dort reiste er 2008 erst nach Ägypten, wo er ein Studium der Zahnmedizin begann, was er nach einem Jahr wieder abbrach.

Über die Türkei und Griechenland kam er nach Norwegen, wo ein Onkel von ihm bereits lebte. Dort stellte er 2009 den ersten Asylantrag, der abgelehnt wurde. Auch sein Widerspruch gegen die Ablehnung blieb erfolglos. Ahmad A. zog dann weiter nach Schweden und stellte dort im Jahr 2013 einen Asylantrag. Nach den auch für Norwegen geltenden Dublin-Regeln schob Schweden ihn wieder innerhalb der Frist zurück nach Norwegen ab.

Laut eigenen Angaben reiste er dann im Oktober 2013 nach Spanien, um dort erneut einen Asylantrag zu stellen. Die Behörden dort hätten ihm jedoch seine Papiere abgenommen und ihn aufgefordert, wieder nach Norwegen zurückzugehen.
Im August 2014 stellte Ahmad A. zum dritten Mal einen Asylantrag in Norwegen, der erneut abgelehnt wurde.

Behördenversagen in Deutschland vor der Tat

Nachdem die norwegischen Behörden erneut den Asylantrag abgelehnt hatten, reiste Ahmad A. im März 2015 nach Deutschland ein und stellte dort im Mai einen Antrag auf Asyl. Die deutschen Behörden benötigten eineinhalb Jahre Zeit, bis im Dezember 2016 sein Asylantrag abgelehnt wurde und damit Ahmad A. ausreisepflichtig wurde.

Da zu diesem Zeitpunkt jedoch die für eine Abschiebung nötigen Papiere wie so oft fehlten, konnte A. nicht abgeschoben werden. Ahmad A. wollte dann offensichtlich Deutschland verlassen und kooperierte mit den Behörden, um Ersatzpapiere zu beschaffen. Die Auslandsvertretung der palästinensischen Gebiete in Deutschland war auch bereit, ihn als Mitglied der Volksgruppe anzuerkennen und ihm Ersatzpapiere zu beschaffen.

Am Tattag erkundigte sich Ahmad A. bei der Ausländerbehörde, ob die benötigten Papiere vorliegen würden, was aber nicht der Fall war. Am Rande sei bemerkt, dass die Tatsache, dass die Passbeschaffung scheiterte oder nicht schnell genug ging, war auch Anlass für den Mord an Ece aus Illerkirchberg war.

Besonders tragisch ist bei diesem Fall, dass die deutschen Behörden die Frist zur Rückführung von Ahmad A. im Rahmen der Dublin-Regeln nach Norwegen um einen Tag versäumt hatten. Aufgrund dieses Versäumnisses wurde Deutschland zuständig für ihn und Ahmad A. konnte, trotz abgelehntem Asylantrag, in Deutschland bleiben.

Täter war den Behörden als Islamist bekannt

Nicht nur die Tatsache, dass Deutschland den späteren Mörder von Mathias P. vor der Tat hätte abschieben können, wenn man nicht die Frist versäumt hätte, zeigt das Behördenversagen in diesem schrecklichen Fall auf.

Ahmad A. war auch den deutschen Sicherheitsbehörden Monate vor der Tat als Islamist bekannt.

Im November 2016 verlas A. in einem Café für Flüchtlinge an der Hamburger Universität einen selbstgeschriebenen Text laut vor, wo er Deutschland eine Mitschuld an der angeblichen weltweiten Unterdrückung von Muslimen gab. Bereits im August 2016 ging ein Bekannter von A. zur Polizei und meldete das veränderte Verhalten von ihm und gab an, A. würde radikale Äußerungen von sich geben.

Den Behörden war er als Islamist bekannt, nicht aber als Dschihadist. Ahmad A. befasste sich offenbar bereits seit 2014 mit dem IS. Bei den deutschen Behörden galt er als extremistisch, aber nicht als gewaltbereit. Eine fatale Fehleinschätzung, die Mathias P. das Leben kostete.

Prozess und Urteil

Der Prozess wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzungen wurde vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts gegen Ahmad A. geführt.

Während der Ermittlungen nach der Tat bezeichnete sich A. selbst als Terrorist und IS-Anhänger und schwor während der polizeilichen Vernehmung einen Treueeid auf den Anführer des IS, Abu Bakr al-Baghdadi. Die Bundesanwaltschaft erklärte, dass die Tat islamistisch motiviert war und Ahmad A. Deutsche christlichen Glaubens töten wollte.
Eine Mitgliedschaft in einer islamistischen Terrorgruppe konnte A. jedoch nicht nachgewiesen werden, weswegen man davon ausging, dass er als Einzeltäter handelte.

Ahmad A. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schule wurde festgestellt.

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